Mal wieder Frau am Steuer
Im vorliegenden Fall lehnte das Gericht die Berücksichtigung dieser Betriebsgefahr jedoch aufgrund des besonders gefährlichen Verhaltens der Klägerin ab. Es liege kein normaler Spurwechsel vor, da die Klägerin von der Einfädelspur gekommen sei. Der Beklagte habe nicht damit rechnen müssen, dass die Klägerin so kurz nach dem Einfädeln auf die Überholspur ziehe.
So ein frauenfeindliches Gericht aber auch!
Damit konnte sie ja wirklich nicht rechnen.
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Sachse,
08.04.2010, 21:23
- Mal wieder Frau am Steuer - Autofahrer, 08.04.2010, 21:39
- Mal wieder Frau am Steuer - karlma, 08.04.2010, 22:15
- Mal wieder Frau am Steuer - phaidros52, 09.04.2010, 02:54