Antidiskriminierungsrichtlinien der EU-Kommission umgesetzt
Berlin: (hib/ALM/AW) Um Menschen mit Behinderung im Bereich Beschäftigung und Beruf den Gleichbehandlungsgrundsatz zu gewährleisten, ist laut Bundesregierung ein "System sozialrechtlicher und arbeitsrechtlicher Regelungen vollständig umgesetzt". Dies geht aus ihrer Antwort (17/994) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (17/377) hervor. Hierzu zählten insbesondere Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, des Sozialgesetzbuches, des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Arbeitsschutzgesetzes, heißt es in der Antwort weiter.
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein