Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Der Umgang mit Kuckuckskinder bzw. Scheinvaterschaften

Mus Lim ⌂, Tuesday, 02.03.2010, 04:34 (vor 5382 Tagen)

Der Umgang mit Kuckuckskinder bzw. Scheinvaterschaften

Experten schätzen die Zahl der so genannten "Kuckuckskinder" auf 5 bis 15 Prozent aller Geburten. Wenn man lediglich von einem 5-Prozent-Anteil ausgeht, errechnen sich bei rund 700.000 Geburten im Jahr 2004 (statistisches Jahrbuch 2006) 35.000 Straftaten gemäß § 169 StGB: Personenstandsfälschung sowie eine immer noch signifikante Zahl Straftaten gemäß § 263 StGB: Betrug, falls sich die Mutter bewusst einen Nichtvater als Unterhaltspflichtigen heraussucht. Die Verschleierung einer derart hohen Zahl von Straftaten kann für einen Rechtsstaat nicht hinnehmbar sein.[1]

Während diese Straftaten deutscher Mütter, die damit in betrügerischer Weise Männern Unterhaltszahlungen abpressen, die Politik nicht kümmern, interessiert es die Behörden, wenn eben diese Mütter (sehr geschäftstüchtig) mit fingierten Vaterschaften Zuwanderern eine Aufenthaltsgenehmigung verschaffen. Die Berliner Morgenpost berichtet: "Wer als Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung braucht, hat in Berlin gute Chancen, wenn er eine alleinerziehende Frau kennt. Lässt diese ihn als Vater eintragen, ist ihm die Genehmigung so gut wie sicher. Denn für die Überprüfung der Vaterschaft sind die Bezirke zuständig. Und wer umzieht bringt die Ämter oft ausreichend durcheinander, um seine Ruhe zu haben." [2] Doch damit nicht genug. "Bezirksstadtrat Falko Liecke (CDU) hat hochgerechnet, dass berlinweit pro Monat 40 neue Fälle hinzukommen, in denen Ausländer die Kinder deutscher Frauen anerkennen. Damit erlangen sie eine Aufenthaltsgenehmigung und Sozialleistungen. Berlin entstehe ein Schaden in Millionenhöhe." Darum fordert der Bezirk Neukölln die Ermittlung von Scheinvaterschaften, weil dies die Sozialkassen in Berlin mehrere Millionen Euro im Jahr kosten.[3]

Wenn der Staatssäckel betroffen ist, wird das Problem von der Politik wahrgenommen und es wird über Abhilfe nachgesonnen. Wenn aber männliche Privatpersonen für Kuckuckskinder zahlen müssen, interessiert das niemanden.

Ein Lösungsansatz wäre, den § 1592 über die Vaterschaft so zu formulieren: "Vater eines Kindes ist der Mann, der es gezeugt hat." Die Angelegenheit wäre einfach und klar. Es könnte einfach festgestellt werden, welcher deutsche Mann nicht für ein Kuckuckskind zahlen muss und welche Zuwanderer zu Unrecht eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen hat. Der Nachteil dieser Regelung ist, dass den Müttern Macht über ihre Kinder genommen würde.

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[1] MANNdat e.V.: Anmerkungen zur geplanten Neuregelung der Vaterschaftstests 16 Argumente für einen obligatorischen Abstammungstest
[2] Behördenmissstand: Wie Zuwanderer oft problemlos in Berlin bleiben können, Berliner Morgenpost am 17. Juli 2008
[3] Sozialleistungen: Scheinvaterschaften kosten Berlin Millionen, Berliner Morgenpost am 1. März 2010

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Der Umgang mit Kuckuckskinder bzw. Scheinvaterschaften

Rainer ⌂, Tuesday, 02.03.2010, 09:53 (vor 5382 Tagen) @ Mus Lim

(statistisches Jahrbuch 2006) 35.000 Straftaten gemäß § 169 StGB:
Personenstandsfälschung sowie eine immer noch signifikante Zahl Straftaten
gemäß § 263 StGB: Betrug, falls sich die Mutter bewusst einen Nichtvater
als Unterhaltspflichtigen heraussucht.

