Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kuckuckskinder - Urteil zu Unterhaltskosten

Ein Leser, Wednesday, 17.03.2010, 08:49 (vor 5367 Tagen)


Kuckuckskinder
Ehebrecher muss Schadenersatz leisten
Drei fremde Kinder hat ein Mann aus Niedersachsen als eigene groß gezogen. Nun muss ihm der leibliche Vater die Unterhaltskosten ersetzen.

......

In seinem Urteil, das am Donnerstag veröffentlicht wurde, entschied das Gericht, dass der gehörnte Ehegatte vom mutmaßlichen Erzeuger der Kinder – zugleich der jetzige Lebensgefährte seiner Ex-Frau– die Unterhaltsleistungen für die inzwischen 12, 14 und 15 Jahre alten Kinder zurückfordern kann.



http://www.focus.de/finanzen/recht/kuckuckskinder-ehebrecher-muss-schadenersatz-leisten_aid_295732.html#Bewertung

Bitte auch zwischen den Zeilen lesen,
wo bleibt die Verantwortung der Mutter?
- im Kommentarbereich ist sie wenigstens zu finden!
;-)

Die Frau sollte vorbestraft sein

Willi, Wednesday, 17.03.2010, 08:55 (vor 5367 Tagen) @ Ein Leser

Karl (17.04.2008 13:16)
Die Frau sollte vorbestraft sein
Wer vorsätzlich einem Mann drei Kinder unterschiebt sollte endlich auch juristisch zur Rechenschaft gezogen werden. Wer bei Behörden sonst bewusst falsche Angaben macht wird mit Ordnungsgeld bis hin zu Haftstrafen belegt. Aber Frauen können jahrelang einen unbeteiligten Mann finaz. ausnehmen und ruinieren. Und das alles straflos. Zurückzahlen muss ja nur der biologische Vater und nicht die Mutter

Die Frau sollte vorbestraft sein

Marlow, Wednesday, 17.03.2010, 11:06 (vor 5367 Tagen) @ Willi

Ich sehe hier auf jeden Fall eine Mitschuld.

Kuckuckskinder - Urteil zu Unterhaltskosten

Christine ⌂, Wednesday, 17.03.2010, 09:00 (vor 5367 Tagen) @ Ein Leser

Bitte auch zwischen den Zeilen lesen,
wo bleibt die Verantwortung der Mutter?
- im Kommentarbereich ist sie wenigstens zu finden!

Ich möchte aber kurz darauf hinweisen, dass das Urteil und der Artikel aus dem Jahr 2008 ist - wobei sich an der Thematik garantiert nichts geändert hat.

Gruß - Christine

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Kuckuckskinder - Urteil zu Unterhaltskosten

adler, Kurpfalz, Wednesday, 17.03.2010, 14:53 (vor 5366 Tagen) @ Christine

Ich möchte aber kurz darauf hinweisen, dass das Urteil und der Artikel aus
dem Jahr 2008 ist - wobei sich an der Thematik garantiert nichts geändert
hat.

Danke! Hätte ich gar nicht gemerkt, weil der erste angezeigte Kommentar von 2010 und die nächsten von 2009 sind. Ein Anderer hat geschrieben:

" xxxxx xxxx (17.09.2008 20:20)
Ich muß auch Unterhalt für ein Kuckuckskind zahlen und kann mich nicht dagegen wehren, der biologische Vater ist mir bekannt. Das Gericht erkannte den heimlichen DNA Test nicht an und hielt es nicht für nötig einen annerkannten Test durchzuführen. Wer kann mir helfen ? mail xxxxx-xxxx.de"

Gesetzeskonglomerate und Sümpfe aller Art made by Zypries-Zynisch und Deutscher JuristINNEN Bund (djb).

Gruß
adler

--
Frauenrat der Grünen empört-Gebäudereinigung:
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"Benachteiligungen von Männern beseitigen ... das ist nicht unser politischer Wille" -Grüne, Ortsgruppe Goslar

Kuckuckskinder - Urteil zu Unterhaltskosten

Timothy, Wednesday, 17.03.2010, 12:21 (vor 5367 Tagen) @ Ein Leser

Bitte auch zwischen den Zeilen lesen,
wo bleibt die Verantwortung der Mutter?
- im Kommentarbereich ist sie wenigstens zu finden!


