Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wir wissen es nicht

mee, Thursday, 10.06.2010, 06:33 (vor 5747 Tagen) @ Max Aram

Ich sag's nicht gern, aber zwischen Kratzen und Würgen besteht nun mal ein
Unterschied. Ersteres wird schwerlich lebensbedrohlich sein.

Ein Würgen ist doch nur dann lebensbedrohlich wenn eine entsprechende Absicht dahintersteckt. Es könnte ja auch eine Geste gewesen sein, um der Madame endlich klarzumachen dass jetzt Schluß mit (Augenaus-?) Kratzen ist.

Der Mann wäre besser beraten gewesen, am nächsten Tag die Schlösser
auszuwechseln und einen gepackten Koffer vor die Tür zu stellen. Und
ansonsten: Versteckte Kameras und alles sofort ins Internet - Lisbeth
Salander lässt grüßen...

Klar. Am Besten wäre er beraten gewesen wenn er sofort ein Taxi gerufen, sich ins nächste Hotel hätte kutschieren lassen und am nächsten Tag mit Zeugen die Madame herausgeworfen hätte. Könnte aber dann passieren, dass die Madame Rachegelüste entwickelt und trotzdem behauptet, er hätte sie gewürgt.


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