Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gleichberechtigung: Weder Einlass noch Einigung

Jan Mayen, Thursday, 04.03.2010, 19:32 (vor 5380 Tagen)

"Türsteher-Streit vor Gericht - Weder Einlass noch Einigung

Weil ein Mann am Türsteher einer Münchner Bar scheiterte, verklagte er den Wirt. Vor dem Amtsgericht geht der Streit in die nächste Runde: Der Wirt will Zeugen präsentieren.

Im Rechtsstreit eines Münchners gegen den Wirt des Cafés am Hochhaus ist es an diesem Mittwoch vor dem Amtsgericht zu keiner Einigung gekommen. Der Kläger, ein Anwalt, der anonym bleiben möchte, fühlt sich wegen seines Geschlechts diskriminiert, weil ihn ein Türsteher der Kneipe im Juli 2009 mit der Begründung abgewiesen habe, es seien bereits zu viele Männer anwesend. „Er hat damit gegen ein Gebot verstoßen, das bei uns im Grundgesetz verankert ist, nämlich das der Gleichbehandlung von Mann und Frau“, begründete der Anwalt seine Klage.

..

mehr hier: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/678/504885/text/

Gleichberechtigung: Weder Einlass noch Einigung

Timothy, Thursday, 04.03.2010, 20:03 (vor 5380 Tagen) @ Jan Mayen

"Türsteher-Streit vor Gericht - Weder Einlass noch Einigung

Weil ein Mann am Türsteher einer Münchner Bar scheiterte, verklagte er den
Wirt.

Schön das sich mal einer gerichtlich wehrt. Könnte allerdings schwierig werden, wenn der Wirt mit seiner "die Männer werden zu aggressiv" Masche durchkommt.


Aber das hier:

"Es musste ein Ausgleich
geschaffen werden, um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu halten und
sexuelle Belästigung von Frauen zu vermeiden", sagte seine Anwältin
in der Verhandlung.

"Wenn es der
persönlichen Sicherheit von Frauen dient, dann darf man auch einen
Unterschied in der Behandlung von Männern und Frauen machen", sagte
sie im Anschluss an die Verhandlung.

ist mal wieder zum Kotzen. Die "persönliche Sicherheit von Frauen" "sexuelle Belästigung"... Man fragt sich wie die traditionelle "Kneipe ums Eck" ihren Betrieb bei manchmal 95% Männeranteil, aufrecht erhalten kann, wenn es schon eine "Bar" samt Türsteher nicht schafft...

Gleichberechtigung: Weder Einlass noch Einigung

Prometheus, Luxemburg, Thursday, 04.03.2010, 21:12 (vor 5380 Tagen) @ Timothy

ist mal wieder zum Kotzen. Die "persönliche Sicherheit von Frauen"
"sexuelle Belästigung"... Man fragt sich wie die traditionelle "Kneipe ums
Eck" ihren Betrieb bei manchmal 95% Männeranteil, aufrecht erhalten kann,
wenn es schon eine "Bar" samt Türsteher nicht schafft...

Der Unterschied ist das Geschäftskonzept. Die Eckkneipe verkauft Bier, und der exklusive Club verkauft Frauen. Aus diesem Grund werden junge, attraktive Frauen bevorzugt behandelt. Die meisten von denen werden sich allerdings wundern, wenn sie mit 40 nicht mehr in das Club-Konzept passen, das heißt: begüterte Männer (die bezahlen die Rechnungen) und schöne Frauen (stehen rum und kippen gratis Drinks).

Dass hier allerdings wieder die Klischees der "sexuellen Belästigung" und der "persönliche Sicherheit von Frauen" ausgepackt werden, ist mehr als nervig. Vor diesem Hintergrund vergönne ich dem Wirt das Bußgeld, das der Ankläger fordert, auch wenn ich im allgemeinen Sophie X zustimme.

Gleichberechtigung: Weder Einlass noch Einigung

Sophie X, Thursday, 04.03.2010, 20:06 (vor 5380 Tagen) @ Jan Mayen

Ungeachtet des AGG:

Meiner Auffasung nach hat jeder Bürger das Recht zu diskriminieren. Einzig der Staat, der Neutralität verpflichtet, darf es nicht. Wenn der Bäcker seine Brötchen nicht an Rothaarige oder Linkshänder verkaufen will, so what. Die Konkurenz freut sich. Und wenn jener Wirt nur eine bestimmte Anzahl Männer hereinlassen möchte, ist das sein Bier. *)

Ein Bürger hat nicht das Recht zu verlangen, dass ein anderer Bürger mit ihm einen Vertrag eingeht (Gast -> Wirt, Kunde -> Bäcker etc...).
Und natürlich hat sich der Staat genau dort herauszuhalten.
Da aber die Realität völlig anders aussieht, sind wir von einer freien und offenen Gesellschaft noch weit entfernt.


Gruß

Sophie X

*) Dass dieser Punkt unter den momentanen gesellschaftlichen Vorzeichen eine "pikantere" Bedeutung hat, ist mir sehr wohl bewusst.

Gleichberechtigung: Weder Einlass noch Einigung

Timothy, Thursday, 04.03.2010, 22:52 (vor 5380 Tagen) @ Sophie X

Meiner Auffasung nach hat jeder Bürger das Recht zu diskriminieren. Einzig
der Staat, der Neutralität verpflichtet, darf es nicht. Wenn der Bäcker
seine Brötchen nicht an Rothaarige oder Linkshänder verkaufen will, so
what. Die Konkurenz freut sich. Und wenn jener Wirt nur eine bestimmte
Anzahl Männer hereinlassen möchte, ist das sein Bier. *)

Ein Bürger hat nicht das Recht zu verlangen, dass ein anderer Bürger mit
ihm einen Vertrag eingeht (Gast -> Wirt, Kunde -> Bäcker etc...).

Ich sehe das im Prinzip (mit wenigen Einschränkungen z.B. bei grossen Unternehmen) genauso. Ich würde aber noch Einrichtungen hinzuzählen die vom Staat finanzielle Förderung erhalten.

Ich begrüsse den Schritt des Klägers jedoch trotzdem, allein schon deshalb weil er sich ein Gesetz zunutze Macht von dem wir alle wissen für wen es gemacht wurde, und wegen Überschriften wie dieser:

München -­ Über den eher seltenen Fall der Diskriminierung eines Mannes wegen seines Geschlechts hat an diesem Mittwoch das Amtsgericht München zu entscheiden.

http://www.tz-online.de/nachrichten/muenchen/eintritt-verwehrt-anwalt-verklagt-tuersteher-meta-654057.html?cmp=defrss

Obwohl die Diskriminierung von Männern aufgrund ihres Geschlechts Alltag in Deutschland ist. Ausserdem sind solche Fälle wie Salz in den Augen der Feministinnen, die gerne spektaküläre Prozesse von an gläsernen Decken scheiternden Frauen sehen würden.

Das AGG ist ein unzumutbarer Eingriff...

Isegrim, Friday, 05.03.2010, 18:02 (vor 5379 Tagen) @ Timothy

...in die persönliche Freiheit aller am Markt Beteiligter.

Aber da es nun mal schon existiert: nutzt die von anderen geschmiedete Waffe.

Was lustiges ;-)

Timothy, Thursday, 04.03.2010, 22:56 (vor 5380 Tagen) @ Jan Mayen

Der Beklagte hat sich raffinierterweise eine schwarze Frau als Verteidigerin genommen, wohl um das Gericht passiv zu beeinflussen das er niemanden diskriminiert ;-)


http://www.abendzeitung.de/muenchen/170043

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