Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Petition zu Selbstbehalt beim Unterhalt

Christine ⌂, Friday, 26.03.2010, 11:26 (vor 5364 Tagen)

Petition: Unterhaltsrecht - Transparente Regelung des Selbstbehalts der Unterhaltsverpflichteten

Text der Petition:
Was muss einer Unterhaltszahlerin/einem Unterhaltszahler bleiben - Höhe des Selbstbehaltes - Art der Festsetzung des Selbstbehaltes

Der Bundestag möge beschließen, dass der Selbstbehalt der Unterhaltsverpflichteten gesetzlich entsprechend sozialrechtlichen Grundsätzen geregelt wird, wobei insbesondere das Lohnabstandsgebot zu beachten ist. Dabei sind individuelle Wohnkosten und Umgangskosten zu berücksichtigen.

Bitte helft mit, dass diese Petition eine nennenswerte Zahl an Mitzeichnern erreicht. Vergesst bitte eines nicht: eine weitere Petition zu Selbstbehalt im Unterhaltsrecht wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr zugelassen.

Mehr http://femokratieblog.wgvdl.com/petition-zu-selbstbehalt-beim-unterhalt/03-2010/

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Keine Unterstützung der Unterhaltsdrückeberger

Aufrechter Vater, Friday, 26.03.2010, 11:46 (vor 5364 Tagen) @ Christine

Klasse! Pappi will auch nach der Trennung unbedingt seine 4 1/2 Zimmerwohnung halten. Dafür muss das Kind nun leider zur Tafel geschickt werden, denn beides kann Pappi nun 'mal nicht finanzieren: Teure Wohnung und das zur Altlast degradierte Kind. Somit muss die Altlast eben sehen, wie sie ohne Pappies Geld groß wird.

Also Geschlechtsgenossen gibt es, da schämt man sich, ein Mann zu sein.

Keine Unterstützung der Unterhaltsdrückeberger

der_quixote, Absurdistan, Friday, 26.03.2010, 11:53 (vor 5364 Tagen) @ Aufrechter Vater

Verpiss Dich ins Omma Forum!

--
Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...

Omma

Aufrechter Vater, Friday, 26.03.2010, 12:06 (vor 5364 Tagen) @ der_quixote

Verpiss Dich ins Omma Forum!

Ich weiß nicht was die Ommas damit zu tun haben. Es geht hier um das Ernstnehmen oder Nichternstnehmen der Verantwortung als Vater für das eigene Kind.

Verantwortung?

Dampflok, Friday, 26.03.2010, 13:33 (vor 5364 Tagen) @ Aufrechter Vater

Ich weiß nicht was die Ommas damit zu tun haben. Es geht hier um das
Ernstnehmen oder Nichternstnehmen der Verantwortung als Vater für das
eigene Kind.

Die elterliche Verantwortung drückt sich mitnichten in der Höhe der Zahlung an die Ex aus - sondern in der gelebten Zeit MIT dem Kind.

Wäre Geld ein realistischer Faktor für das "Kindeswohl", so müßten allen Geringverdienern die eigenen Kinder entzogen werden.

Die Anwesenheit des Vaters ist mit Geld nicht aufzuwiegen. Der Bruch der Verantwortung liegt nicht "beim vater" sondern in der unabgesprochenen Schwangerschaft bzw. in der Trennung der zugunsten der fremdbezahlten Egoisma. Beides zumeist von der Frau ausgelöst.

Würden die Zahlungen an Umgangsverweigerinnen auf Null heruntergeschraubt, gäbe es diese Problemfälle gar nicht: Entweder würde verhütet oder es würde zugunsten des Kindeswohls zufrieden zusammengelebt. Das aber setzte eine gewisse Verantwortung auch bei manchen heute rundumversorgten Damen voraus, doch dafür wollen sie nicht geradestehen.


.

Verantwortung!

Aufrechter Vater, Friday, 26.03.2010, 13:58 (vor 5364 Tagen) @ Dampflok

Die elterliche Verantwortung drückt sich mitnichten in der
Höhe der Zahlung an die Ex aus - sondern in der gelebten Zeit MIT dem
Kind.

Sie drückt sich in beidem aus. Sowohl die Präsenz des Vaters als auch eine ausreichende materielle Grundlage sind für das Kindeswohl von Bedeutung. Ein richtiger Vater gibt beides.

Die Anwesenheit des Vaters ist mit Geld nicht aufzuwiegen.

Richtig! Aber auch das Umgekehrte gilt: Eklatanter Geldmangel ist auch durch häufige Anwesenheit des Vaters nicht zu kompensieren.

Der Bruch der
Verantwortung liegt nicht "beim vater" sondern in der
unabgesprochenen Schwangerschaft bzw. in der Trennung der zugunsten der
fremdbezahlten Egoisma. Beides zumeist von der Frau ausgelöst.

Das ist mir neu (wobei ich sagen muss, dass weder ich noch mein Wörterbuch mit dem Ausdruck "fremdbezahlte Egoisma" (ist etwa Egoismus gemeint?) etwas anfangen können. Aber wie kann ein Egoismus von einer Frau "ausgelöst" werden? Aber eine Quelle bezüglich der von Dir angesprochenen Zahl der "unabgesprochenen" Schwangerschaften wäre vielleicht interessant.

Ein Bruch der Verantwortung gegenüber dem Kind ist dann gegeben, wenn einer der Elternteile seine Verpflichtung nicht mehr erfüllt. Und die Verpflichtung, für das Kind auch in materieller Hinsicht zu sorgen, hat man eben als Vater.

Würden die Zahlungen an Umgangsverweigerinnen auf Null heruntergeschraubt,
gäbe es diese Problemfälle gar nicht:

Gibt es spezielle Zahlungen für Elternteile, die Umgang verweigern? Auch das wäre mir neu. Was hat im Übrigen der Sonderfall eines verweigerten Umgangs mit der allgemeinen Barunterhaltspflicht zu tun? Sorry, aber Deine Darlegungen zeichnen sich nicht gerade durch besondere Strukturiertheit aus.

Entweder würde verhütet oder es würde
zugunsten des Kindeswohls zufrieden zusammengelebt.

Das ist doch Unsinn. Nur weil ich ein Kind gezeugt habe, muss ich doch nicht bis an mein Lebensende mit der Mutter des Kindes zusammenleben, wenn unsere Beziehung zerrüttet ist.

Das aber setzte eine
gewisse Verantwortung auch bei manchen heute rundumversorgten Damen
voraus, doch dafür wollen sie nicht geradestehen.

Wenn Du Verantwortung mit Zusammenbleiben auf Biegen und Brechen gleichsetzt, habe ich wohl in meiner Verantwortung versagt. Ich stehe aber zu meiner Entscheidung, mit dieser Frau nicht mehr zusammensein zu wollen. Irgendwie scheinst Du ein religiöser Fanatiker zu sein, der der Menschheit seine beschränkte Weltsicht aufzwingen will. Nein danke. Wir leben Gott sei Dank im 21. Jahrhundert.

Verantwortung!

Dampflok, Friday, 26.03.2010, 14:42 (vor 5364 Tagen) @ Aufrechter Vater

Die elterliche Verantwortung drückt sich mitnichten in der
Höhe der Zahlung an die Ex aus - sondern in der gelebten Zeit MIT dem
Kind.


Sie drückt sich in beidem aus. Sowohl die Präsenz des Vaters als auch eine
ausreichende materielle Grundlage sind für das Kindeswohl von Bedeutung.
Ein richtiger Vater gibt beides.

Eine richtige Mutter muß das auch tun - wir leben im 21. Jahrhundert wo sie das ja auch kann!

Aber Mütter haben -zig Optionen die Vätern nicht zur Verfügung stehen, von der Familienplanung bis zum Umgang mit dem Kind. Vätern erwachsen derzeit nur aus den freien Entscheidungen der Mütter resultierende Verpflichtungen, aber keine Rechte.

Die Rechte am Kind sind - man möchte meinen wie bei Hitlers Mutterkult - allein bei der Frau verortet. Sie kann schwanger werden gegen den Willen des Mannes, sie kann den Mann über den realen Vater belügen, sie kann abtreiben und hat viel Zeit dazu, sie kann das Kind in die Babyklappe geben - er aber wird nach dem Geschlechtsakt entrechtet.

Die Anwesenheit des Vaters ist mit Geld nicht aufzuwiegen.


Richtig! Aber auch das Umgekehrte gilt: Eklatanter Geldmangel ist auch
durch häufige Anwesenheit des Vaters nicht zu kompensieren.

Richtig! Conclusio: Wie ich schon schrieb, soll sie gefälligst auch arbeiten gehen. Es ist in Zeiten gelebten Feminismus und beruflicher Frauenförderung eben nicht mehr die Aufgabe des Mannes, das Kind zu finanzieren.

Ein Bruch der Verantwortung gegenüber dem Kind ist dann gegeben, wenn
einer der Elternteile seine Verpflichtung nicht mehr erfüllt. Und die
Verpflichtung, für das Kind auch in materieller Hinsicht zu sorgen, hat man
eben als Vater.


Hitlers Mutterkult!

Wer sagt daß Väter fürs Geldverdienen zuständig sein müssen?

Würden die Zahlungen an Umgangsverweigerinnen auf Null
heruntergeschraubt, gäbe es diese Problemfälle gar nicht:


Gibt es spezielle Zahlungen für Elternteile, die Umgang verweigern? Auch
das wäre mir neu.

Doch, die kennst Du. Nennt sich Ehegattenunterhalt. Und muß eben auch gezahlt werden, wenn die Frau der einzigen Pflicht die sie eventuell haben könnte - nämlich dem Vater Umgang zu gewähren - nicht nachkommt. Er muß trotzdem weiter zahlen!

Dir ist nie der Gedanke gekommen, daß Gesetze nicht in Stein gemeißelt sind und eventuell ungerecht sein könnten?

In Spanien z.B. wird nach der Geburt erst mal die Vaterschaft geklärt. Nix mit Kuckukskindern! Bei uns ist jedes 10. bis 20. Ei faul. Die Mutter weiß, was Du nicht weißt!

Dann wird in Spanien der Umgang geklärt. Behindert die Mutter den Kindsumgang, kann er das der Polizei melden und sie wird bestraft.

(Frage 1, was passiert in Deutschland?)

Verweigert sie das Kind mehrmals dem Vater, kann sie das Sorgerecht an den Vater verlieren!

(Frage 2, wie Frage 1...)

Was hat im Übrigen der Sonderfall eines verweigerten
Umgangs

Das sind keine Sonderfälle. Umgangsverweigerung wird, da straffrei für Frauen, flächendeckend als Gewaltmittel eingesetzt, meist um mehr Geld zu erpressen. Es handelt sich in machen Fällen um nichts Anderes als jahrzehntelange, staatlich geduldete Erpressungen.

Entweder würde verhütet oder es würde
zugunsten des Kindeswohls zufrieden zusammengelebt.


Das ist doch Unsinn.

Nein. Dieser "Unsinn" ist das Beste für das Kind. Hier aber wird das "Kindeswohl"

a) im Wohl der Mutter definiert (S1626a) und
b) in der Höhe der Zahlungen des Vaters definiert.

Das ist Unsinn!

Nur weil ich ein Kind gezeugt habe, muss ich doch nicht bis
an mein Lebensende mit der Mutter des Kindes zusammenleben, wenn
unsere Beziehung zerrüttet ist.

Dieses egoistische Argument wird immer sehr leichtfertig hergeholt ohne Rücksicht auf die Kinder. Und doch, Du hast genau diese Verantwortung! Du mußt Dir eben vorher klar werden ob Du mit der Partnerin lange genug klarkommen kannst und auch Problenme im Sinne der Partnerschaft meistern willst, damit das Kind vernünftig sozialisiert wird!

Genau in diesem Punkt zeigt sich das Kindeswohl. Das Kind braucht beide Eltern, und zwar Eltern die zusammenhalten und sich nicht beim kleinsten Problem zulasten des Kindes "emanzipieren" (meist auf Kosten des Zahlvaters).

Das aber setzte eine gewisse Verantwortung auch bei manchen heute
rundumversorgten Damen voraus, doch dafür wollen sie nicht geradestehen.


Wenn Du Verantwortung mit Zusammenbleiben auf Biegen und Brechen
gleichsetzt, habe ich wohl in meiner Verantwortung versagt.

Nicht auf Biegen und Brechen. Zwischen erzwungenem "lebenslänglich" und verantwortungslosem "Nur-Frauen-WG-patchwork" gibt es reichlich Abstufungen, die Du hier (warum wohl?) nicht erkennen willst. Und wenn Kinder da sind, müssen sich erwachsene Menschen sehr wohl zwingen lassen, im Sinne des Kindes zumindest in Sachen Erziehung zusammenzuarbeiten. Mit anderen Zwängen, wie dem Zwang für Männer, Zahlungen zu leisten, hast Du ja schließlich auch keine Probleme.


Der religiöse Extremist bist also Du. Extremist in Sachen völliger Verantwortungslosigkeit unter dem Vorwand der Selbstverwirklichung des 21. Jahrhunderts. Die explosionsartige Zunahme psychischer Erkrankungen und ADHS-Kindern, meist von Alleinerziehenden, ist Dir wohl noch nicht bewußt geworden.

Verantwortung?

Adam, Friday, 26.03.2010, 14:08 (vor 5364 Tagen) @ Dampflok

Die elterliche Verantwortung drückt sich mitnichten in der
Höhe der Zahlung an die Ex aus - sondern in der gelebten Zeit MIT dem
Kind.

Wäre Geld ein realistischer Faktor für das "Kindeswohl", so müßten allen
Geringverdienern die eigenen Kinder entzogen werden.

In Wirklichkeit ist folgendes der Fall: Die deutsche Unterhaltsregel fördert durch materielle Belohnung den Entzug des Vaters und das vollalimentierte Alleinerziehendenmodell. Dabei gelten für Väter andere Regeln als für Harz-IV-Empfänger und Geringverdiener. Für sie liegt die Armutsgrenze einfach niedriger.

