Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Antidiskriminierungsrichtlinien der EU-Kommission umgesetzt

Christine ⌂, Tuesday, 23.03.2010, 14:38 (vor 5364 Tagen)

Berlin: (hib/ALM/AW) Um Menschen mit Behinderung im Bereich Beschäftigung und Beruf den Gleichbehandlungsgrundsatz zu gewährleisten, ist laut Bundesregierung ein "System sozialrechtlicher und arbeitsrechtlicher Regelungen vollständig umgesetzt". Dies geht aus ihrer Antwort (17/994) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (17/377) hervor. Hierzu zählten insbesondere Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, des Sozialgesetzbuches, des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Arbeitsschutzgesetzes, heißt es in der Antwort weiter.

Mehr http://femokratieblog.wgvdl.com/antidiskriminierungsrichtlinien-umgesetzt/03-2010/

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

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