Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

@ Kurti et al - Kriminalisierung von Normalsexualität

phaidros52, Malta, Saturday, 10.04.2010, 10:04 (vor 5720 Tagen)

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32394/1.html

Hier ein aufschlussreicher Beitrag über die neuen Ideen der EU, wie man ganz normale Menschen zu Sexualstraftätern macht. Also, erst Aufklärung ab Säuglingsalter, dann Kriminalisierung des Normalen.

Bereits zu Anfang wird mitgeteilt, dass die Ziele der Regelung mit denen der neuen EU-Strategie für die Jugend im Einklang stehen. Diese Strategie bezieht sich auf Kinder und junge Menschen, wobei hier die Altersstufe 13-20 Jahre festgelegt wurde. Hier wird bereits die Definition des Jugendlichen (in Deutschland die Altersstufe 14-18) mit der Definition des jungen Menschen, die die Jugendlichen sowie die Heranwachsenden (18-21) und jungen Volljährigen (18-27) umfasst, vermengt. Weshalb bei der Kinderdefinition die Altersstufe bis 13 Jahre herausgefallen ist, lässt sich nicht wirklich nachvollziehen, da insbesondere ja Kinder durch die Richtlinie geschützt werden sollen.

In Artikel 2 (iii) und (iv) wird endgültig vom Schutz tatsächlicher Opfer abgewichen und der Entwurf auf die virtuelle Kinderpornographie sowie die Anscheinskinderpornographie ausgeweitet. Wie bereits des öfteren erläutert wäre dies ein Bildveröffentlichungsverbot (sowie das Verbot von Besitz, Konsum und, so wie es der Entwurf will, des Ansehens) in Bezug auf Bilder von Erwachsenen bei realen oder simulierten sexuellen Handlungen, sofern sie ein kindliches Erscheinungsbild vorweisen.

Die Richtlinie soll ferner dafür sorgen, dass auch das "bewusste Anschauen" von "Kinderpornographie" unter Strafe gestellt wird, selbst wenn die Bilder weder gespeichert noch heruntergeladen werden. Inwiefern hier das bewusste und das nicht bewusste Anschauen getrennt behandelt werden können, bleibt offen.

Ph.

--
Belinda was mine 'til the time that I found her
Holdin' Jim
And lovin' him
Then Sue came along, loved me strong, that's what I thought
Me and Sue,
But that died, too.

I stay what I am
A solitary man

@ Kurti et al - Kriminalisierung von Normalsexualität

Ekki, Saturday, 10.04.2010, 11:18 (vor 5720 Tagen) @ phaidros52

Hallo allerseits!

Sicher ist es richtig, daß man das Kinder- und Jugendlichen-Alter vor sexuellen Übergriffen schützt.

Aus anderen - aber ebenso guten - Gründen wie beim Sex läßt man ja auch den Erwerb des Führerscheins erst ab einem bestimmten Alter zur.

Der Unterschied:

Während man im Falle des Führerscheins die jungen Menschen in jeder Weise dazu ermuntert, den Führerschein dann nach Überschreitung der betreffenden Altersgrenze auch tatsächlich zu machen,

stellt man andererseits Geschlechtsverkehr und Sexualität als etwas furchtbar Gefährliches dar, das man auch nach Vollendung des 16. Lebensjahres bestenfalls zwecks Fortpflanzung ausüben sollte.

Statt dessen sollte man endlich[/u] ...

Verhütungsmittel an Menschen ab 16 Jahre kostenlos abgeben! Dies betrifft natürlich vor allem die Mädchen[/u], die sich die Pille ja nicht am Automaten ziehen können und denen man die Spirale ebenso zum 16. schenken sollte wie den Führerschein zum 18.

Da beides - eine positive Erziehung hin zur Sexualität und eine allgemeine Zugänglichkeit von Verhütungsmitteln - nicht gegeben ist, blühen halt Pornographie und Perversionen jeglicher Art.

Dies wiederum nehmen dann gewisse Leute zum Anlaß, die "Übersexualisierung" der Gesellschaft als Ursache für besagte Perversionen zu benennen.

Gruß

Ekki

--
Ich will ficken, ohne zu zeugen oder zu zahlen.
Lustschreie sind mir wichtiger als Babygeplärr.