Bei 3 Kuckuckskindern gehört die Mutter in den Bau für mindestens 4-5 Jahre wegen einer der verwerflichsten Formen des dauerhaftenBetruges die ein Mensch begehen kann. Zusätzlich gehört sie dazu verurteilt die Gelder zurückzuzahlen, die der Mann unter Unkenntnis ihrer betrügerischen Handlungen für ihren Lebensunterhalt aufgewandt hat! Denn der Mann wurde ja nicht nur bei den Geldern für die Kinder betrogen, sondern auch bei den Geldern für dieses Miststück.

Kuckuckskinder - Urteil zu Unterhaltskosten

Frau - einfach besser, Wednesday, 17.03.2010, 12:28 (vor 5366 Tagen) @ Timothy

Bei 3 Kuckuckskindern gehört die Mutter in den Bau für mindestens 4-5
Jahre wegen einer der verwerflichsten Formen des dauerhaftenBetruges
die ein Mensch begehen kann.

Woher weißt Du, dass sie ihn betrogen hat? Ehebruch ist in unseren Breiten nun einmal nicht strafbar.

Kuckuckskinder - Urteil zu Unterhaltskosten

Oliver, Wednesday, 17.03.2010, 12:31 (vor 5366 Tagen) @ Frau - einfach besser

Bei 3 Kuckuckskindern gehört die Mutter in den Bau für mindestens 4-5
Jahre wegen einer der verwerflichsten Formen des

dauerhaftenBetruges

die ein Mensch begehen kann.


Woher weißt Du, dass sie ihn betrogen hat? Ehebruch ist in unseren Breiten
nun einmal nicht strafbar.

Bei 3 KUCKUKSKINDER kann man schon von systematischem Betrug sprechen,
es geht ja auch nicht um Ehebruch, sondern um Unterhalts-Abzocke im 3-tten Stadium.

Weiß jemand, wie das Verfahren evt. in der Revision ausgegangen ist?

--

Liebe Grüße
Oliver


[image]

Kuckuckskinder - Urteil zu Unterhaltskosten

Schlaumeier, Wednesday, 17.03.2010, 12:36 (vor 5366 Tagen) @ Frau - einfach besser

Woher weißt Du, dass sie ihn betrogen hat?

Äh, weil er aufgrund einer Täuschung der Frau nicht wusste, dass die Kinder gar nicht von ihm sind?

Aber klar, die Gute hatte ja selbst nicht den allergeringesten Verdacht...

Und Ehebruch ist was anderes, hier geht es um Betrug und Personenstandsfälschung, Cleverle.

Kuckuckskinder - Urteil zu Unterhaltskosten

adler, Kurpfalz, Wednesday, 17.03.2010, 14:56 (vor 5366 Tagen) @ Frau - einfach besser


Woher weißt Du, dass sie ihn betrogen hat?

Vielleicht weil sie verheiratet waren, er aber nicht der leibliche Vater der damals zwischen 12 und 15 Jahren alten drei Kinder ist? Sie gaukelte ihm und den Kindern dennoch 15 Jahre lang glückliche Familie vor und ließ ihn dafür schuften. Bist du so blöd oder tust du nur so?

Ehebruch ist in unseren Breiten nun einmal nicht strafbar.

Er wird sogar mit Unterhaltszahlungen belohnt, wenn der Vertragsbrüchige eine Frau ist und die Ehe für zerrüttet erklärt. Frau - einfach besser? Nein! Besser: Frau ohne Moral!

adler

--
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Kuckuckskinder - Urteil zu Unterhaltskosten

Unterhalter, Wednesday, 17.03.2010, 12:32 (vor 5366 Tagen) @ Timothy

Denn der Mann wurde ja nicht nur bei den Geldern für die Kinder betrogen,
sondern auch bei den Geldern für dieses Miststück.

Der Mann wurde um sein ganzes Leben beschissen, mit einer Selbstverständlichkeit, zu der nur Frauen fähig sind, die ja ganz genau wissen, dass sie ohnehin mit absolut allem ungeschoren davon kommen.

Man muss sich das mal vorstellen - da schafft es jemand, in einer Partnerschaft den Partner über Jahrzehnte derart krass anzulügen und zu betrügen.

Das ist eine kriminelle Energie, zu der muss man überhaupt erst mal fähig sein.