Und unser scheinheiliger, angeblich "aufrechter", in Wirklichkeit aber rückgratloser Vater (der im übrigen höchstwahrscheinlich eine abkassierende Mutter ist), hat vom wahren Sachverhalt nicht den Hauch einer Ahnung.

Ohne Unterhaltsversprechen würden die meisten Kinder bei den Vätern bleiben, weil sie von Müttern nicht mehr als Verrechnungseinheit mißbraucht werden können, um sich weiterhin Dessous und Lippenstifte zu leisten. Für die Kinder wäre das ganz sicher besser.

Gruß
Adam

Verantwortung!

Aufrechter Vater, Friday, 26.03.2010, 14:24 (vor 5364 Tagen) @ Adam

In Wirklichkeit ist folgendes der Fall: Die deutsche Unterhaltsregel
fördert durch materielle Belohnung den Entzug des Vaters

Wie bereits erwähnt, wird der Vater durch eine Trennung der Eltern nicht "entzogen". Verantwortungsvolle Väter können zwischen Gezänk mit der Ex und dem Verhältnis zum Kind durchaus unterscheiden.

...das vollalimentierte Alleinerziehendenmodell. Dabei gelten für Väter
andere
Regeln als für Harz-IV-Empfänger und Geringverdiener. Für sie liegt die
Armutsgrenze einfach niedriger.

Ich weiß nicht, was Ihr hier für merkwürdige Väter seid, aber ich persönlch verzichte gern, wenn es meinem Kind nur gut geht. Und alle anderen Väter (und Mütter ebenso), die ich kenne, geht es ebenso.

Irgendwie habe ich den Eindruck, dass hier nur kinderlose Männer herumreden, die von Elternliebe und elterlicher Verantwortung nicht die geringste Ahnung haben.

Ohne Unterhaltsversprechen würden die meisten Kinder bei den Vätern
bleiben, weil sie von Müttern nicht mehr als Verrechnungseinheit mißbraucht
werden können, um sich weiterhin Dessous und Lippenstifte zu leisten. Für
die Kinder wäre das ganz sicher besser.

Gruß
Adam

Also "Adam", das sagt schon viel aus. Leg Dir einmal Frau und Kind zu, dann weißt Du überhaupt, wovon Du sprichst.

Verantwortung!

Pööhser Frauenfeind, Friday, 26.03.2010, 14:50 (vor 5364 Tagen) @ Aufrechter Vater

Wie bereits erwähnt, wird der Vater durch eine Trennung der Eltern nicht
"entzogen". Verantwortungsvolle Väter können zwischen Gezänk mit der Ex und
dem Verhältnis zum Kind durchaus unterscheiden.

Intelligente Väter wissen, dass sich bei gerechten Lösungen Rechte und Pflichten die Waage halten sollten.
Tatsache ist, dass die Mutter den Vater jederzeit aus der Familie ausgrenzen kann, ohne dass irgendwelche objektiven Gründe dafür vorliegen müssten.
Blödsinn ist es zu behaupten, dem Vater würden die Kinder nicht entzogen, weil er nebst der Versorgungspflicht noch das "Recht" hat, die Kinder ab und zu an Wochenenden zu sehen, ein Minimalrecht, das dem ausgegrenzten Vater oft noch, gesetzeswidrig, vorenthalten wird.

Ich weiß nicht, was Ihr hier für merkwürdige Väter seid, aber ich
persönlch verzichte gern, wenn es meinem Kind nur gut geht. Und alle
anderen Väter (und Mütter ebenso), die ich kenne, geht es ebenso.


Du verzichtest gern ? So was nenn ich Dummkopf. Bist du sicher, dass Du ein Mann bist ? Ich wette, du bist eine Frau.

Irgendwie habe ich den Eindruck, dass hier nur kinderlose Männer
herumreden, die von Elternliebe und elterlicher Verantwortung nicht die
geringste Ahnung haben.

Falsch. Und wenn es nicht zuhauf solche devoten Opportunisten und Einschleimer wie dich gäbe, dann wär das Familien -, Ehe - und Scheidungsrecht schon lange an die veränderten Verhältnisse angepasst worden und insgesamt gerechter.

Also "Adam", das sagt schon viel aus. Leg Dir einmal Frau und Kind zu,
dann weißt Du überhaupt, wovon Du sprichst.

Aufrechter Vater sagt viel mehr aus, ist der Name doch selbstgewählt. Aber klopf dir nicht allzu viel auf die Schulter, das gibt eine Hornhaut.

Nützlicher Idiot fänd ich passender. Aber wie gesagt, Du bist doch kein Vater, sondern Muddi, nech waa ?

Verantwortung!

chrima, Friday, 26.03.2010, 15:46 (vor 5364 Tagen) @ Aufrechter Vater

Ich weiß nicht, was Ihr hier für merkwürdige Väter seid, aber ich
persönlch verzichte gern, wenn es meinem Kind nur gut geht. Und alle
anderen Väter (und Mütter ebenso), die ich kenne, geht es ebenso.

Ja, wohlfeile Worte. Fallen auch erstmal viele Dummköpfe drauf rein.

Auch ich habe vor Jahren mal ähnlich gedacht. Als ich dann mitbekam, daß das Geld weder bei Mutter noch beim Kind ankommt, begann ich umzudenken.
Ca. 40% aller sogenannten "Allein"erzieherinnen machen es sich in der sozialen Hängematte bequem. Sie und die betroffenen Kinder bilden eine "Bedarfsgemeinschaft", die nicht allzuviel dazu "verdienen" darf, ohne 1:1 Abzüge von H-IV in Kauf nehmen zu müssen. Der Kindesunterhalt, der ja vorgeblich dem oft durch staatliche Institutionen mißbrauchten Kindeswohl dient gilt als "Einkommen der Bedarfsgemeinschaft" und wird zum allergrößtem Teil vom Staat einkassiert.
Ca. 40% aller unterhaltsverpflichteten Väter zahlen also keinen Kindesunterhalt, sondern eine Vaterschaftssteuer. Ob ich 180,-- € Kindesunterhalt zahle oder 800,--€, beim Kind kommt (wenn es gut läuft und Mami das Geld nicht vorher in Drogen umsetzt) immmer gleich wenig an, wenn Mami einfach zu faul ist arbeiten zu gehen.

Verantwortung!

Sam, Friday, 26.03.2010, 22:15 (vor 5363 Tagen) @ Aufrechter Vater

Also "Adam", das sagt schon viel aus. Leg Dir einmal Frau und Kind zu,
dann weißt Du überhaupt, wovon Du sprichst.

Irgendwie hab ich den Eindruck, dass hier ein Hurensohn am Werk ist.

Keine Unterstützung der Unterhaltsdrückeberger

JWEB @, Friday, 26.03.2010, 12:07 (vor 5364 Tagen) @ Aufrechter Vater

Klasse! Pappi will auch nach der Trennung unbedingt seine 4 1/2
Zimmerwohnung halten. Dafür muss das Kind nun leider zur Tafel geschickt
werden, denn beides kann Pappi nun 'mal nicht finanzieren: Teure Wohnung
und das zur Altlast degradierte Kind. Somit muss die Altlast eben sehen,
wie sie ohne Pappies Geld groß wird.

Also Geschlechtsgenossen gibt es, da schämt man sich, ein Mann zu sein.

Sowa schreibt kein Mann! Die Realität sieht anders aus: Der Mann hat gem. BGB das Recht und die Pflicht auf gleichtberechtigte Sorge bezügl. des Kindes. Er hat eine 4 1/2 R-Wohnung und genügend Platz für sein Kind. Offensichtlich hat die FEM-Alte das Kind entführt und will Unterhalt abpressen. Um mehr geht es PAS-FEM-Müttern nicht, dass geben mittlerweile schon Leiter von Jugendämtern offen zu.

Die Rechtslage sieht so aus: Der Vater will Unterhalt gewähren und darf nicht, es steht nicht im BGB, dass er allein Barunterhalt zahlen muss! Unterhalt kann und soll, auf Grund der Ergebnisse der Bindungsforschung, richtigerweise als Natural- und Betreuungsunterhalt gewährt werden. In 100% der Fälle will der Vater das, aber er darf es nicht, weil FEM-Aktivisten und lila Pudel in allen Ämter mit allen Mitteln verhindern. Keiner zwingt die Kindesmutter mit dem Kind zu Tafel zu gehen, es kann zu seinem Vater, der ist immer für sein Kind da und wird es auch sicher versorgen. Wenn die Kindesmutter die Gewährung von (Betreuungs-/Natural-)Unterhalt verhindert, dann brauch sie doch nicht zu jammern. Wenn das Geld nicht reicht, dann soll sie arbeiten gehen und nicht zu Haus abhängen und vom Kindesvater Geld abpressen!

Beide Eltern sind lt. BGB zur Vermögensbildung für das Kind VERPFLICHTET. Offenbar erfüllt hier wieder mal nur der Vater seinen Part, denn das Kind wird ja mal diese Wohnung erben. Von der Mutter bekommt es sicherlich nur FEM-Frauenhausaufkleber ("Gegen häusliche Gewalt durch Männer!") und Bilder von Alice Schwarzer.

Hier sollen bitte keine Jammer-FEM-Frauen weiter mitschreiben, dies ist ein Männerforum. Frauen gehen bitte zu ihrer Kriseninterventionsstelle oder in das örtliche Frauenhaus. Hier ist für FEM-Probleme kein Platz! Es interessiert hier keinen!

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Aufrechter Vater, Friday, 26.03.2010, 12:22 (vor 5364 Tagen) @ JWEB

Wenn dieKindesmutter die Gewährung von (Betreuungs-/Natural-)Unterhalt verhindert,
dann brauch sie doch nicht zu jammern. Wenn das Geld nicht reicht, dann
soll sie arbeiten gehen und nicht zu Haus abhängen und vom Kindesvater Geld
abpressen!

Wenn also die Klassenfahrt ansteht oder die Reitstunden zu bezahlen sind, sagen demnach Pappi und Mammi jeweils folgendes zu ihrem Kind: "Liebes Kind, laut BGB bin ich nicht verpflichtet, dergleichen finanzielle Aufwendungen zu tätigen. Ich biete Dir Kost, Logis und Betreuung an. Für andere Unterhaltsforderungen wende Dich bitte an Deine Mutter (Deinen Vater)."

Ein Kind kostet nun einmal Geld. Wer sich das nicht leisten will, soll eben keines zeugen.

Beide Eltern sind lt. BGB zur Vermögensbildung für das Kind VERPFLICHTET.
Offenbar erfüllt hier wieder mal nur der Vater seinen Part, denn das Kind
wird ja mal diese Wohnung erben. Von der Mutter bekommt es sicherlich nur
FEM-Frauenhausaufkleber ("Gegen häusliche Gewalt durch Männer!") und Bilder
von Alice Schwarzer.

Aha, Väter haben also grundsätzlich Vermögen zu vererben, während es Mütter nur zu irgendwelchen Aufklebern bringen? Merkwürdige Welt, in der Du lebst.

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Alter Forenhase, Friday, 26.03.2010, 12:37 (vor 5364 Tagen) @ Aufrechter Vater

Du bist neu hier, oder? Und auch mit der Problematik, den Kritikpunkten, die es seitens der Männerbewegung dazu gibt, kennst du dich noch nicht aus. Darf ich empfehlen, dass du mal ein bisschen herum liest, nicht unbedingt nur in diesem Forum, um deine Meinung etwas abzurunden, bzw. um ein paar Facetten zu erweitern?

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Timothy, Friday, 26.03.2010, 12:46 (vor 5364 Tagen) @ Aufrechter Vater

Ein Kind kostet nun einmal Geld. Wer sich das nicht leisten will, soll
eben keines zeugen.[/b]


Gut erkannt, deswegen bin ich schon seit langem für das virtuelle Abtreibungsrecht für den Mann. Genauso wie die Frau, bekommt der Mann sagen wir 2 Monate Zeit ob er die Vaterschaft für ein Kind annehmen möchte oder nicht. Die Zeit Beginnt nach dem Erhalt eines "vorraussichtliche Vaterschaftsbekanntmachungsschreibens" Tut er dies nicht, muss die Mutter, der Staat oder wer auch immer alleine für das Kind aufkommen und der Vater darf seine reproduktive Zukunft genauso selbstbestimmt führen, wie es Frauen tun.

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Jubal, Friday, 26.03.2010, 14:50 (vor 5364 Tagen) @ Timothy

Gut erkannt, deswegen bin ich schon seit langem für das virtuelle
Abtreibungsrecht für den Mann.
Genauso wie die Frau, bekommt der Mann
sagen wir 2 Monate Zeit ob er die Vaterschaft für ein Kind annehmen möchte
oder nicht. Die Zeit Beginnt nach dem Erhalt eines "vorraussichtliche
Vaterschaftsbekanntmachungsschreibens" Tut er dies nicht, muss die Mutter,
der Staat oder wer auch immer alleine für das Kind aufkommen und der Vater
darf seine reproduktive Zukunft genauso selbstbestimmt führen, wie es
Frauen tun.

Und wenn Sohnemann dann irgendwann nach Papa fragt, dann heißt es: "Dein Papa hat Dich virtuell abgetrieben." Ob das wirklich weniger Schäden in einer Kinderseele anrichtet, als bei ner alleinerziehenden Feministin aufzuwachsen?

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Isegrim, Friday, 26.03.2010, 15:15 (vor 5364 Tagen) @ Jubal

Und wenn Sohnemann dann irgendwann nach Papa fragt, dann heißt es: "Dein
Papa hat Dich virtuell abgetrieben." Ob das wirklich weniger Schäden in
einer Kinderseele anrichtet, als bei ner alleinerziehenden Feministin
aufzuwachsen?

