Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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deutsches Recht

Sachse, Wednesday, 05.05.2010, 13:41 (vor 5107 Tagen) @ Goofos

Bestraft werden soll dem Entwurf zufolge auch, wer eine Frau durch List, Gewalt oder Drohung ins Ausland bringt und sie dort zu einer Heirat zwingt.

Hab da mal nachgedacht. Mal ohne moralische, ethische Wertung, rein rechtliche Seite.

Wenn nun eine Heirat mit einer , sagen wir mal 15 Jährigen stattfinden soll. Beide wollen es, die Familien wollen es...
Nun, das ist In Deutschlands so ja nicht möglich.

Also wird im Ausland geheiratet.

Wenn nun die Drohung des Ehemannes darin besteht, nicht zu heiraten, wenn sie nicht mit ins Ausland kommt,

ist das schon ein, der Straftatsbestand ??

Dass die Heirat erzwungen ist, davon werden deutsche Staatsanwälte ja grundlegend immer ausgehen


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