Und dann das Geflenne, es käme ja gar nicht so sehr auf den biologischen, als vielmehr auf den sozialen Vater an. Billige Ausrede, um diese Sauerei irgendwie zu rechtfertigen.

Jeder Mensch will sich seiner Herkunft (seiner Vorfahren) und auch seiner Nachfolge (seiner Nachkommenschaft) absolut sicher sein.

Frauen haben damit naturgemäß kein Problem (zumindest auf der Nachfolgeseite), Männer aber schon. Aber für absolute Egoisten existieren die Probleme anderer Menschen eben nicht.

Kuckuckskinder - Urteil zu Unterhaltskosten

Rainer ⌂, Wednesday, 17.03.2010, 12:49 (vor 5366 Tagen) @ Ein Leser

In seinem Urteil, das am Donnerstag veröffentlicht wurde, entschied das
Gericht, dass der gehörnte Ehegatte vom mutmaßlichen Erzeuger der
Kinder - zugleich der jetzige Lebensgefährte seiner Ex-Frau - die
Unterhaltsleistungen für die inzwischen 12, 14 und 15 Jahre alten Kinder
zurückfordern kann.

Das OLG hatte es abgelehnt, dass ein Mann eine Vaterschaftsfeststellung gegen einen anderen Mann erwirken kann. Der BGH hob diese Entscheidung auf.

Das Urteil suggeriert, der gehörte Ehegatte bekommt den Unterhalt zurück. Im Urteil steht nur das ihm die Möglichkeit nicht verweigert werden darf die Vaterschaft des richtigen Mannes feststellen zu lassen um überhaupt auf Schadenersatz klagen zu können. Ich wüsste allerdings nicht, wo für diesen Fall im BGB ein "Schadensersatz" anzuwenden wäre. Zum Anderen, wenn der "richtige" Vater überhaupt nicht leistungsfähig war, dann hätte er überhaupt nie Unterhalt zahlen müssen. Hier wird versucht die Mutter als Ursache des Desasters herauszuhalten in dem man so tut als wenn die falsche Vaterschaft nur ein Problem zwischen den (Schein)Vätern ist.

http://wikimannia.org/index.php?title=Kuckuckskind#Rechtsprechung

Rainer

PS: Eine Vaterschaftsfeststellung oder Aberkennung für die Vergangenheit gibt es nicht. Die kann es auch nicht geben weil sonst alle Rechtsgeschäfte der Vergangenheit nichtig wären, bei denen eine Zustimmung (oder Ablehnung) des "Vaters" erfolgte.

--
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Kuckuckskinder - Urteil zu Unterhaltskosten

Oliver, Wednesday, 17.03.2010, 13:35 (vor 5366 Tagen) @ Rainer

Betrug und Personenstandsfälschung

Strafgesetzbuch

* § 169. Personenstandsfälschung.

1. Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsbüchern oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt oder unterdrückt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

* § 263. Betrug.

1. Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Theoretische Rechtsfolgen für die Täterin

Die Mutter weiß genau, wer als Vater in Frage kommt. Verschweigt sie, dass mehrere Männer als Vater in Frage kommen, macht sie sich durch Unterdrückung wahrer Tatsachen strafbar. Stellt sich in einem Rechtsverfahren heraus, dass die Mutter dem Mann ein Kind untergeschoben hat, müsste die Justiz ein Strafverfahren gegen die Mutter einleiten, da Betrug ein Offizialdelikt ist. In der Praxis ist aber kein Fall bekannt, in dem eine Mutter, die ein Kind untergeschoben hat, strafrechtlich belangt wurde.

http://wikimannia.org/index.php?title=Kuckuckskind#Rechtsprechung

--

Liebe Grüße
Oliver


[image]

Wenn Laien posten...

Frau - einfach besser, Thursday, 18.03.2010, 10:37 (vor 5366 Tagen) @ Oliver

Betrug und Personenstandsfälschung

Strafgesetzbuch

* § 169. Personenstandsfälschung.

1. Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen
gegenüber einer zur Führung von Personenstandsbüchern oder zur Feststellung
des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt oder unterdrückt, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Gähn. Immer dieses Viertelwissen. Also, lass uns 'mal sehen:

a) Hat im vorliegenden Fall jemand ein Kind untergeschoben?
Nein. (Unter dem "Unterschieben eines Kindes" wird nämlich eine Handlung verstanden, die geeignet ist, andere glauben zu machen, das Kind sei der Abkömmling einer anderen Frau als der leiblichen Mutter.)

b) Hat im vorliegenden Fall jemand den Personenstand einer Behörde gegenüber falsch angegeben?
Nein. (Da die Eltern verheiratet waren, tritt automatisch die Fiktion des §1592 (1) ein. Der wahre Personenstand ist der rechtliche.)

