Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Nazis raus

Handlanger, Wednesday, 14.04.2010, 13:24 (vor 5716 Tagen) @ Männergleichstellungs-BAer

Die Frage, die sich jetzt generell stellt: Schaffen sich hier Juristen ein
neues Betätigungsfeld, denn es wird ja wohl sicherlich in Schulen und
Kindergärten nun diskutiert, dass man seinen Eltern auf diese Weise vor
Gericht Stress machen kann. Lehnt man sich an SPD/GRÜNE und das GewSchG an,
dann gehört auch psychische Gewalt dazu, also z. B. "...mach endlich deine
Hausaufgaben!" Irgendwie gewinnt man den Eindruck, dass die Erziehenden
(Eltern) durch den Eingriff des Staates immer mehr entmündigt werden. Fast
könnte man den Eindruck gewinnen, dass die Reise so in etwa die Richtung
der Lebensborn-Heime des NS-Reiches zum Ziel hat. Jugendämter haben wir ja
noch und, das ist ja nun kein Geheimnis, diese sind ja auch ein
Überbleibsel aus der NS-Zeit.

http://dejure.org/gesetze/GG/6.html
GG Art.6
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Das sind die üblichen Denunzationen der eigenen Eltern in den deutschen Diktaturen.
"Herr Richter aber mein Papa ist doch Jude!" "Waaaaaaas?" ... Das ist offenbar der Grund für den Art. 6, der ja bekanntlich nach Abschaffung des "Schuldprinzips" bei Scheidung seit 1977 mit Füßen getreten wird.

Angebliche "Schulpflicht"! Auch so ne eindeutige Sache: "Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern".
Da sagt der (in der Schule) gehirngewaschene Gutmensch selbstredend: "Aber trotzdem!"

Und ich werd hier n Scheiß tun und schreiben, dass ich mein Kind nicht Ohrfeige. Das ist Körperverletzung und findet sich im StGB. Welcher Idiot hat hier spezielle "Kinderrechte" gefordert?

Keile in die Familien Treiben, das ist die Taktik mit der Diktatoren die Sklaverei verwirklichen: Keile zwischen Eltern und Kinder, Keile zwischen die Eltern selbst. Erinnert sich einer (?): "Du sollst Vater und Mutter ehren, Du sollst nicht Ehe brechen"


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