Wer würde von euchgegen das Frauenstatut der Grünen klagen?
Hallo,
das Frauenstatut der Grünen verstösst doch gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz(AGG). Und vor allem auch gegen das Grundgesetz.
Daher meine Frage: Wieso wurde noch nicht von euch dagegen geklagt?
Versucht es doch einfach mal!
Wer würde von euchgegen das Frauenstatut der Grünen klagen?
Robert
, München, Friday, 16.04.2010, 17:54 (vor 5713 Tagen) @ Bernd
das Frauenstatut der Grünen verstösst doch gegen das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz(AGG). Und vor allem auch gegen das Grundgesetz.Daher meine Frage: Wieso wurde noch nicht von euch dagegen geklagt?
Was gehen mich interne Vereinssatzungen an? Als Nichtmitglied der Grünen werde ich dadurch ja auch nicht diskriminiert.
Es zeigt nur, wie ernst die Grünen es mit der Gleichberechtigung nehmen und wie sehr sie das Grundgesetz selber achten ...
(und so nebenbei: daß bei den Katholen keine Frau Priester werden darf, ist genauso "vereinsintern")
Versucht es doch einfach mal!
Mach doch selber und berichte dann.
Robert
Wer würde von euchgegen das Frauenstatut der Grünen klagen?
recht, Friday, 16.04.2010, 18:10 (vor 5713 Tagen) @ Bernd
1. DIREKT gegen benachteiligung klagen kann nur, wer benachteiligt wird. es muss also ENTWEDER ein mitglied der grünen sein (unwahrscheinlich - es sei denn, du trittst nur zu diesem zwecke bei) - ODER eine kollektive männerinteressen vertrende gruppierung wie z.b. MANNDAT. aber das fordert zeit, nerven und geld. hat MANNDAT die kapazitäten dazu? FALLS JA, wäre es den versuch wert.
2. LEICHTER MÖGLICH wäre eine beschwerde beim bundeswahlleiter gegen die zulassung der grünen zu wahlen, da durch das frauenstatut verstösse gegen demokratische grundsätze mit auswirkungen auf die zusammensetzung des bundestages gegeben sind. ZU BEACHTEN: der bundeswahlleiter wird bei einer etablierten partei kaum auf eine einzelbeschwerde reagieren. es müssten also beschwerden in nicht mehr übersehbar großer zahl eingehen. AUSSERDEM muss beachtet werden: er müsste - und wird dies sicher NICHT tun - in letzter konsequenz alle wahlen für ungültig klären, bei denen die grünen mit frauenstatut angetreten sind. alle seither erlassenen gesetze wären ungültig. DAS WIRD ER NICHT TUN, denn die auswirkungen wären die unübersehbar. DESHALB ist es am besten, pragmatisch "nur" zu fordern, dass er die grünen bei androhung der nichtmehrzulassung dazu auffordert, KÜNFTIG ohne frauenstatut anzutreten. (real können sie ja immer noch mehr frauen als männer nominieren, nur darf dies eben nicht in männerdiskriminierende regeln gegossen sein.)
DESHALB: beschwerde einreichen gegen KÜNFTIGE und weitere zulassung der grünen. das müssen MÖGLICHST VIELE tun.
ANSCHRIFT:
Bundeswahlleiter
Statistisches Bundesamt
65180 Wiesbaden
p.s. das ist eine behörde. die sind (eigentlich) dazu verpflichtet, zu antworten.
Wer würde von euchgegen das Frauenstatut der Grünen klagen?
peilbeil, Friday, 16.04.2010, 18:29 (vor 5713 Tagen) @ recht
1. DIREKT gegen benachteiligung klagen kann nur, wer benachteiligt wird. es
muss also ENTWEDER ein mitglied der grünen sein (unwahrscheinlich - es sei
denn, du trittst nur zu diesem zwecke bei) - ODER eine kollektive
männerinteressen vertrende gruppierung wie z.b. MANNDAT. aber das fordert
zeit, nerven und geld. hat MANNDAT die kapazitäten dazu? FALLS JA, wäre es
den versuch wert.2. LEICHTER MÖGLICH wäre eine beschwerde beim bundeswahlleiter gegen die
zulassung der grünen zu wahlen, da durch das frauenstatut verstösse gegen
demokratische grundsätze mit auswirkungen auf die zusammensetzung des
bundestages gegeben sind.
könnte sein, dass eine Klage wie eine Bombe in der Öffentlichkeit einschlagen würde. Manndat sollte es tun.
Wer würde von euchgegen das Frauenstatut der Grünen klagen?
Müller, Friday, 16.04.2010, 18:51 (vor 5713 Tagen) @ peilbeil
"Die Öffentlichkeit" - das sind z.B. alle BRD-Haus- und Hofmedien - interessiert das einen Dreck.
Wäre es anders, bedürfte es keiner Männerrechtler.
gegen das Frauenstatut der Grünen klagen?
Eugen, Friday, 16.04.2010, 20:48 (vor 5713 Tagen) @ recht
1. DIREKT gegen benachteiligung klagen kann nur, wer benachteiligt wird. es
muss also ENTWEDER ein mitglied der grünen sein (unwahrscheinlich - es sei
denn, du trittst nur zu diesem zwecke bei) - ODER eine kollektive
männerinteressen vertrende gruppierung wie z.b. MANNDAT. aber das fordert
zeit, nerven und geld. hat MANNDAT die kapazitäten dazu? FALLS JA, wäre es
den versuch wert.
"oder" geht nicht. Wegen Verstößen gegen das AGG (also wegen Nichtgleichbehandlung) kann nur ein direkt Betroffener klagen. Klagen von Körperschaften sind nicht zulässig. Geld muss das überhaupt nicht kosten, nur Zeit und Mühe, den richtigen Ansatz zu finden. Es muss kein Anwalt dabei sein, aber es wäre natürlich gut, jemanden zu haben, der juristisch bewandert ist und aus rein idealistischen Motiven mithilft. Dann wäre die Sache ein Klax, auch wenn der Erfolg möglicherweise nur in einem Aufmerksamkeitseffekt läge.
Erstaunlich ist: Obwohl hier auch Anwälte mitlesen, und in unserem Umfeld eine ganze Reihe Anwälte sind, scheint deren Neigung, konkret und auf idealistischer Basis (also ehrenamtlich, oder im Klartext: ohne Geld, wie wir das alle machen) bei so etwas mitzuhelfen, sehr gering. Ich hatte eine Anfrage in ähnlicher Angelegenheit und habe lediglich von einem einzigen Anwalt wirklich Hilfe bekommen.
Popularklagen sind idR unzulässig - oT
Isegrim, Saturday, 17.04.2010, 00:02 (vor 5713 Tagen) @ recht
- kein Text -