Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Familienpolitik der Dreh- und Angelpunkt der Politik

sonnenlilie, Saturday, 20.03.2010, 13:36 (vor 5364 Tagen)

Unsere Kultur hat nur dann Zukunft und die freiheitliche Demokratie hat nur dann Bestand, wenn die Familie als die Urzelle der Gesellschaft ihre Bedeutung behält. Deshalb ist die Familienpolitik der Dreh- und Angelpunkt der Gesellschaftspolitik und damit der Politik überhaupt.
Nur wenn wir jetzt dafür sorgen, dass unsere Kinder, unsere Jugend, in hinreichender Zahl gut ausgebildet und in den Wertvorstellungen unserer Kultur fest verankert sind, werden wir morgen genügend Erfinder, genügend Firmengründer, genügend Anbieter und genügend Nachfrager haben. Nur dann wird der Generationenvertrag auch in Zukunft seine Wirkung entfalten können. Auch der innere und äußere Frieden hat nur dann Zukunft, wenn wir unsere Kinder zu freiheitsfähigen Menschen erziehen. Ein Staat ohne freiheitsfähige Jugend ist ein Staat ohne Zukunft. Diese Persönlichkeiten, auf die ein freiheitlicher Staat angewiesen ist, haben ihre Wurzeln zuallererst in der Geborgenheit der Familie.

Deshalb ist die Familie der wichtigste Angelpunkt einer Gesellschaft. Die Zukunft der Staaten liegt in den Händen ihrer Familien.

Die Väter und Mütter unserer Verfassung haben die grundlegende Funktion der Familie erkannt. Deshalb, dass Ehe und Familie in besonderer Weise geschützt und gefördert werden müssen.

Der Staat hat einen Schutzauftrag für beides, für Ehe und Familie. Die Ehe ist die Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, die auf Dauer angelegt ist. Sie ist die alleinige Grundlage einer vollständigen Familiengemeinschaft" und Voraussetzung für die bestmögliche körperliche, geistige und seelische Entwicklung von Kindern, wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zum Familiennachzug ausführt (BVerfGE 99, 145 (156).

Die gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft ist in diesem Sinne keine Ehe. Sie kann zwar durch den Gesetzgeber mit entsprechenden Regelungen ähnlich ausgestaltet werden wie die Ehe, sie ist jedoch kein anderes Institut mit der selben Funktion", sondern ein aliud", wie das Verfassungsgericht in seinem Urteil zum Lebenspartnerschaftsgesetz festgestellt hat (BVerfGE 105, 313 (351). Die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft steht deshalb auch nicht im Sinne unserer Verfassung unter dem besonderen Schutz des Staates.

Der Staat kann nicht vorschreiben und schreibt auch nicht vor, wie Mann und Frau ihr Leben führen. Da aber Ehe und Familie eine so zentrale Bedeutung haben, muss in der Gesellschaft für das Modell von Ehe und Familie geworben werden. Wir dürfen daher die Auseinandersetzung mit Ideologien, die der Ehe schaden, nicht scheuen. Dies gilt insbesondere für die Diskussion über die Genderideologie.


Quelle: http://www.freiewelt.net/nachricht-3717/familienpolitik-der-dreh--und-angelpunkt-der-politik.html

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