Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Die Familie, der Staat und die HelferInnenindustrie

Mus Lim ⌂, Friday, 26.03.2010, 23:02 (vor 5626 Tagen)

Das Beziehungsgeflecht Familie mit Vater-Kind-Bindung und Mutter-Kind-Bindung wird vom Staat in einzelne „Rechtsverhältnisse“ atomisiert. Nicht selten leiden Kinder darunter, dass sie ihren Vater nicht mehr sehen und ihre Bindung durchschnitten wurde, und sie glauben, dass der Vater sie nicht mehr lieben würde. Es ist für die betroffenen Scheidungswaisen ja auch nicht zu begreifen, dass der Staat den Vater rechtlich daran hindert, seine Kinder aufzusuchen, sie zu umarmen und sie auf ihrem Lebensweg zu begleiten. Jeder Vater, der gegen den Willen Kontakt mit seinen Kindern aufnimmt, riskiert, dass um das Mutter-Kind-Idyll eine Bannmeile gegen ihn verhängt wird und wenn er diese nicht respektiert droht im Freiheitsentzug.

Die einstmals autonome Familie wird vom Rechtsstaat „zerfleddert“, und an die Stelle von Menschen eingegangenen Familienbeziehungen und verwandtschaftlichen Bindungen tritt ein staatliche geordnete Struktur von Rechtsbeziehungen. Bislang wurde noch zu wenig verstanden, dass auf diese Weise der Staat seine Ordnungsmacht bis in die privatesten Lebensbereiche seiner Bürger durchsetzt.

Diese Strategie des Staates wird auch von der HelferInnenindustrie aufgenommen und umgesetzt. So findet man beispielsweise bei so genannten BeraterInnen den Hinweis, dass es etwa einer 18jährigen Tochter nicht zuzumuten sei, dass der Trennungsvater ihr ab der Volljährigkeit den Kindesunterhalt direkt überweist und nicht, wie bisher, an die Mutter. Der Vater würde damit „Streit zwischen Mutter und Tochter“ säen und die Tochter solle sich von einem RechtsanwaltIn beraten lassen.[1] Ganz unemanzipatorisch wird ein volljähriges Kind davor bewahrt, eigene Entscheidungen treffen zu müssen, ganz ohne Not werden Dritte in Familienangelegenheiten hineingezogen und nicht zuletzt wird die Tochter dazu gedrängt, keine Bindung zu ihrem Zahlvater aufzunehmen und in einem Rechtsverhältnis zu verharren.

[1] Scheidung: Auf dem Rücken der Kinder, Kölner Stadtanzeiger am 22. März 2010

vgl. auch TrennungsFAQ

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Wer an solche Dipl.-Psych., Heilpäd. und Mediatorinnen gerät, braucht keinen Feind mehr

Christine ⌂, Friday, 26.03.2010, 23:27 (vor 5626 Tagen) @ Mus Lim

Habe ich nach der Trennung trotzdem Ansprüche auf das Haus?

Klare Antwort: Ja.

-> Das ist natürlich enorm wichtig.

Die Mutter zieht zu ihrem neuen Lebenspartner, die elfjährige Tochter soll mit, will aber lieber bei dem Vater bleiben. Der sagt, sie müsse nicht umziehen, wenn sie nicht wolle. Wer darf dann entscheiden, wo die Tochter bleibt?

Das ist eine klare Elternentscheidung. Aber die Wünsche des Kindes sollten unbedingt mit einbezogen werden. Hinter dem Verhalten der Tochter steckt vor allem Angst, darüber sollten die Eltern mit ihr reden. Ein Vorschlag wäre, die Tochter nach dem Umzug immer wieder für längere Zeitspannen beim Vater wohnen zu lassen oder ihre anzubieten, den Umzug wieder rückgängig zu machen, wenn es gar nicht klappt.

-> Wie selbstverständlich geht man davon aus, das das Kind zur Mutter gehört.

