Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Soll sie doch, aber bitte schnell!

DschinDschin, Wednesday, 06.12.2006, 15:18 (vor 6944 Tagen) @ Gast

Sabine Berghahn
Vortrag in Wien im ?Institut für die Wissenschaften vom Menschen? am
16. November 2004

Warum der Staat so an der Ehe hängt

Der Staat braucht auf diese Weise nicht dafür zu sorgen, dass alle Menschen beiderlei
Geschlechts die gleichen und fairen Chancen zum Erwerb ihres Lebensunterhalts
durch bezahlte Arbeit oder Lohnersatzleistungen erhalten. Es geht also nicht nur, wie
man angesichts der Forderung nach ?Entprivilegierung der Ehe? denken könnte, um
die Ungerechtigkeit, dass die Verheirateten staatlich gefördert werden und die unverheiratet
Zusammenlebenden nicht, sondern es ist für den Staat von allergrößtem
Interesse, die Lasten der Ehe weiterhin der privaten Gemeinschaft ? egal ob
verheiratet oder nicht - auferlegen zu können. Den Nachteil haben beide Geschlechter,
jedoch graduell verschieden und in unterschiedlicher Rollenkonstellation.
Aus der überkommenen Privatisierungslogik erklärt sich die Gleichbehandlung der
heterosexuellen, ?eheähnlich? Zusammenlebenden mit den Eheleuten bezüglich der
Lasten der Ehe, ohne dass den unverheirateten Paaren die Vorteile offen stehen.
Dieser gerechtigkeitsbezogene Widerspruch ist bedingt durch die fatale Folge, die
einträte, wenn unverheiratete Paare die Lasten der Eheleute nicht tragen müssten: Sie
wären im Vorteil, und dies würde schnell Schule machen, so dass die Zahl der Heiraten
noch weiter zurückginge. Die alternative Lösung, auch den unverheiratet, aber
dauerhaft Zusammenlebenden die Vorteile der Ehe zu geben, wäre ebenfalls
ungünstig für den Staat, denn dann gäbe es auch wieder keinen zwingenden Grund
mehr zu heiraten. Dadurch verlöre die Ehe ihren Rechtsgrund, nämlich zu unterscheiden.
Das nähme dem Standard-Regelungspaket Ehe den Sinn, dann aber
könnten eben auch die durch den Status begründeten Rechtsfolgen, sprich die Unterhaltslasten
der Ehe, legitimerweise nicht mehr auferlegt werden. Es gäbe dann
keine normative Verbindung mehr zwischen den Partnern einer Zweierbeziehung im
Sinne einer finanziellen Haftung, allenfalls noch hergestellt über den Umweg eines gemeinsamen Kindes.

Warum der Staat so an der Ehe hängt
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--
Barbarus hic ergo sum, quia non intellegor ulli.


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