Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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"habe eine falsche anzeige gemacht"

Timothy, Saturday, 06.03.2010, 13:45 (vor 5378 Tagen) @ GastXX

Userin IceAge könnte auch im Frauenhaus arbeiten, der Satzaufbau suggeriert ihr die Anzeige wäre ein gerechter Ausgleich, und warnt sie davor die Anzeige zurückzuziehen weil sie gelogen hat und dafür geradestehen müsste:

Die Anzeige kannst Du ja zurück ziehen, aber willst Du auch über die (anderen?) Verletzungen einfach so hinweg sehen?

Kann, nicht muss, obwohl eindeutig geschrieben wurde das es sich um eine Racheaktion für (geistige) Verletzungen handelt und die Anzeige rechtswidrig ist... Aber die falsche Anzeige und der Mann der siene Reputation verliert ist gar nicht so wichtig, vielmehr wird jetzt Trenneungsberatung für das "Opfer" gemacht...

Ihm passiert jedenfalls gar nix... er hat ja nun erreicht, dass Du die Anzeige zurück ziehst... klingt fies, ich weiß - und es kann auch falsch sein, aber denk' bitte trotzdem drüber nach...
Du allein wirst dafür zur Rechenschaft gezogen, wenn Du nun behauptest, es sei eine Lüge gewesen... strafmündig bist Du ja schon mit 16.

Natürlich SIE ALLEIN, wer denn sonst? Und "behaupten" es sei eine Lüge? Zugeben ist das richtige Wort. Was sind das bloss für Menschen.


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