Der Vater benutzt den 17-jährigen Sohn als Boten für Nachrichten an die Mutter. Deren Ärger über die Zettel, die er ihr bringt, bekommt auch der Sohn zu spüren.

Der Sohn darf nicht als Nachrichten-Überbringer instrumentalisiert werden, auch, wenn er schon 17 ist. Die Eltern müssen das auf ihrer Ebene regeln. Wenn es nicht mehr am Telefon geht, weil das Gespräch zu schnell in Streit ausartet, kann eine E-Mail oder ein Brief helfen. Sinnvoll ist auch, sich an einem neutralem Ort - etwa in einem Café - zu treffen, weil man sich da mehr beherrschen muss. Wenn gar nichts mehr geht, sollte man einen neutralen Berater hinzuziehen.

-> Papa instrumentalisiert, klar.

Seit die Tochter 18 ist, überweist der Vater den Unterhalt direkt an sie und nicht mehr an die Mutter. Er verlangt von der Tochter zudem, die Höhe des Unterhalts mit ihm direkt zu verhandeln. Zusätzlich sät er damit Streit zwischen Mutter und Tochter, wo vorher keiner war: Die Mutter bekommt kein Geld mehr, der Vater sagt ihr, sie müsse der Mutter nichts abgeben.

Die Tochter wird in einen Konflikt gestürzt. Das Geld steht nun zwischen allen. "Kindesunterhalt bedeutet auch, dass die Kinder Geld für Wohnen und Essen an den Elternteil abgeben, mit dem sie zu Hause leben", stellt Juliane Arnold klar. Die Tochter sollte sich von einem neutralen Dritten beraten lassen. Ein Rechtsanwalt kann die finanziellen Fragen zur Höhe des Unterhalts klären.

-> Papa instrumentalisiert, klar. Und wer bezahlt den Rechtsanwalt?

Papa böse - Mama gut, so stimmt auch das Weltbild wieder...

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Mütterentscheidung wird als Elternentscheidung verkauft

Mus Lim ⌂, Friday, 26.03.2010, 23:45 (vor 5626 Tagen) @ Christine

Das ist eine klare Elternentscheidung. Aber die Wünsche des Kindes
sollten unbedingt mit einbezogen werden. Hinter dem Verhalten der Tochter
steckt vor allem Angst, darüber sollten die Eltern mit ihr reden. Ein
Vorschlag wäre, die Tochter nach dem Umzug immer wieder für längere
Zeitspannen beim Vater wohnen zu lassen oder ihre anzubieten, den Umzug
wieder rückgängig zu machen, wenn es gar nicht klappt.

-> Wie selbstverständlich geht man davon aus, das das Kind zur Mutter
gehört.

Mütterentscheidung wird als Elternentscheidung verkauft!

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guest, Niedersachsen, Friday, 26.03.2010, 23:47 (vor 5626 Tagen) @ Christine

Seit die Tochter 18 ist, überweist der Vater den Unterhalt direkt an sie
und nicht mehr an die Mutter. Er verlangt von der Tochter zudem, die Höhe
des Unterhalts mit ihm direkt zu verhandeln. Zusätzlich sät er damit Streit
zwischen Mutter und Tochter, wo vorher keiner war: Die Mutter bekommt kein
Geld mehr, der Vater sagt ihr, sie müsse der Mutter nichts abgeben.

Die Tochter wird in einen Konflikt gestürzt. Das Geld steht nun
zwischen allen. "Kindesunterhalt bedeutet auch, dass die Kinder Geld für
Wohnen und Essen an den Elternteil abgeben, mit dem sie zu Hause leben",
stellt Juliane Arnold klar.


Was ist denn das vor allem fuer ein Schwachsinn? Ist es nicht vielmehr so, dass die Mutter nun auch Barunterhaltspflichtig ist.
Dies kann teilweise durch Zurverfuegungstellung von Wohnraum usw. erfolgen, aber sicher nicht wenn ihr das Haus auch schon ohne eigene Leistung zugeschanzt wurde.

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