Macht das BvfGer jetzt unbeteiligte zu potentiellen Unterhaltspflichtigen?
Eizellen-Streit
Witwe kämpft weiter um Kind von totem Ehemann
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19. April 2010, 14:33 Uhr
Der Kampf einer jungen Witwe um ein Kind von ihrem gestorbenen Mann könnte schon bald das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Ein Gericht hatte zuvor einer Klinik recht gegeben, die die Eizellen nicht herausgeben will. Die Frage nach dem Beginn einer künstlichen Befruchtung stellt sich.
rein theoretisch wären dann die potentiellen Grosseltern im Falle derr Leistungsfähigkeit zum Unterhalt verpflichtet.
Gehe ich da Recht in der Annahme oder irre ich hier ?
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Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...
Typisch AE-Weib!
Ein Kind haben wollen, Vater brauch es nicht und zahlen sollen andere: Das Bermuda-Dreieck unserer Kinder!
Furchtbar!