Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Jugendämter - Eine Keimzelle der Männerfeindlichkeit

Flohgast @, Friday, 26.03.2010, 20:15 (vor 5523 Tagen) @ DS

Das Problem ist, was der Gesetzgeber als Aufgabe des JA definiert hat:

§ 1712
Beistandschaft des Jugendamts; Aufgaben

(1) Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes für folgende Aufgaben:
1. die Feststellung der Vaterschaft,
2. die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche; ist das Kind bei einem Dritten entgeltlich in Pflege, so ist der Beistand berechtigt, aus dem vom Unterhaltspflichtigen Geleisteten den Dritten zu befriedigen.

(2) Der Antrag kann auf einzelne der in Absatz 1 bezeichneten Aufgaben beschränkt werden.


Damit ist natürlich das JA die Fragen zum Thema Vater und Durchsetzung des Umgang nicht zuständig.


Ich werde das JA in Bezug auf Art.3 GG das gleiche Recht auf Durchsetzung des Umgang einfordern,
da die Mutter im JA ein kostenloses Inkassobüro zur Verfügung hat,
während für Väter nur der teure Gerichtsweg besteht.

Gruß
Flohgast


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