Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Das "Fallbeispiel" ist der Hammer!

Egal, Sunday, 04.04.2010, 19:20 (vor 5725 Tagen) @ Robin Hood

"... Schliesslich kam dem inzwischen verzweifelten Mandanten "Kommissar Zufall" zur Hilfe. Ich schlug ihm vor, das betreffende Lokal an den Wochenenden aufzusuchen und das Gespräch mit männlichen Stammgästen zu suchen. Vielleicht hatte der eine oder andere schon einmal Bekanntschaft mit der wegen ihres auffälligen Äusseren gut zu beschreibenden Dame gemacht.

Und siehe da: Eine Woche vor der Hauptverhandlung informierte mich der Mandant über die Person eines Zeugen, der mit der betreffenden Frau eine ähnliche Erfahrung gemacht hatte. Der Zeuge berichtete verärgert davon, die Frau mit nach Hause genommen und Sex mit ihr gehabt zu haben. Anschliessend forderte sie von ihm einen nennenswerten Geldbetrag und drohte ihm für den Fall einer Zahlungsverweigerung einen Notruf bei der Polizei wegen angeblicher Vergewaltigung an. Der Mann zahlte sofort.

Dieser Zeuge, der einen absolut integren Eindruck machte, war schliesslich bereit, zum Strafprozess gegen meinen Mandanten zu erscheinen und sich auf meinen Antrag hin als präsentes Beweismittel vernehmen zu lassen.

Dieser auf dem Gerichtsflur wartende Zeuge brauchte gar nicht mehr vernommen werden. Die Zeugin - bei ihrer Befragung mit unseren Ermittlungsergebnissen konfrontiert - "knickte" schliesslich ein und vermochte nun auf einmal nicht mehr auszuschliessen, zunächst einvernehmlich Zärtlichkeiten mit dem Mandanten ausgetauscht und sich lediglich darüber geärgert zu haben, dass er sich über ihre auffällige körperliche Besonderheit lustig machte.

Es erfolgte der antragsgemässe Freispruch. ..."

Leider steht da nicht, was das ganze für strafrechtliche Konsequenzen für die vierfache Mutter (von vier verschiedenen Vätern!)hatte.


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