Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Große Verwirrung: Chancengleichheit vs. Gleichstellung

Altschneider, Friday, 07.05.2010, 16:15 (vor 5780 Tagen) @ Verwirrter


Jetzt gibt es nur ein Problem: Beide Gesetze sind dasselbe. Manche
Bundesländer nennen es Gleichstellungsgesetz, andere nennen es Gesetz zur
Chancengleichheit. Es sind dieselben Gesetzestexte zur üblichen
Frauenförderung.

Hallo, Verwirrter,

ich glaube, da irrst du. Das
Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg (Chancengleichheitsgesetz – ChancenG)
ist eine Frauenförderungsgesetz und erfordert damit eine Chancengleichheitsbeautragte.
Chancengleichheitsgesetz

Das Gleichstellungsgesetz soll Benachteiligte (ehemals Behinderte) gleich stellen (oder schieben oder was auch immernotwendig ist ) und für Barrierefreiheit sorgen und erfordert somit eine Gleichstellungsbeautragte und deren Stellvertreterin.
Landesgleichstellungsgesetze

Denn Gleichstellung ist im GG eben nicht vorgeschrieben - Chancengleichheit zwar auch nicht, aber die wird dann flugs aus der Gleichberechtigung abgeleitet.

Gleichstellung wird ebenso erst einmal durch die Hintertür als Benachteiligungsbeseitigung für Benachteiligte umgedeutet.

Frauen werden also vom Gesetzgeber gleich behandelt wie Benachteiligte.
Und es ist offenbar ein wunderbare Gelegenheit, Akademikerinnen unterzubringen.

Feminismus ist, wie immer schon, 90 % Rhetorik und 10 % Menstruation. Und 100 % Unfung.


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