Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Aufstockungsunterhalt

Geschockt, Friday, 05.03.2010, 11:23 (vor 5379 Tagen)

Hallo.
Ggf kann mir jemand hilfreiche Informationen zum Aufstockungsunterahlt geben.

Die Rahmenbedingungen. Ich war 10 Jahre verheiratet eine Tochter wird dieses Jahr 12 Jahre. Das zuständige Amtsgericht hat nachehelichen Unterhalt wegen Betreung abgelehnt doch Aufstockungsunterhalt gewährt.
Ich habe es so verstanden das Aufstockugsunterhalt nur dann gezahlt wird wenn die Partnerin nicht mehr in der Lage ist die Einkünfte zu erziehlen wie ohne die Ehe. Meine Ex Frau ist gelernte Artzhelferin und arbeitet wieder vollzeit in einem Krankenhaus(TövD). Vor der Ehe war sie als Betreibskrankenschwester in einem Metallverarbeitungsbetrieb angestellt und würde wenn sie heut noch dort tätig wäre knapp 500,.€ Brutto mehr erzielen. Nun soll ich die Differenz ausgleichen. Ein Nachteil ist es aber doch nur wenn klar ist das sie die Einkünfte nicht erziehlen kann. das sie es nicht macht bzw. versucht ist doch kein Nachteil durch die Ehe.Sie könnte bzw. müsste sich eben entsprechend bewerben. Aufgrund der Tatsache das sie den Job im Krankenhaus gewählt hat ist das doch keine Nachteil der durch die Ehe bedingt ist oder?.
Desweitern wurde der Anspruch nicht Befristet. es ist aber jetzt schon ersichtlich das sie in drei Jahren genau so viel verdienen wird wie ohne die Ehe.

Gruß vom geschockten ;-)

Aufstockungsunterhalt

Timothy, Friday, 05.03.2010, 12:28 (vor 5379 Tagen) @ Geschockt

Betreibskrankenschwester in einem Metallverarbeitungsbetrieb angestellt und
würde wenn sie heut noch dort tätig wäre knapp 500,.€ Brutto mehr erzielen.

Und warum arbeitet sie dort nicht mehr?

Nun soll ich die Differenz ausgleichen. Ein Nachteil ist es aber doch nur
wenn klar ist das sie die Einkünfte nicht erziehlen kann. das sie es nicht
macht bzw. versucht ist doch kein Nachteil durch die Ehe.Sie könnte bzw.
müsste sich eben entsprechend bewerben. Aufgrund der Tatsache das sie den
Job im Krankenhaus gewählt hat ist das doch keine Nachteil der durch die
Ehe bedingt ist oder?.

Das kommt auf die Gründe an warum sie den 500 Euro brutto besser bezahlten Job aufgegeben hat.

Desweitern wurde der Anspruch nicht Befristet. es ist aber jetzt schon
ersichtlich das sie in drei Jahren genau so viel verdienen wird wie ohne
die Ehe.

Hier mal die Aktenzeichen von 2 Urteilen des BGH zum Aufstockungsunterhalt, wieviele es noch gibt weiß ich nicht:
(Az.: XII ZR 11/05 und XII ZR 15/05) Die solltest du dir durchlesen.

Aufstockungsunterhalt

Sachse, Friday, 05.03.2010, 13:42 (vor 5379 Tagen) @ Timothy

Und hier noch eine einfache Erklärung

http://www.finanztip.de/recht/familie/uebersic.htm


Manche Weiber können nicht genug kriegen

Aufstockungsunterhalt

tommy ⌂, Schwerin (M/V), Friday, 05.03.2010, 14:13 (vor 5379 Tagen) @ Geschockt

die 500 €us weniger sind vermutlich die 23 %, die FrauIN weniger bekommt ...

die soll MANN jetzt ausgleichen ... nur, wenn Frau die 23 % mehr vom Mann bekommt ... und Mann diese 23% abdrücken muß ...

hat Frau dann nicht plötzlich 46% mehr als Mann *kopfkratzlachen* ...

Jaja ... liebe FrauInnen ... Prozentrechnen will gelernt sein *lachen*

--
Gestern standen wir am Abgrund ... heute sind wir einen Schritt weiter. (W. Ullbricht)

Aufstockungsunterhalt

Timothy, Friday, 05.03.2010, 15:00 (vor 5379 Tagen) @ Sachse

Und hier noch eine einfache Erklärung

http://www.finanztip.de/recht/familie/uebersic.htm


Die seite ist allerdings mit Vorsicht zu geniessen, die letzten Änderungen beim Thema "zeitliche Begrenzung des Anspruchs" wurden 1999 getätigt... http://www.finanztip.de/recht/familie/zeitbegr.htm

Manche Weiber können nicht genug kriegen

Ist schon ein perverses System, allein der Grundgedanke der (früher ja noch viel stärker) vorherrschte in Richtung "Einmal Frau Doktor, immer Frau Doktor" ist moralisch höchst fragwürdig. Es dauerte viel zu lange bis der Gesetzgeber auf den Trichter gekommen ist der Frau nicht die ehebedingten Vorteile des Mannes gutzuschreiben, plus dem was er nichtehebdingt ! der Frau finanziell voraus war, sondern der Frau nur den moralisch durchaus akzeptablen ehebdingten Nachteil auszugleichen.

Was unsere Gerichte daraus machen und inwiefern hier vom Gesetzgeber noch zusätzlich konkretisierungsbedarf besteht, da man den Gerichten hier teilweise viel zu sehr freien Tüch zuspricht, ist natürlich wieder etwas anderes.

Das ist noch Standesdenken

ajki ⌂, Friday, 05.03.2010, 15:47 (vor 5379 Tagen) @ Timothy

Ganz in der Tradition der guten alten Scheidungsgerechtigkeit von vor 1954.

Das einzige EINZIGE was man geändert hat ist, das der Mann nun keine Rechte mehr hat. Die Frau hat weiterhin alle Rechte beibehalten.

/ajk

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