Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Selbstschutz für Männer vor GewSchG-FeministInnen

Gesetznehmer, Sunday, 18.04.2010, 14:51 (vor 5712 Tagen) @ TLG

Egal ob die blöd oder notgeil sind, beides wird bestraft! Eine Frau, die
das Gewaltschutzgesetz einmal missbraucht hat, wird dies wieder tun!

Ich finde das auch ganz interessant. An deren Stelle würde ich mich doch fragen, ob diese Frau sich einem selbst gegenüber nicht ganz genauso verhalten würde, wenn sich die entsprechende Gelegenheit ergibt.

Die Antwort ist einfach: Natürlich würde sie das. Warum um alles in der Welt sollte sie das auch nicht tun? Sie kann einem Kerl eine verpassen und sich dann dafür auch noch als Opfer bemitleiden lassen.

Warum sollte ein Hund, der in dem einen Haus auf den Teppich macht, in einem anderen Haus plötzlich stubenrein werden?

Stubenrein würden derartige Hunde am Ehesten, wenn man ihre Nasen in die selbstverursachte Sauerei reiben würde.

Mir wäre aber nicht bekannt, dass jemals eine Frau wegen Mißbrauchs z.B. des Gewaltschutzgesetzes belangt worden wäre.

Warum also sollten sie es also nicht mißbrauchen? Das Gesetz ist ja so gemacht, dass es zu Mißbrauch geradezu einlädt, wenn nicht gar dazu auffordert.

Das Gesetz sagt: "Du möchtest gerne ein Opfer sein? Kein Problem, du musst einfach nur behaupten, eines zu sein und schon bist du eins. Und der Kerl ist der Täter, muss das Gegenteil beweisen und wird verdroschen."

Unwiderstehlich für Frauen. Und auch hier sind sie wieder Opfer, denn der Gesetzgeber verführt, verleitet sie ja dazu, stiftet sie gar an, das Gesetz zu mißbrauchen.

Und der Kreis schließt sich.


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