Kindeswohl? Ja, das ist immer der beste Weg, (vermeindlichen) Vätern ein reinzudrücken. Das Kindeswohl ist nämlich immer mit dem Willen der Mutter identisch.
Mutter verweigert dem unverheirateten Vater das Sorgerecht? Sie vertritt das Kindeswohl! (O-Ton Bundesverfassungsgericht)
Vater zahlt für ein Kuckuckskind? Schade für den Vater, aber: Kindeswohl. Soll es etwa verhungern? Zudem: soziale Vaterschaft und so...
Mutter entsorgt ihr Kind in einer Babyklappe? Verstößt zwar gegen die Menschenrechte, aber immerhin hat sie es ja nicht umgebracht. Also: Kindeswohl.
Mutter gibt "ihr" Kind zur Adoption frei und muß keinen Unterhalt zahlen? Kindeswohl! Wenn sie zahlen müsste, hätte sie es vielleicht umgebracht!
Mutter verweigert Umgang? (dämliche "Kindeswohl"-Begründung zum selberausfüllen)
Mutter entführt die Kinder, sagen wir z.B. ins Frauenhaus? (...zum selberausfüllen)
usw. usw.

Der einzige Fall, in dem nicht mit "Kindeswohl" argumentiert wird ist bei Abtreibungen: dort wird nämlich ultimativ klar, daß es nur und außschließlich um den Willen der Mutter geht!

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Jubal, Friday, 26.03.2010, 15:23 (vor 5364 Tagen) @ Isegrim

Kindeswohl? Ja, das ist immer der beste Weg, (vermeindlichen) Vätern ein
reinzudrücken. Das Kindeswohl ist nämlich immer mit dem Willen der Mutter
identisch.

[...]

Und was hat das jetzt alles mit meiner Frage zu tun?

Siehe Timothys Post

Isegrim, Friday, 26.03.2010, 16:39 (vor 5364 Tagen) @ Jubal

Es geht nicht primär um das Kindeswohl: um dieses geht es nämlich so gut wie nie. Es geht um männliche Reproduktionsrechte.

Männliche "Reproduktionsrechte"

Aufrechter Vater, Friday, 26.03.2010, 17:47 (vor 5364 Tagen) @ Isegrim

Es geht um männliche Reproduktionsrechte.

Den Ausdruck muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Sagt über den Verfasser eigentlich alles aus.

Männliche "Reproduktionsrechte"

Isegrim, Friday, 26.03.2010, 21:43 (vor 5363 Tagen) @ Aufrechter Vater

Was sagt es denn über den Verfasser? Wieso wirst Du persönlich?

Ich beantworte gerne deine Frage

Timothy, Friday, 26.03.2010, 15:42 (vor 5364 Tagen) @ Jubal

Und wenn Sohnemann dann irgendwann nach Papa fragt, dann heißt es: "Dein
Papa hat Dich virtuell abgetrieben." Ob das wirklich weniger Schäden in
einer Kinderseele anrichtet, als bei ner alleinerziehenden Feministin
aufzuwachsen?

Erstens geht es mir nicht um das "Kindeswohl" welches wie bereits ausgefuehrt wurde im deutsche Rechtswesen sowieso immer mit dem "Mutterwillen" korreliert, sondern um das "Väterwohl" oder "Männerwohl" oder wie auch immer man es nennen möchte, denn ob man es glaubt oder nicht auch Männer haben Menschenrechte, nicht nur Frauen.

Zweitens befindet sich das Kind dann in der selben Situation wie wenn es entweder von der Mutter alleine (nicht verheiratet) oder beiden Eltern zusammen (verheiratet) zur Adoption freigegeben wird, oder aber wenn es von der Mutter in die Babyklappe gelegt wird. Und da sagt komischerweise keiner was gegen, das ist in Ordnung, nur wenn zur Abwechslung mal Männer die Möglichkeit haben sollen sich unabhängig vom Willen der Frau von ihrer Verantwortung freizusprechen, dann ist wieder das Kind und sein Wohl in Gefahr, oder aber die Gesellschaft wird an Unterhaltskosten Pleite gehen oder oder oder... Sorry aber diese Gesellschaft ist ein scheinheiliger Haufen.

Und zu der Frage des Kindes: Wenn es alt genug ist und die Gesellschaft bereit ist dazu die reproduktiven Rechte der Männer zu akzeptieren, so würde es seine Mutter wohl fragen warum sie ohne das der Mann es wollte ein Kind bekommen hat.

Ich beantworte gerne deine Frage

Jubal, Friday, 26.03.2010, 15:54 (vor 5364 Tagen) @ Timothy

Und zu der Frage des Kindes: Wenn es alt genug ist und die Gesellschaft
bereit ist dazu die reproduktiven Rechte der Männer zu akzeptieren, so
würde es seine Mutter wohl fragen warum sie ohne das der Mann es wollte ein
Kind bekommen hat.

Ach so, wenn also durch ONS, gerissenes Kondom, nicht aufpassen, ausversehen oder gar mit gemeinschaftlichem Eiverständnis ein Kind entsteht und der Mann kalte Füße bekommt (er muß ja nur "nein" sagen, ist jetzt keine sooo große Hürde, sich dagegen zu entscheiden), sollte die Frau es besser abtreiben, als es notfalls allein großzuziehen.

Ich beantworte gerne deine Frage

Timothy, Friday, 26.03.2010, 16:09 (vor 5364 Tagen) @ Jubal

Und zu der Frage des Kindes: Wenn es alt genug ist und die Gesellschaft
bereit ist dazu die reproduktiven Rechte der Männer zu akzeptieren, so
würde es seine Mutter wohl fragen warum sie ohne das der Mann es wollte

ein

Kind bekommen hat.


Ach so, wenn also durch ONS, gerissenes Kondom, nicht aufpassen,
ausversehen oder gar mit gemeinschaftlichem Eiverständnis ein Kind entsteht
und der Mann kalte Füße bekommt (er muß ja nur "nein" sagen, ist jetzt
keine sooo große Hürde, sich dagegen zu entscheiden), sollte die Frau es
besser abtreiben, als es notfalls allein großzuziehen.

Warum besser abtreiben, das steht da nirgendwo, du musst schon genau lesen. Nur muss die Mutter wenn ein Kind so etwas fragt dann halt damit klarkommen zu sagen das der Vater halt kein Kind wollte und sie es trotzdem bekommen hat aus welchen Gründen auch immer.

Da du es erwähnst: Wenn es ein gemeinschaftliches Einvernehmen gibt das ein Kind gezeugt werden soll, so kann der Vater dies gegenüber dem Jugendamt oder welche Behörde auch immer zuständig wäre, erklären, so dass er dann wenn ein Kind von beiden einvernehmlich geplant wurde, nicht mehr zurücktreten kann.

Keine Unterstützung der Unterhaltsdrückeberger

JWEB @, Friday, 26.03.2010, 12:56 (vor 5364 Tagen) @ Aufrechter Vater

Ich lebe in der Realität. Ich erlebe es gerade selber.