@ Kurti et al - Kriminalisierung von Normalsexualität

Gast_bb, Saturday, 10.04.2010, 12:37 (vor 5720 Tagen) @ Ekki

stellt man andererseits Geschlechtsverkehr und Sexualität als etwas
furchtbar Gefährliches
dar, das man auch nach Vollendung des 16.
Lebensjahres bestenfalls zwecks Fortpflanzung ausüben sollte.

Das ist m.M.n. Unsinn.

Da beides - eine positive Erziehung hin zur Sexualität und eine allgemeine
Zugänglichkeit von Verhütungsmitteln - nicht gegeben ist, blühen halt
Pornographie und Perversionen jeglicher Art.

Das als Schlussfolgerung m.M.n. ebenso.

Dies wiederum nehmen dann gewisse Leute zum Anlaß, die
"Übersexualisierung" der Gesellschaft als Ursache für besagte Perversionen
zu benennen.

Und das würde ich so auch nicht unterschreiben.

@ Kurti et al - Kriminalisierung von Normalsexualität

Gismatis, Basel, Saturday, 10.04.2010, 16:08 (vor 5719 Tagen) @ Ekki

Hallo Ekki

Sicher ist es richtig, daß man das Kinder- und Jugendlichen-Alter vor
sexuellen Übergriffen schützt.

Aus anderen - aber ebenso guten - Gründen wie beim Sex läßt man ja auch
den Erwerb des Führerscheins erst ab einem bestimmten Alter zur.

Sexuelle Übergriffe sind aber auch im Erwachsenenalter verboten.

Der Unterschied:

Während man im Falle des Führerscheins die jungen Menschen in
jeder Weise dazu ermuntert
, den Führerschein dann nach Überschreitung
der betreffenden Altersgrenze auch tatsächlich zu machen,

stellt man andererseits Geschlechtsverkehr und Sexualität als etwas
furchtbar Gefährliches
dar, das man auch nach Vollendung des 16.
Lebensjahres bestenfalls zwecks Fortpflanzung ausüben sollte.

Das kommt aber sehr auf das Umfeld an. Stark verbreitet ist auf jeden Fall die Annahme, dass Sex einen verdirbt. Man spricht ja auch von "unschuldig", wenn ein junger Mensch noch nie mit Sex in Berührung gekommen ist.

Statt dessen sollte man endlich[/u] ...

Verhütungsmittel an Menschen ab 16 Jahre kostenlos abgeben! Dies betrifft
natürlich vor allem die Mädchen[/u], die sich die Pille ja
nicht am Automaten ziehen können und denen man die Spirale ebenso
zum 16. schenken sollte wie den Führerschein zum 18.

Ich finde, man sollte lieber die Verwendung von Femidomen und Kondomen forcieren, da nur diese auch vor Krankheiten schützen und außerdem beiden die Kontrolle über die Verhütung gibt. Und wenn den Mädchen die Verhütung bezahlt wird, dann den Jungs erst recht! Denn bei denen ist eine ungewollte Schwangerschaft ein größeres Risiko als bei Mädchen, die im Notfall immer noch abtreiben können.

Da beides - eine positive Erziehung hin zur Sexualität und eine allgemeine
Zugänglichkeit von Verhütungsmitteln - nicht gegeben ist, blühen halt
Pornographie und Perversionen jeglicher Art.

Mit Perversionen meinst du aber nicht etwa Anal- und Oralverkehr? Beides sind sinnvolle Alternativen zum Vaginalverkehr, wenn es denn überhaupt Geschlechtsverkehr sein muss. Und was hast du gegen Pornografie? Gerade für Alleinstehende ist die sehr praktisch, aber auch Paare können davon profitieren.

Gruß
Gismatis

--
www.subitas.ch

@ Kurti et al - Kriminalisierung von Normalsexualität

Flohgast @, Saturday, 10.04.2010, 18:59 (vor 5719 Tagen) @ Gismatis

Verhütungsmittel an Menschen ab 16 Jahre kostenlos abgeben! Dies

betrifft

natürlich vor allem die Mädchen[/u], die sich die Pille

ja

nicht am Automaten ziehen können und denen man die Spirale

ebenso

zum 16. schenken sollte wie den Führerschein zum 18.

Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Krankenversicherung -
Drittes Kapitel - Leistungen der Krankenversicherung (§§ 11 - 68)
Dritter Abschnitt - Leistungen zur Verhütung von Krankheiten, betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Förderung der Selbsthilfe (§§ 20 - 24b)
Gliederung
§ 24a
Empfängnisverhütung

(1) Versicherte haben Anspruch auf ärztliche Beratung über Fragen der Empfängnisregelung. Zur ärztlichen Beratung gehören auch die erforderliche Untersuchung und die Verordnung von empfängnisregelnden Mitteln.

(2) Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben Anspruch auf Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln, soweit sie ärztlich verordnet werden; § 31 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend.

Wer findet das entscheidende, sexistische Wort?

Gruß
Flohgast

@ Kurti et al - Kriminalisierung von Normalsexualität

Gismatis, Basel, Saturday, 10.04.2010, 16:49 (vor 5719 Tagen) @ phaidros52

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32394/1.html

Ein hervorragender Artikel, der die aus dem Ruder gelaufene Entwicklung treffend kritisiert!

In Artikel 2 (iii) und (iv) wird endgültig vom Schutz tatsächlicher Opfer
abgewichen und der Entwurf auf die virtuelle Kinderpornographie sowie die
Anscheinskinderpornographie ausgeweitet. Wie bereits des öfteren erläutert
wäre dies ein Bildveröffentlichungsverbot (sowie das Verbot von Besitz,
Konsum und, so wie es der Entwurf will, des Ansehens) in Bezug auf Bilder
von Erwachsenen bei realen oder simulierten sexuellen Handlungen, sofern
sie ein kindliches Erscheinungsbild vorweisen.

Ich habe den Eindruck, dass nach dam Alles-ist-möglich der 70er Jahre das Pendel in das andere Extrem geschwungen ist, in dem man den bloßen Schutz der Opfer weit hinter sich gelassen hat. Jetzt muss es darum gehen, den Gesetzgeber wieder in die Schranken seines Zuständigkeitsbereichs zu verweisen. Ideralerweise installiert man gleich noch einen Mechanismus, der solche Entgleisungen in Zukunft verhindert.

Die Richtlinie soll ferner dafür sorgen, dass auch das "bewusste
Anschauen" von "Kinderpornographie" unter Strafe gestellt wird, selbst wenn
die Bilder weder gespeichert noch heruntergeladen werden. Inwiefern hier
das bewusste und das nicht bewusste Anschauen getrennt behandelt werden
können, bleibt offen.[/i]

Es wird keine Unterscheidung stattfinden. Jedes Anschauen wird als "bewusst" gelten. Das Wichtigste aber ist, dass durch jedes Verbot, so unsinnig es auch sein mag, juristisches Personal aufgestockt werden muss. Eine reine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme.

--
www.subitas.ch

@ Kurti et al - Kriminalisierung von Normalsexualität

Sachse, Saturday, 10.04.2010, 17:40 (vor 5719 Tagen) @ phaidros52

Die Richtlinie soll ferner dafür sorgen, dass auch das "bewusste Anschauen" von "Kinderpornographie" unter Strafe gestellt wird, selbst wenn die Bilder weder gespeichert noch heruntergeladen werden. Inwiefern hier das bewusste und das nicht bewusste Anschauen getrennt behandelt werden können, bleibt offen.

Jetzt mal ganz langsam: Was bedeutet dies? wenn ich in meinem Briefkasten oder besser unter meinem Scheibenwischer das Bild eines nackten Kindes finde, und schaue was dies ist, dann bin ich schuldig ?? Verurteilbar wegen des Anschauens von Kinderporno ?? So ein Scheiss auch wieder!
Das einzige was dann hilft, Augen immer geschlossen halten!

Diese "Pädohysterie" ist nichts anderes als die neue Form der Inquisition, jeder kann...

Ein Mann, Saturday, 10.04.2010, 19:40 (vor 5719 Tagen) @ phaidros52

... schuldig gestemplet werden.

So hat der Staat nun (bald) ein Machtmittel in der Hand gegen wirklich jeden vorzugehen, zu jeder Wohung und zu allen privaten Daten Zutritt zu erlangen.

Gegen wirklich jeden kann nun völlig unbegründet ein Anfangsverdacht erhoben werden, ist der erstmal amtlich, ist alles weitere handeln rechtsstaatlich legitimiert.

So versetzt man seine Untertanen in Dauerstress und macht sie mundtot.

DDR Reloaded

powered by my little forum