Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Lebenslang für Baby Mörderin im 2. Verfahren

Timothy, Friday, 26.02.2010, 20:24 (vor 5389 Tagen)

Nachdem sie im ersten Verfahren noch zu 8 Monaten auf Bewährung wegen fahrläössiger Tötung verurteilt wurde, muss die 33 jährige Mörderin nun mindestens 15 jahre in den Bau....

Sie habe ihr Baby beruhigen wollen und dafür an sich gedrückt, dann habe es aufgehört zu atmen...Eine liebende Mutter würde bei einem Versehen hier sofort den Notarzt rufen, aber was macht die gute? Richtig, sie steckt das Kind in einen Müllbeutel und verstaut es hinten im Kofferraum, und all das nachdem sie das Kind unter falschen Namen im Krankenhaus zur Welt brachte.

Dieses Urteil ist natürlich ein absoluter Ausnahmefall. Babymörderinnen werden schliesslich fast nie wegen Mordes verurteilt, obwohl sich ihre Taten immer gegen arg und wehrlose Opfer richten. Tötet man einen Menschen während er schläft, so ist das Mord da Heimtücke erfüllt ist, tötet man ein Baby das sie so oder so nicht wehren kann, ist es meist nur Totschlag.

http://www.faz.net/s/Rub5785324EF29440359B02AF69CB1BB8CC/Doc~E9FEC9B4435514119B108578B54008B1A~ATpl~Ecommon~Scontent....

Lebenslang für Baby Mörderin im 2. Verfahren

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Friday, 26.02.2010, 20:33 (vor 5389 Tagen) @ Timothy

Nachdem sie im ersten Verfahren noch zu 8 Monaten auf Bewährung wegen
fahrläössiger Tötung verurteilt wurde, muss die 33 jährige Mörderin nun
mindestens 15 jahre in den Bau....

Das hat nun wirklich Seltenheitswert, ich staune.
Liess sich denn so gar kein 'eigentlich schuldiger' Mann finden? Kein böser Vater? Keine 'Überforderungssituation', wie sonst immer?

Viele Grüße
Wolfgang

Drittes Verfahren ???

Sachse, Friday, 26.02.2010, 21:00 (vor 5389 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Das hat nun wirklich Seltenheitswert, ich staune.
Liess sich denn so gar kein 'eigentlich schuldiger' Mann finden? Kein
böser Vater? Keine 'Überforderungssituation', wie sonst immer?

Nehme an, es wird eine drittes Verfahren geben .....

Lebenslang für Baby Mörderin im 2. Verfahren

Christian, Friday, 26.02.2010, 21:01 (vor 5389 Tagen) @ Timothy

Die einen Richter/innen geben quasi Freispruch und andere Richter/innen plötzlich Lebensland???
Rolf Bossi hat Recht!
"Die deutschen Strafgerichte sind so ungerecht, dass man die Urteile auch auswürfeln könnte."
Selbstherrlichkeit von Richtern, Willkür und skandalöse Fehlurteile höhlten den deutschen Rechtsstaat aus. Ein Kardinalfehler im Strafprozess sei beispielsweise die mangelhafte Dokumentation. "Richter könnten Zeugenaussagen ignorieren oder missverstehen, ohne dass es ihnen nachzuweisen wäre", so Bossi. Derzeit gebe es nur ein formelles Verlaufsprotokoll; eine inhaltliche Protokollierung finde nicht statt. Damit könnte sich das Gericht der Kontrolle durch Dritte entziehen. Rolf Bossi forderte deshalb eine "Tonband-Protokollierungs-Pflicht".
In Fällen schwerer Kriminalität fehlten außerdem unabhängige Kontrollinstanzen, stellte Bossi weiter fest. Nicht die "Fehlbarkeit der einzelnen Gerichte, sondern die Struktur des Rechtsweges im bundesdeutschen Schwurgerichtsverfahren seien das wahre Problem."
http://www.mdr.de/hier-ab-vier/1984768.html

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