Kindermorde
Die allein erziehende Mutter, die mit dem Kind nach der Entbindung in einer Wohngruppe einer Reutlinger Jugendhilfeeinrichtung untergebracht war, hatte am Morgen die Betreuer alarmiert und angegeben, den Kleinen leblos in seinem Bett vorgefunden zu haben.
Trotz sofortiger notärztlicher Versorgung und Reanimationsmaßnahmen konnte das äußerlich völlig unverletzte Kind nicht gerettet werden. Bei der später durchgeführten Obduktion fanden die Gerichtsmediziner dann aber Rippenbrüche und Einblutungen im Gehirn vor, die auf Gewalteinwirkung auf den Körper und ein so genanntes Schütteltrauma hindeuteten.
Mit den Vorwürfen konfrontiert, räumte die Mutter schließlich in mehreren, jetzt erst abgeschlossenen Vernehmungen ein, ihren schreienden Sohn in der Nacht vor seinem Tod geschüttelt zu haben. Sie will sich der Tragweite ihres Handelns nicht bewusst gewesen sein und hat ihren Angaben zufolge sofort Hilfe geholt, nachdem sie den lebensbedrohlichen Zustand ihres Sohnes am Morgen festgestellt hatte. Von einem Tötungsvorsatz wird beim jetzigen Stand der Ermittlungen nicht ausgegangen. Die Frau befindet sich auf freiem Fuß.
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Unmenschlichkeit - eine bemerkenswerte charakteristische Eigenschaft des Menschen.
(Ambrose Gwinnet Bierce)
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