Justiz ist ein Machtinstrument, hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun.
Jemand, der keine Fähigkeit zum Argwohn hat, ist wohl immer arglos.
Richtig. Und weil das so ist, wird es dem Täter nicht zur Last gelegt. Die Begehungsweise der Tötung eines solchen Menschen, wäre somit immer ein Mord, aber hier schützt man die Täter indem man sagt das die Arglosigkeit nicht in heimtückischer Art und Weise bewusst ausgenutzt wurde, wie z.B. bei einem schlafenden Erwachsenen der geistig klar ist.
Die juristische Frage ist nur ob die Person bewusst in einer heimtückischen Art und Weise umgebracht wurde, also Arglosigkeit sowie die daraus folgende Wehrlosigkeit ausgenutzt wurde. Ich empfinde das als eine Sauerei, da diese Definition nur diejenigen Opfer besonders schützt, die sich eines Angriffes überhaupt grundsätzlich erwehren könnten.
Wehrhaftigkeit ist wieder was anderes. Auch ein Säugling ist in seinen
Grenzen wehrhaft. Wenn man ihm die Luft abdrückt, wird er versuchen sich
durch heftige Körperbewegungen zu erwehren.
Wehrlosigkeit ist beim Mordmerkmal Heimtücke als Folge von Arglosgkeit definiert. Das Opfer muss auch nicht vollkommen wehrlos sein, die Arglosigkeit muss nur dazu führen das die Wehrhaftigkeit stark eingeschränkt ist im Vergleich zum Normalzustand.
gesamter Thread:
- BesserIN mit hervorragender Sozialkompetenz ... -
tommy,
16.03.2010, 09:36
- Die Gesetzesauslegung bzw das Gesetz ist das Problem -
Timothy,
16.03.2010, 12:47
- Noch 2 ergänzende Links - Timothy, 16.03.2010, 12:48
- Justiz ist ein Machtinstrument, hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun. -
Rainer,
16.03.2010, 14:19
- Justiz ist ein Machtinstrument, hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun. - Timothy, 17.03.2010, 03:17
- Die Gesetzesauslegung bzw das Gesetz ist das Problem -
Timothy,
16.03.2010, 12:47