Erst einmal etwas GRUNDSÄTZLICHES: Laut Art. 3 GG sind Männer und Frauen (theoretisch) gleichberechtigt. Die Praxis sieht aber anders aus, denn Männer/Väter werden aus der Sorgepflicht seit Jahrzehnten verdrängt und der Alltagssorge für das Kind verbannt. Übrigens mit verheerenden Folgen für das Kind und die Wirtschaft dieses Landes. Wenn diese Saat mal aufgeht, dann leben Schwarzer und FEM-Konsorten nicht mehr.

Richtig ist, dass mir das Amt für Familienförderung mitgeteilt hat, dass ich angeblich an die Kindesmutter vollen Unterhalt zu deren alleiniger Verfügung zu überweisen habe und, wenn mein Kind (wie im Februar 12 von 28 Tagen bei mir ist -> Ferien), dann ist das mein "Hobbie", aber Unterhalt habe ich trotzdem zu überweisen. Das ist rechtlich nicht haltbar und mittlerweile gibt es da genügend BGH-Entscheidungen, die die FEM-Szene in die Schranken weisen.

Ich, und ich kenne keine Vater (in meinem Umfeld gibt es sehr viele entsorgte Väter!), der sich einem Zuschuss zur Klassenfahrt für das gemeinsame Kind entzieht, wiederum ist aber sicher, dass die Ex sich an der Tilgung der sicherlich gemeinsam in der Ehe aufgenommen Schulden nicht beteiligt. Ich empfehle der PAS-FEM-Mutter da die Klappe zu halten, denn sonst legt der Kindesvater mit 150.000 EUR eine Verbraucherinsolvenz hin, für die die Kindesmutter womöglich gemeinschuldnerisch mithaften muss. Der Vater bekommt dann PKH, das Kind UVG vom Staat und dann kann der Spass aber richtig losgehen.

Ich glaube, dass Väter sich eher Kinder leisten können, als die von Edith Schwab hochgeheiligte AE-Familienmütter! Wenn Frauen den Schutz der Familie verlassen, dann müssen sie auch die Konsequenzen dafür tragen. Es ist nur in diesem Staat üblich, dass PAS-FEM-Weiber durch Väter alimentiert werden müssen.

Was die Zeugung von Kindern betrifft, da wird sich einiges tun: Eine meiner Anregungen z. B. ist die Aufklärung von Jungen bereits im Grundschulalter. Den Jungen muss erklärt werden, dass sie unverheirat automatisch und nach einer Ehescheidung sowieso als Vater puncto Sorge-/Umgangsrecht diskriminiert werden. Wozu also Kinder zeugen, die man(n) nicht sehen, aber für die man(n) nur zahlen darf. Das sollte die Jungen dafür sensibilisieren, sich das mit dem Kinderwunsch genau zu überlegen. Wenn weiblicher Nachwuchs von PAS-FEM-Weibern noch Kinder haben wollen, da gibts ja noch ein paar Jahre auf Eis gelegte Samenspenden.

Dieses Denken resultiert alleinig aus der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland und der gängigen Alltagspraxis im Umgang mit Vätern/Männern. Ich würde es mir anders wünschen, aber die rationalen Überlegungen zwingen zu einem solchen Umdenken.

PS: Was die Vermögensbildung angeht, kann ich dir sicher sagen, dass mich 2 Jahre PAS-FEM-Weiber-Krieg exakt 15.290,95 EUR gekostet haben. Wenn ich die finanziellen Verluste überschläglich, verursacht durch den Missbrauch des GewSchG, hochrechne, erleide ich (mein Kind) duurch die KM einen lebenslangen Schaden von ca. 325.000,00 EUR (Einkommensverluste durch Vernichtung meiner selbständigen Existenz). Wenn ich davon ca. 40.000,00 EUR für einen wöchentlichen Puffbesuch abziehe, dann hätte ich, wenn ich mich nicht mit einem PAS-FEM-Weib eingelassen hätte, satte 285.000,00 EUR sparen können. Meine Ex hat in ihrem Frust zerschlagen, was nur möglich war.

.... und jetzt erzähle du mir mal, ich würde in einer anderen Welt leben. Ich würde alle PAS-FEM-Weiber bitten dahin zu ziehen, damit hier wieder Ruhe und Frieden herrscht, Familien gefördert und nicht zerschlagen werden und Kinder so aufwachsen könne, wie sie es brauchen!

"Reitstunden"...

Dampflok, Friday, 26.03.2010, 13:43 (vor 5364 Tagen) @ Aufrechter Vater

Wenn also die Klassenfahrt ansteht oder die Reitstunden zu bezahlen
sind"

Reitstunden...

- sind das Stichwort!

Sie gehören zu genau den Luxus-Leistungen, die der Vater in einer Ehe oft nicht aufbringen kann - und die es also in der Ehe nicht gibt.

Wird er aber weggeschieden, kann die Frau den Ex sogar zur Zahlung von Dingen zwingen, die er sich schon als Ehemann mit der günstigeren Steuerklasse nicht leisten konnte, wie etwa Reitstunden.

Kein Kind "braucht" Reitstunden. Sie werden nur genommen, um den Ex weiter auszunehmen. Eben solange die Mutter sie nicht selber zu zahlen braucht.


.

"Reitstunden"...

Christian @, Friday, 26.03.2010, 13:46 (vor 5364 Tagen) @ Dampflok

Ich glaub wohl eher, dass die Alte mal ein paar "Reitstunden" braucht. Da sollte man(n) mal ordentlich die Peitsche knallen lassen, damit der Gaul nicht auf dumme Gedanken kommt.

Milchmädchenrechnung

Aufrechter Vater, Friday, 26.03.2010, 14:02 (vor 5364 Tagen) @ Dampflok

Wird er aber weggeschieden, kann die Frau den Ex sogar zur Zahlung von
Dingen zwingen, die er sich schon als Ehemann mit der günstigeren
Steuerklasse nicht leisten konnte, wie etwa Reitstunden.

Als Geringverdiener, der seinem Kind innerhalb der Beziehung keine Reitstunden ermöglichen kann, muss man so wenig Unterhalt bezahlen, dass auch die getrennte Mutter dem Kind mit Sicherheit keine Reitstunden aus dem Unterhalt finanzieren kann.

Du lebst in einer Traumwelt.

Milchmädchenrechnung

Adam, Friday, 26.03.2010, 14:17 (vor 5364 Tagen) @ Aufrechter Vater


Du lebst in einer Traumwelt...

...die Du Dir erträumst.

Reitstunden sind Luxus. Die Familie oder der, der das Geld erwirtschaftet, entscheidet, ob man sie sich leisten kann. So ist das überall in funktionierenden Verhältnissen. Das hätte auch so bleiben müssen, wenn die Ehe geschieden ist. Denn wenn dann die Wohltatenempfängerin entscheidet, wird Ehescheidung zum einseitigen Gewinngeschäft, was sie ja schon längst ist. Sonst wären die Scheidungszahlen niedriger.

