Eine hat es getan - präventiv.
Eine Mutter (55) stiftete ihre Tochter (29) erst dazu an, ihrem Ex-Mann sexuellen Missbrauch an den gemeinsamen Kindern vorzuwerfen, später überredete sie dann einen fremden Mann (46) zur Bluttat gegen den Ex-Schwiegersohn – alles nur zum Wohl der Enkel.
Für die Anstiftung zu diesem Verbrechen wurden Mutter und Tochter zu vier und drei Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Haupttäter zehn Jahre und für die beiden Frauen acht und fünf Jahre Gefängnis gefordert.
Bestimmt hat die Mutter etwas geahnt, sich eingefühlt. Egal ob das Verbrechen stattgefunden hat - oder erst stattfinden wird. So gesehen Notwehr.
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- Eine hat es getan - präventiv. -
vt,
05.03.2010, 17:09
- Wichtig: - Timothy, 05.03.2010, 17:39
- Artikel geändert? - Mirko, 05.03.2010, 22:42