Wenn mehrere Männer in Frage kommen und die Frau unterlässt es dies aufzuklären, dann ist es ebenfalls Betrug. Bei einem Kuckuckskind liegt also immer Betrug vor. Im § 263 StGB heißt es: "durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt". Die Frau unterdrückt die Tatsache das mehrere Männer in Frage kommen.

Der Nachteil dieser Regelung ist, dass den Müttern Macht über ihre Kinder
genommen würde.

Ich würde eher sagen den Frauen würde durch einen obligatorischen Vaterschaftstest die Macht über die Männer genommen (Und erst in der Folge auch die Macht über die Kinder).

Rainer

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Der Umgang mit Kuckuckskinder bzw. Scheinvaterschaften

Puffbesucher, Tuesday, 02.03.2010, 10:19 (vor 5382 Tagen) @ Rainer

Wer will noch solidarisch zu einem so unverhohlen doppelmoralisch veranlagten Staat sein? Nur Idioten. Und vielerlei Frauen, da Nutznießerinnen (kann man ihnen eigentlich nicht mal groß verdenken).

Ein Problem ist, dass in weiten Teilen der männlichen Bevölkerung darüber nicht nachgesonnen wird, weil sie die Problematik (noch) nicht betrifft und ihre Wahlentscheidung von vielerlei anderen Dingen und Wünschen abhängt (Steuergeschenke zum Beispiel), mit denen es sich als Politiker natürlich vortrefflich jonglieren läßt.

Von daher wird so schnell keine Änderung zu erwarten sein. Viele merken ihre Unterdrückung erst, wenn sie in die entsprechende Situation geraten.

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...und erlöse uns von dem Bösen.

Der Umgang mit Kuckuckskinder bzw. Scheinvaterschaften

Lex, Tuesday, 02.03.2010, 17:20 (vor 5382 Tagen) @ Mus Lim

Ein Lösungsansatz wäre, den § 1592 über die Vaterschaft so zu formulieren:
"Vater eines Kindes ist der Mann, der es gezeugt hat."

Ein Skandal wenn ich mir den Original-Paragraphen angucke.
Vater und Mutter sind die Personen die das Kind zusammen gezeugt haben - und das ist ganz einfach Realität. Ein Gesetz so fern von Verstand und Realität..

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§ 1592 Vaterschaft
Vater eines Kindes ist der Mann,
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.
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§ 1591 Mutterschaft
Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.
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Abgesehen davon, dass §1592 die Realität verfehlt und eine Vaterschaft so komplex wie nur irgend möglich ausdrückt finde ich das absolut nicht gleichberechtigt.

Ich zeuge ein Kind - dann bin ich aber noch nicht Vater - oder eben doch wenn ich zu der Zeit mit der Mutter verheiratet war - aber wiederrum nur, wenn ich auch zur Zeit der Geburt noch mit ihr verheiratet war - sonst nicht - es sei denn....ach ne, ich geb auf. ;)

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Interpunktion und Orthographie dieser Nachricht ist frei erfunden.
Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.

Der Umgang mit Kuckuckskinder bzw. Scheinvaterschaften

Christine ⌂, Tuesday, 02.03.2010, 17:36 (vor 5382 Tagen) @ Lex

Einige Informationen inkl. weiterführende Links zum Thema Vaterschaft
http://wikimannia.org/index.php?title=Vaterschaft

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Der Umgang mit Kuckuckskinder bzw. Scheinvaterschaften

Timothy, Tuesday, 02.03.2010, 17:39 (vor 5382 Tagen) @ Lex

Abgesehen davon, dass §1592 die Realität verfehlt und eine Vaterschaft so
komplex wie nur irgend möglich ausdrückt finde ich das absolut nicht
gleichberechtigt.

Ich zeuge ein Kind - dann bin ich aber noch nicht Vater - oder eben doch
wenn ich zu der Zeit mit der Mutter verheiratet war - aber wiederrum nur,
wenn ich auch zur Zeit der Geburt noch mit ihr verheiratet war - sonst
nicht - es sei denn....ach ne, ich geb auf. ;)

Dieses Gesetz dient allein dem Interesse der Frau sowie (dem vermeintlichen und vorgeschobenen) des Kindes "versorgt" zu sein, wer dies letzten endes leistet, spielt keine Rolle. Auch ist es Ausdruck davon wie leicht ein Vater im Auge der Gesellschaft oder zumindest der herrschenden zu ersetzen ist.