Du bist eine Frau, ich weiß. Sonst würde ich empfehlen: heirate und zeuge Kinder. Und dann warte einfach nur ab, was mit Dir passiert. Schaden macht manchmal klug.

Leider gibt es allerdings keine Garantie.

Adam (aufrechterer Vater)

Milchmädchenrechnung

Aufrechter Vater, Friday, 26.03.2010, 14:27 (vor 5364 Tagen) @ Adam

Reitstunden sind Luxus. Die Familie oder der, der das Geld erwirtschaftet,
entscheidet, ob man sie sich leisten kann. So ist das überall in
funktionierenden Verhältnissen. Das hätte auch so bleiben müssen, wenn die
Ehe geschieden ist. Denn wenn dann die Wohltatenempfängerin entscheidet,
wird Ehescheidung zum einseitigen Gewinngeschäft, was sie ja schon längst
ist.

Irgendwie verwechselst Du Kindesunterhalt mit Ehegattenunterhalt. Der "Wohltatenempfänger" ist nicht die Ex, sondern das Kind. Und um die Reitstunden des Kindes geht es auch, nicht um die der Ex.

Ergänzung

Aufrechter Vater, Friday, 26.03.2010, 14:29 (vor 5364 Tagen) @ Aufrechter Vater

Ich habe sehr wohl Kinder, zwei sogar. Und deshalb kann ich aus Erfahrung sagen, dass mich meine Kinder heute nicht mehr kosten als zu Zeiten, in denen ich noch mit ihrer Mutter zusammengelebt habe. Eher das Gegenteil ist der Fall.

Ergänzung

Dampflok, Friday, 26.03.2010, 14:51 (vor 5364 Tagen) @ Aufrechter Vater

Ich habe sehr wohl Kinder, zwei sogar. Und deshalb kann ich aus Erfahrung
sagen, dass mich meine Kinder heute nicht mehr kosten als zu Zeiten, in
denen ich noch mit ihrer Mutter zusammengelebt habe. Eher das Gegenteil ist
der Fall.

Damals wart Ihr aber zwei - und die Frau hätte mitarbeiten können/müssen. Wahrscheinlich warst Du da aber schon der Alleinverdiener und hast die Kinder somit voll finanziert.

Nun aber habt Ihr zwei Haushalte und Du zahlst noch immer annähernd so viel für die Kinder die Du nicht mehr hast, obwohl in der neuen Situation die Frau genauso zum Arbeiten gezwungen werden müßte wie Du. Insofern müßten Dich deine Kinder nur noch halb so viel kosten - und auch nur dann wenn, Du sie auch ganz gleichberechtigt die Hälfte der Zeit bei dir haben könntest, was Du aber nicht darfst!

Hitlers Mutterkult, wenns paßt auch im Feminismus immer gerne genommen.


.

Ergänzung

Aufrechter Vater, Friday, 26.03.2010, 15:07 (vor 5364 Tagen) @ Dampflok


Damals wart Ihr aber zwei - und die Frau hätte mitarbeiten können/müssen.
Wahrscheinlich warst Du da aber schon der Alleinverdiener und hast die
Kinder somit voll finanziert.

Nein, so war es nicht. Ich habe Vollzeit gearbeitet, sie 80%. Klar habe ich mehr gezahlt, dafür hat sie die Kinder länger betreut.


Nun aber habt Ihr zwei Haushalte und Du zahlst noch immer annähernd so
viel für die Kinder die Du nicht mehr hast, obwohl in der neuen Situation
die Frau genauso zum Arbeiten gezwungen werden müßte wie Du.

Moment, ich "habe" die Kinder ja immer noch. Ich sehe sie mindestens zweimal die Woche. Aber leben tun sie bei meiner Ex. Die Ex ist selbstverständlich gezwungen zu arbeiten, die Kinder sind ja schon älter als drei und somit muss sie ja auch den Lebensunterhalt für sich selbst verdienen.

Insofern
müßten Dich deine Kinder nur noch halb so viel kosten - und auch nur dann
wenn, Du sie auch ganz gleichberechtigt die Hälfte der Zeit bei dir haben
könntest, was Du aber nicht darfst!

Nein, wenn ich sie die Hälfte der Zeit bei mir hätte, müsste ich meine Arbeitszeit einschränken und das würde mich erheblich teurer kommen als der Kindesunterhalt. Meine Ex arbeitet weiterhin 80%, damit die Kinder nicht 9 h am Tag in der Kita sein müssen. Dh. sie hat ganz schöne Gehaltseinbußen. Trotz allem Klinch, den wir haben, rechne ich ihr hoch an, was sie tut. Finanziell ist es auf jeden Fall sie, die die größeren Opfer bringt.

Ergänzung

Dampflok, Friday, 26.03.2010, 15:54 (vor 5364 Tagen) @ Aufrechter Vater

Moment, ich "habe" die Kinder ja immer noch. Ich sehe sie mindestens
zweimal die Woche.


Das ist schon ganz OK!

Nein, wenn ich sie die Hälfte der Zeit bei mir hätte, müsste ich meine
Arbeitszeit einschränken und das würde mich erheblich teurer kommen als der
Kindesunterhalt. Meine Ex arbeitet weiterhin 80%, damit die Kinder nicht 9
h am Tag in der Kita sein müssen. Dh. sie hat ganz schöne Gehaltseinbußen.
Trotz allem Klinch, den wir haben, rechne ich ihr hoch an, was sie tut.
Finanziell ist es auf jeden Fall sie, die die größeren Opfer bringt.


Gut, gut. Dennoch "Mecker" von mir:
Ist Dir schon mal die Idee gekommen, daß Frauen viel mehr Wert auf Zeit als auf Geld legen?

Es ist eine grandiose Männerverarsche, uns weiszumachen, Frauen würden "Opfer bringen", wenn sie mehr Freizeit haben.

Wir Männer sind es doch, die im Wettbewerb ums Geld stehen und glauben, die Frauen würden genauso ticken.

Tun sie aber nicht und das ist auch ganz gut so. Nämlich für die Anziehung zwischen den Geschlechtern.


.

Ergänzung

Timothy, Friday, 26.03.2010, 16:01 (vor 5364 Tagen) @ Aufrechter Vater

Moment, ich "habe" die Kinder ja immer noch. Ich sehe sie mindestens
zweimal die Woche. Aber leben tun sie bei meiner Ex. Die Ex ist
selbstverständlich gezwungen zu arbeiten, die Kinder sind ja schon älter
als drei und somit muss sie ja auch den Lebensunterhalt für sich selbst
verdienen.

Ich weiß nicht ob ich dir glauben kann das du ein geschiedener Vater bist. Hier schreibst du sie müsse selbstverständlich arbeiten, unten schreibst du das du ihr "hoch anrechnest" was sie täte...

