FrauTV: "Ist Unzufriedenheit weiblich?" / neues Scheidungsrecht
Auch für Sandra D. gelten die neuen Regelungen, denn auch wer nach
altem Recht geheiratet hat, wird nach neuem Recht geschieden. Jetzt wäre
Sandra D. ein Unterhaltsanspruch nur sicher, bis das jüngste Kind drei
Jahre alt ist. Danach müsste sie jede zumutbare Betreuungsmöglichkeit
annehmen, damit sie wieder arbeiten gehen kann.
Das ist wohl das Beste was man für die Geburtenstatistik tun konnte. Jetzt muss Frau min. alle drei Jahre ein Kind werfen um nichts arbeiten zu müssen.
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jens_,
19.06.2010, 14:44
- FrauTV: "Ist Unzufriedenheit weiblich?" / neues Scheidungsrecht - Goofos, 19.06.2010, 16:57
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vt,
19.06.2010, 17:53
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