> * § 263. Betrug.
[quote]
1. Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen
Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch
beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder
Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
> [/quote]

c) Wer hat im vorliegenden Fall einen rechtswidrigen Vermögensvorteil? Das Kind? (Nein, denn der Unterhalt für ein Kind wird in unserem Staat auf jeden Fall sichergestellt.)


Stellt sich in einem

Rechtsverfahren heraus, dass die Mutter dem Mann ein Kind untergeschoben
hat, müsste die Justiz ein Strafverfahren gegen die Mutter einleiten, da
Betrug ein Offizialdelikt ist.

Für die Intelligenzbestien von "Wikimannia": Man kann einem Mann kein Kind unterschieben. Der Tatbestand ist nur in Bezug auf die Mutter eines Kindes definiert. Vielleicht sollte man mit Begrifflichkeiten etwas vorsichtiger sein, wenn man keine Ahnung hat und im Zweifelsfall jemanden fragen, der sich auskennt.

Wenn Mumus & Co. posten...

Schlaumeier, Thursday, 18.03.2010, 19:01 (vor 5365 Tagen) @ Frau - einfach besser

a) Hat im vorliegenden Fall jemand ein Kind untergeschoben?

Ja. Darum geht's ja.

b) Hat im vorliegenden Fall jemand den Personenstand einer Behörde
gegenüber falsch angegeben?

Ja.

c) Wer hat im vorliegenden Fall einen rechtswidrigen Vermögensvorteil?

Der echte Vater und die Kindsmutter.

Für die Intelligenzbestien von "Wikimannia": Man kann einem Mann kein Kind
unterschieben. Der Tatbestand ist nur in Bezug auf die Mutter eines Kindes
definiert. Vielleicht sollte man mit Begrifflichkeiten etwas vorsichtiger
sein, wenn man keine Ahnung hat und im Zweifelsfall jemanden fragen, der
sich auskennt.

Subsumption überlässt du wohl besser Leuten, die sich mit so was auskennen.

Du hast heute ein wenig zu viel Zeit unter der heißen Dusche verbracht, kann das sein? So was senkt den IQ nämlich nach und nach auf die Höhe der Wassertemperatur.

Kuckuckskinder - Urteil zu Unterhaltskosten

der_quixote, Absurdistan, Wednesday, 17.03.2010, 18:51 (vor 5366 Tagen) @ Ein Leser

Unterhaltsprostituierte eben.
Der ist es egal für wen sie die Beine grätscht gegen Geld.

Frank

--
Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...

Kuckuckskinder - Urteil zu Unterhaltskosten

Michael, Thursday, 18.03.2010, 01:07 (vor 5366 Tagen) @ der_quixote

Unterhaltsprostituierte eben.
Der ist es egal für wen sie die Beine grätscht gegen Geld.

Frank

Hat hier jemand schon mal darüber nachgedacht, mit welchem Recht der "leibliche" Vater belangt werden soll? Das ist wieder typisch deutsch!
Die Frau betrügt massiv und irgend ein Mann bezahlt. Da erhält (trauriger weise, aber wenigstens am höchsten deutschen Gericht) das Recht den leiblichen Vater auf Schadenersatz oder was auch immer zu fordern?!
Für mich absolut unverständlich: Die FRAU ALLEINE HAT DAS RECHT ZU ENTSCHEIDEN, VON WEM UND WANN SIE EIN KIND BEKOMMT.
Fazit: Sie alleine muss dafür bezahlen ggf. kann oder sollte der leibliche Vater einen Teil dazu beitragen. Aber wer weiss denn, was die Frau diesem Mann erzählt hat? Hat er das gewusst? Generell gibt es in Deutschland das "VERURSACHER" Prinzip. Verursacher ist jemand, der willend und wissentlich jemanden anderen Schaden zufügt. Das ist auschließlich die Frau und niemand sonst!
Sie allein trägt die Verantwortung!!!

(Aber offensichtlich nicht in dem ach so hochgelobten Rechtstaat namens Bundesrepublik Deutschland)

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