Sperma reicht nicht
Hat der Fernsehmoderator Jörg Kachelmann seine ehemalige Freundin vergewaltigt? Der schwere Vorwurf wird durch die gegensätzlichen Aussagen der Beteiligten nicht bestätigt oder widerlegt werden. Sollte der Fall vor Gericht kommen, wird das rechtsmedizinische Gutachten entscheidend sein. Es wird entweder durch eine Strafverfolgungsbehörde angeordnet, also durch einen Richter oder einen Staatsanwalt. Oder das Opfer selbst sucht – wie Kachelmanns Freundin laut Angaben ihres Anwalts – nach der Tat einen Rechtsmediziner auf.
Zwischen Vergewaltigung und rechtsmedizinischer Untersuchung darf allerdings nicht viel Zeit vergehen. Laut Bernd Brinkmann, dem Leiter des Instituts für forensische Genetik in Münster, gehen die meisten Opfer direkt nach der Tat zum Arzt. Stefan Pollak, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin an der Universität Freiburg und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin, sagt: „Das ist sehr wichtig, denn Sperma zum Beispiel ist im Mund oder im Anus nur einige Stunden nachweisbar. Abhängig vom bakteriellen Scheidenmilieu, zersetzen die Bakterien schon nach kurzer Zeit das Sperma, und es kann dann nicht mehr nachgewiesen werden.“ Bei einer rechtsmedizinischen Untersuchung werden zunächst die Kleidung, die Körperoberfläche und die Körperöffnungen des Opfers untersucht. „Wir müssen dokumentieren und auch interpretieren“, sagt Pollak. „Doch vorwiegend geht es darum, Spuren zu sichern, die später eventuell in einer DNA-Analyse verwendet werden können.“ Selbst geringe Blutspuren oder kleinste Rückstände von Hautpartikeln können bei der Strafverfolgung entscheidend sein – oder eben eventuelle Spermarückstände.
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