Gleichberechtigung: Weder Einlass noch Einigung
"Türsteher-Streit vor Gericht - Weder Einlass noch Einigung
Weil ein Mann am Türsteher einer Münchner Bar scheiterte, verklagte er den Wirt. Vor dem Amtsgericht geht der Streit in die nächste Runde: Der Wirt will Zeugen präsentieren.
Im Rechtsstreit eines Münchners gegen den Wirt des Cafés am Hochhaus ist es an diesem Mittwoch vor dem Amtsgericht zu keiner Einigung gekommen. Der Kläger, ein Anwalt, der anonym bleiben möchte, fühlt sich wegen seines Geschlechts diskriminiert, weil ihn ein Türsteher der Kneipe im Juli 2009 mit der Begründung abgewiesen habe, es seien bereits zu viele Männer anwesend. „Er hat damit gegen ein Gebot verstoßen, das bei uns im Grundgesetz verankert ist, nämlich das der Gleichbehandlung von Mann und Frau“, begründete der Anwalt seine Klage.
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