Seis drum, falls du wirklich geschiedener Vater bist: Glückwunsch. Du hast eine EX die sich nicht weigert 80% zu arbeiten und siehst deine Kinder 2 mal die Woche. Dieses Glück haben nur wenige. Es gab erst letztens noch einen Fall wo eine Grundschullehrerin mit nur einem 12 jährigem Sohn der keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen hat sich trotz neuem Betreungsunterhaltsrecht erfolgreich dafür drückte ihre 26h pro Woche zu arbeiten, sie schaffe angeblich nur 16h wenn ich mich recht entsinne, und das obwohl der Junge sogar bis 16 Uhr in einer Ganztagsschule ist.

Mit einer Ex die genügend boshaftigkeit aufbringt, ist der Vater ein rechtloser Sklave. Die Mehrheit der Frauen ist nicht so extrem, aber es kann auch nicht sein das die 10-20% die so sind, damit durchkommen. Nichteinmal das Sorgerecht hat er dann noch, auch als verheirateter nicht, denn viele Gerichte prüfen gar nicht wer dafür verantwortlich ist wenn die Kommunikation unter den Eltern dauerhaft gestört ist, und sprechen es dann automatisch der Inhaberin des Aufenthaltsbestimmungsrechts, also der Mutter, zu.

Ergänzung

XRay, Friday, 26.03.2010, 21:31 (vor 5363 Tagen) @ Aufrechter Vater

schön, wenn du mit DEINER Situation so zufrieden bist. Das muss aber nicht bedeuten, dass jeder mit SEINER Situation ebenso zufrieden sein muss.
Es gibt nämlich durchaus Väter, die
- nicht ganz so viel verdienen wie du
- ebenfalls Unterhaltsansprüche hätten, aber in die Röhre gucken.
Es gibt durchaus Mütter, die
- Umgang behindern
- wenig tun, um ihren Anteil am Unterhalt zu leisten
- von dem erhaltenen Unterhalt alles mögliche finanzieren, aber die Kinder nicht davon profitieren
- und und ..


und weil ich dergleichen kenne, bin ich gegen bestimmte Schwätzer allergisch.

Mutterkult reloaded

vt, Friday, 26.03.2010, 21:29 (vor 5363 Tagen) @ Dampflok

Nun, einwenig gestrig.

Die Kriminalisierung der Männer hat letzendlich dazu geführt, daß Väter nicht als Mitglieder der Familie sondern als Bedrohung wahrgenommen werden. Diese gilt es zu entschärfen und das funktioniert nur, wenn die Partnerin (gebrieft durch diverse Frauenpower-Magazine) knallharte Regeln aufstellt werden (jedes eigene Bedürfnis parkt frau im Kindeswohl).

Väter werden nun unter Aufsicht der Mutter an das Kind rangeführt. Es ist eher so eine Art Freigang. Die Frage, ob Mutter automatisch gut zu ihren Kindern ist, wird nicht mehr gestellt. Vielmehr wird permanent auf die Bedrohung durch den Vater (böses Geschlecht) hingewiesen.

Hab´s nen bisschen dramatischer formuliert, damit sich der eine oder andere Gedanken macht, in wie weit der Vater bei der Erziehung überhaupt noch mitreden darf bzw. sich traut.

Keine Unterstützung der Unterhaltsdrückeberger

chrima, Friday, 26.03.2010, 15:52 (vor 5364 Tagen) @ Aufrechter Vater

Aha, Väter haben also grundsätzlich Vermögen zu vererben, während es
Mütter nur zu irgendwelchen Aufklebern bringen? Merkwürdige Welt, in der Du
lebst.

Hey Isi!
Du beziehst dich auf eine Antwort auf deinen Beitrag. Schon den pöhsen Vater vergessen, der in seiner 4 1/2 Zimmerwohnung sitzt während arme Mami zur Tafel muß?

Kann Aufrechter Vater nur zustimmen

Stolzer Vater, Friday, 26.03.2010, 23:05 (vor 5363 Tagen) @ Aufrechter Vater

Aufrechter Vater hat Recht. Nichts entbindet einen von der Verantwortung zum Kinde und der unterhaltsbedürftigen Mutter.

Als meine Tochter geboren wurde, schob ich noch mehr Überstunden, um es der Familie möglichst gutgehen zu lassen. Allerdings vergaß ich dabei, dass ich dadurch meine Familie vernachlässigte. Jedenfalls langweilte sich meine Frau mit mir so nach 5 Jahren, weshalb sie sich trennte.

Zuerst lief es ganz gut, von meinen Einkünften konnte ich mir immerhin eine Einzimmerwohnung mit Duschklo leisten. Eine neue Familie fiel erst mal aus. Dann aber wollte meine Ex ihren neuen Lover als neuen Vater meiner Tochter installieren, weshalb sie den Umgang aussetzte. Ich störte nur noch.

Obwohl es einen gerichtlichen Beschluss gab, setzte sie den Umgang einfach aus. Und keiner in diesem Rechtsstaat unternahm etwas dagegen. Naja, ich schob Stress. Da warf sie mir vor, ich hätte meine Tochter missbraucht. Das machte mich echt fertig. Ich bekam Depressionen, verlor meinen Job und meine Freunde, die mich ein Schwein schimpften. Das schlimmste: Die Vergewaltigung meiner Ex-Frau an meiner Tochter trug Früchte. Meine Tochter meinte tatsächlich sich zu "erinnern". Ein psychologisches Gutachten kam nach zwei Jahren zum Schluss, dass es sich um "falsche, induzierte Erinnerungen" handelte, ich wurde freigesprochen. Aber die Richterin meinte, dass die Beziehung zwischen mir und meiner Tochter so kaputt sei, dass ein weiterer Umgang ausgeschlossen sei, womit meine Ex ihr Ziel erreicht hatte.

Also für meine Tochter bin ich ihr Vergewaltiger, ich selbst hänge am sozialen Tropf, bin Säufer und denke ernshaft darüber nach, Schluss zu machen.

Aber ich bin ein aufrechter Vater, wenn ich Unterhalt zahlen könnte, würde ich es tun.

Lass dich nicht hängen!

JWEB @, Saturday, 27.03.2010, 01:05 (vor 5363 Tagen) @ Stolzer Vater

Lass dich nicht hängen! Und solche Gedanken vergiss lieber gleich wieder! Wir sind mittlerweile eine ernstzunehmende Anzahl von Opfern. Die nächste Wahl wird durch das Internet gewonnen. Bis dahin gibt es noch eine Menge Arbeit. Denk an die vielen jungen Menschen, denen du mit deinem Wissen gleiches ersparen kannst. Das zählt!

Das ist der falsche Weg

Timothy, Saturday, 27.03.2010, 01:43 (vor 5363 Tagen) @ Stolzer Vater

Also für meine Tochter bin ich ihr Vergewaltiger, ich selbst hänge am
sozialen Tropf, bin Säufer und denke ernshaft darüber nach, Schluss zu
machen.

Das wäre der ultimative Sieg für deine Frau, willst du ihr den gönnen?

Keine Unterstützung der Unterhaltsdrückeberger

everhard, Friday, 26.03.2010, 23:35 (vor 5363 Tagen) @ Aufrechter Vater

Leute Leute,

müsst ihr wirklich über jedes Stöckchen springen, das euch ein Femitroll hinhält?

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