OT: Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig
Die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstößt. Die erhobenen Daten müssen jetzt unverzüglich gelöscht werden.
http://www.welt.de/politik/article6618646/Vorratsdatenspeicherung-ist-verfassungswidrig.html