Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Sexueller Mißbrauch kam dem Opfer zugute

aus bremen, Sunday, 07.03.2010, 04:32 (vor 5383 Tagen)

Googelt man nach dem Buch "Ich war erst 13" (geht um Prostitution in Thailand), stösst man auf folgende interessante Seite:

er war erst 13 - hab ich mich strafbar gemacht?

Zitat:
Habe für mich etwas komplet untypisches gemacht. Ich habe meinen Nachbarn einenen B****** gemacht doch der war erst 13 und ich dachte er wäre so 15 oder 16. Jetzt weiß ich nicht ist so etwas strafbar?

Natürlich ist sowas strafbar, und die Frau hat eine Straftat begangen.

Und hier die Antwort:

Hallo Verena,
Der Junge bzw seine Eltern könnten dich natürlich wegen Verführunge Minde3rjähriger oder sexueller Nötigung anzeigen.
Aber ich bezweifel, dass dir der Junge was böses will, grade weil der Blowjob ja ihm zu gute kam.
Sprich nicht mit dem Jungen über deine Angst vor einer Anzeige, den sonst bringst du ihn ja erst auf die Idee und wenn ihr euch zofft kann er damit drohen.
Am besten läßt du es auf sich beruhen udn gehst dem Jungen aus dem Weg oder behandelst ihn, als wäre nie was gewesen.
Wenn du dich das nächste Mal auf einen Kerl einläßt, laß dir vorher seinen Ausweis zeigen und ist er unter 16 - Finger weg!

Klar, kam dem Jungen nur zugute, kann man so auch vor Gericht argumentieren? Schämen die sich denn gar nicht?


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