Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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BesserIN mit hervorragender Sozialkompetenz ...

tommy ⌂, Schwerin (M/V), Tuesday, 16.03.2010, 09:36 (vor 5371 Tagen)

"Französin gesteht sechsfache Kindstötung

Paris (dpa) - Eine Französin hat sechs ihrer Kinder nach der Geburt getötet. Die Taten gestand sie heute vor Gericht. Die Leichen versteckte sie in Plastiksäcken im Keller. Zu den Gründen habe sich die 38-Jährige zunächst nicht geäußert, berichteten französische Medien. Im Fall einer Verurteilung drohen ihr lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung. Das Urteil wird für Donnerstag erwartet. Der frühere Partner der Frau hatte die teils verwesten Leichen im Oktober 2007 entdeckt."

Kindstötung? Wann wird Kindstötung zum Mord? Wenn ein Mann das Kind aus dem Leben tritt?

Oder muß Frau eine Woche vor der geplanten Tat ein psychologisches Gutachten von 2 anerkannten/erfahrenen KindstöterINNEN anfertigen lassen, welches ihre Mordfähigkeit feststellt ... dann muß sie zur nächstgelegenen Polizeiwache gehen, 5 x mit einer 38er in die Decke der selben schießen um entsprechende Aufmerksamkeit zu bekommen und dann vor den Augen von mindestens 15 Polizeikräften, von denen 8 weiblich sein müssen das Kind töten? Ist es dann vielleicht MORD?

Warum dieser femifaschistische Euphemismus "Kindstötung" ???

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Gestern standen wir am Abgrund ... heute sind wir einen Schritt weiter. (W. Ullbricht)

Die Gesetzesauslegung bzw das Gesetz ist das Problem

Timothy, Tuesday, 16.03.2010, 12:47 (vor 5371 Tagen) @ tommy

Aus Totschlag wird unter anderem Mord, wenn eine heimtückische Vorgehensweise vorliegt, der Täter also eine Lage ausnutzt in der das Opfer arg und wehrlos ist.

Nun könnte man meinen die Tötung eines kleinen Kindes oder Babys erfüllt dieses Merkmal grundsätzlich, und die Kinder seien daher besonders geschützt, aber weit gefehlt.
Das bescheuerte an diesem Mordmerkmal ist, das es nur dann greift wenn das Opfer überhaupt in der Lage ist Argwohn zu empfinden und wehrhaft zu sein. Es greift also beispielsweise bei einem erwachsenen Opfer auf den der Angriff im Schlaf begonnen wird, nicht jedoch bei einem Kind oder auch einem geistig behinderten der selbst im wachen Zustand gar nicht in der Lage wäre eine auf ihn gerichtete feindliche Handlung zu erkennen, und sich dagegen mittels schreien oder physisch zur Wehr zu setzen.

Die Schwächsten der Gesellschaft werden also anders als man meinen könnte nicht besonders geschützt, z.B. indem man eine Tötung eines Babys, geistig Behinderten oder 3 jährigen von vornherein als Mord definiert, da der Täter immer von der generellen arg und wehrlosigkeit profitiert, sondern man schützt die Täter nach dem Motto " Wenn das Opfer keinen Argwohn empfinden kann, so kann man dies dem Täter auch nicht zur Last legen" Genau das müsste aber der Fall sein, es müsste diesem Leuten zur Last gelegt werden, denn durch die generelle Arg und Wehrlosigkeit der Opfer werden diese Taten vereinfacht begehbar, und der Gesetzgeber müsste sich schützend vor diese Menschen stellen.

Noch 2 ergänzende Links

Timothy, Tuesday, 16.03.2010, 12:48 (vor 5371 Tagen) @ Timothy

Justiz ist ein Machtinstrument, hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun.

Rainer ⌂, Tuesday, 16.03.2010, 14:19 (vor 5371 Tagen) @ Timothy

Das bescheuerte an diesem Mordmerkmal ist, das es nur dann greift wenn das
Opfer überhaupt in der Lage ist Argwohn zu empfinden und wehrhaft zu sein.

Jemand, der keine Fähigkeit zum Argwohn hat, ist wohl immer arglos. Wehrhaftigkeit ist wieder was anderes. Auch ein Säugling ist in seinen Grenzen wehrhaft. Wenn man ihm die Luft abdrückt, wird er versuchen sich durch heftige Körperbewegungen zu erwehren.

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Justiz ist ein Machtinstrument, hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun.

Timothy, Wednesday, 17.03.2010, 03:17 (vor 5371 Tagen) @ Rainer

Jemand, der keine Fähigkeit zum Argwohn hat, ist wohl immer arglos.

Richtig. Und weil das so ist, wird es dem Täter nicht zur Last gelegt. Die Begehungsweise der Tötung eines solchen Menschen, wäre somit immer ein Mord, aber hier schützt man die Täter indem man sagt das die Arglosigkeit nicht in heimtückischer Art und Weise bewusst ausgenutzt wurde, wie z.B. bei einem schlafenden Erwachsenen der geistig klar ist.

Die juristische Frage ist nur ob die Person bewusst in einer heimtückischen Art und Weise umgebracht wurde, also Arglosigkeit sowie die daraus folgende Wehrlosigkeit ausgenutzt wurde. Ich empfinde das als eine Sauerei, da diese Definition nur diejenigen Opfer besonders schützt, die sich eines Angriffes überhaupt grundsätzlich erwehren könnten.

Wehrhaftigkeit ist wieder was anderes. Auch ein Säugling ist in seinen
Grenzen wehrhaft. Wenn man ihm die Luft abdrückt, wird er versuchen sich
durch heftige Körperbewegungen zu erwehren.

Wehrlosigkeit ist beim Mordmerkmal Heimtücke als Folge von Arglosgkeit definiert. Das Opfer muss auch nicht vollkommen wehrlos sein, die Arglosigkeit muss nur dazu führen das die Wehrhaftigkeit stark eingeschränkt ist im Vergleich zum Normalzustand.

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