Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die Medien und der Fall Kachelmann

Tyroler @, Kitzbühel, Monday, 05.04.2010, 13:28 (vor 5141 Tagen) @ Robin Hood

ingteressante BEgründung auf der Seite Höckers (s.u.) je nach ausgang des Falls oder vielleicht ganz unabhängig davon, kann herr marquard schon mal seine portokasse aufmachen.

HÖCKER erwirkt für Jörg Kachelmann einstweilige Verfügung gegen FOCUS

Jörg Kachelmann, vertreten durch seinen Medienanwalt Prof. Dr. Ralf Höcker, hat gestern eine einstweilige Verfügung gegen das Magazin FOCUS erwirkt. Die Pressekammer des Landgerichts Köln hat dem FOCUS verboten, Details zum angeblichen Tat- und Nachtatgeschehen sowie zur rechtsmedizinischen Untersuchung der Anzeigenerstatterin aus der Ermittlungsakte im Kachelmann-Verfahren zu veröffentlichen (Einstweilige Verfügung vom 29.03.2010, Az. 28 O 175/10). Der FOCUS hatte gestern umfangreich über entsprechende Details berichtet. Aus der Verfügung des LG Köln ergibt sich, dass diese Berichterstattung rechtswidrig war. Sie verletzt die Persönlichkeitsrechte von Jörg Kachelmann.

http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=41


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