OT: Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig
Die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung verstößt. Die erhobenen Daten müssen jetzt unverzüglich gelöscht werden.
http://www.welt.de/politik/article6618646/Vorratsdatenspeicherung-ist-verfassungswidrig.html
OT: Pressemitteilung und Urteil des BVerfG
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß
Pressemitteilung Nr. 11/2010 vom 2. März 2010
Urteil vom 2. März 2010
- 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08 -
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
OT: Pressemitteilung und Urteil des BVerfG
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Vollquote gelöscht.
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Schon traurig, dass immer erst unsere Verfassungsrichter ein solches Gesetz kippen müssen.
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Interpunktion und Orthographie dieser Nachricht ist frei erfunden.
Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.