Man sieht es ja auch schon daran, wie einfach du Vater wirst, und wie schwer es dir das Gesetz macht die Vaterschaft wieder loszuwerden. Bist du unverheiratet so kannst du die Vaterschaft einfach so anerkennen. Willst du die Vaterschaft jedoch wieder ablegen, zum Beispiel weil du gar nicht der leibliche Vater bist, entgegen den beteuerungen der Kindesmutter, musst du auf einmal mit Beweisen kommen.

Der Umgang mit Kuckuckskinder bzw. Scheinvaterschaften

Timothy, Tuesday, 02.03.2010, 17:42 (vor 5382 Tagen) @ Timothy

Mal nebenbei: Ich möchte wetten wenn man mal in die "Rechtspraxis" geht, wird alleine der Vorwurf einer Frau du seist Erzeuger ihres Kindes, ausreichen um einen gerichtlichen Zwangsvaterschaftstest herbeizuführen.

sollte zwangsweise einen Vaterschaftstest

Steuerzahler, Tuesday, 02.03.2010, 20:15 (vor 5382 Tagen) @ Mus Lim


Millionenschaden durch Schein-Vaterschaften

In Berlin gibt es immer mehr sogenannte Schein-Vaterschaften. Allein im Bezirk Neukölln kommen monatlich vier bis fünf neue Fälle dazu, in ganz Berlin ca. 40, ohne dass das Land gegensteuern würde. Hierbei erkennen entweder ausländische Männer Vaterschaften von deutschen Frauen an oder deutsche Männer von ausländischen Frauen.

In beiden Fällen hat der jeweilige “Elternteil” Bleiberecht und Anspruch auf die vollen Sozialleistungen.


#3 GottistdieLiebe (02. Mrz 2010 08:47)

Jeder angegebene Vater sollte zwangsweise
einen Vaterschaftstest
machen müssen, zum
Wohle der meisten Väter und zum Wohle
der Kinder!

Warum nicht jedermann und jedefrau?
schon wegen Erbschäden, Kuckukskinder und Unterhaltssicherheit?

http://www.pi-news.net/2010/03/millionenschaden-durch-schein-vaterschaften/

Willkürliche Vaterschaft

Rainer ⌂, Tuesday, 02.03.2010, 22:37 (vor 5382 Tagen) @ Lex

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§ 1592 Vaterschaft

Willkürliche Vaterschaft

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Machtreihenfolge

Mus Lim ⌂, Wednesday, 03.03.2010, 01:02 (vor 5381 Tagen) @ Rainer

Ich würde eher sagen den Frauen würde durch einen obligatorischen
Vaterschaftstest die Macht über die Männer genommen (Und erst in der Folge
auch die Macht über die Kinder).

Die richtige Reihenfolge ist:

Frauen haben Macht über die Kinder: Können sie in ihren "Besitz" bringen, mit ins Frauenhaus nehmen etc.

IN DER FOLGE haben die Frauen dann Macht über die Männer, ihnen aufgrund des Kindes Kindes- und Betreuungsunterhalt abzupressen.

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§ 1592 BGB

Mus Lim ⌂, Wednesday, 03.03.2010, 01:20 (vor 5381 Tagen) @ Lex

§ 1592 Vaterschaft
Abgesehen davon, dass §1592 die Realität verfehlt und eine Vaterschaft so
komplex wie nur irgend möglich ausdrückt finde ich das absolut nicht
gleichberechtigt.

Das Bürgerliche Gesetzbuch entstand nach der Reichseinheit 1871 aus den vielen Privatrechtsordnungen die zuvor galten: französisches, bayerisches, sächsisches, österreichisches, dänisches und gemeines (= römisches) Recht. Hinzu kamen eine Reihe von Partikularrechten wie das Jütisch Low und der Sachsenspiegel. Am 18. August 1896 wurde das BGB vom Kaiser ausfertigt und am 1. Januar 1900 trat es in Kraft.

Damals gab es eben die heute zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Vaterschaftsfeststellungen noch nicht. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass eine große Anzahl von Paragraphen gestrichen (Haushaltsvorstand) oder geändert wurden, weil sie (angeblich) mit der Gleichberechtigung der Geschlechter unvereinbar sind, aber an dem angestaubten § 1592 festgehalten wird.

Würde man entsprechend § 1591 formulieren, "Vater eines Kindes ist der Mann, der es gezeugt hat.", dann wäre alles klar und man würde ganz natürlich die modernen Techniken der Vaterschaftsfeststellung nutzen.

Ich zeuge ein Kind - dann bin ich aber noch nicht Vater - oder eben doch
wenn ich zu der Zeit mit der Mutter verheiratet war - aber wiederum nur,
wenn ich auch zur Zeit der Geburt noch mit ihr verheiratet war - sonst
nicht - es sei denn....ach ne, ich geb auf. ;)

§ 1600d
Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft

(1) Besteht keine Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593, so ist die Vaterschaft gerichtlich festzustellen.

(2) Im Verfahren auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wird als Vater vermutet, wer der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat. Die Vermutung gilt nicht, wenn schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft bestehen.

(3) Als Empfängniszeit gilt die Zeit von dem 300. bis zu dem 181. Tage vor der Geburt des Kindes, mit Einschluss sowohl des 300. als auch des 181. Tages. Steht fest, dass das Kind außerhalb des Zeitraums des Satzes 1 empfangen worden ist, so gilt dieser abweichende Zeitraum als Empfängniszeit.

;-))

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Wer das Kind und die Mutter versorgt, ist egal

Mus Lim ⌂, Wednesday, 03.03.2010, 01:37 (vor 5381 Tagen) @ Timothy

Mir tun all die Männer leid, die vor Gerichten kämpfen in Erwartung dort "ihr Recht" zu bekommen. Sie haben alle nicht das geltende Recht verstanden, zu allererst sollten sie mal buchstabieren lernen, was Art. 6 Abs. 4 GG besagt.

Gelesen? Aha!!

Die Mutter hat Anrecht auf Schutz und Fürsorge (= Unterhalt).

Auf der anderen Seite hatten Männer (zum Ausgleich) gewisse Rechte als Haushaltsvorstand.
Die Pflichten der Frauen gegenüber Männern wurde gestrichen und die Rechte der Frauen beibehalten und ausgebaut.

Das ist das geltende Recht, was Männer offenbar immer noch nicht wahrhaben wollen, sonst würden sie nicht massenhaft sinnlos Geld bei Familienrechtsstreitigkeiten verbrennen. Der Richter erklärt es ihnen dann noch mal gebührenpflichtig, dass sie als Mann keine Rechte und nur Pflichten haben. Aber auch das verstehen die wenigsten Männer, weil sie das Richtersprech nicht verstehen.

Man sieht es ja auch schon daran, wie einfach du Vater wirst, und wie
schwer es dir das Gesetz macht die Vaterschaft wieder loszuwerden. Bist du
unverheiratet so kannst du die Vaterschaft einfach so anerkennen. Willst du
die Vaterschaft jedoch wieder ablegen, zum Beispiel weil du gar nicht der
leibliche Vater bist, entgegen den beteuerungen der Kindesmutter, musst
du
auf einmal mit Beweisen kommen.

Die Katholiken jubeln "Habemus Papam!" und der Staat jubelt "Wir haben einen Zahler!"
Alles andere zählt nicht, wer das nicht versteht, hat die "Religion" dieser Gesellschaft nicht begriffen.
Wer also als Mann glaubt, bei der Vaterschaft ginge es um persönlichen Bindungen ist sehr naiv. Wer die Vaterschaft anerkennt, "schenkt" Mutter und Staat einen Zahler. Wer das wieder rückgängig machen will, ist ein Spielverderber. Warum will der denn nun auf einmal nicht mehr zahlen?
Das ist nicht vorgesehen, ist es doch nach "Religion" dieses gesellschaftlichen Systems das "höchste Ziel" des Mannes entweder in Stalingrad zu verbluten oder Zahlesel in der Heimat zu sein ...

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