Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Höchstrichterliche Lyrik: Konstruierte Familien statt Schutz der Ehe

Mus Lim ⌂, Tuesday, 20.07.2010, 08:49 (vor 5240 Tagen)

Hier wird Tacheles geredet:

Der Art. 6 GG schützt(e) Ehe und Familie als Institutionen, deren grundlegende Strukturprinzipien dem Gesetzgeber vorgegeben und seiner Verfügungsgewalt entzogen sind. Diese "Institutsgarantie" ist für Sozialingenieure und Schamanen der Bewusstseinsindustrie ein Ärgernis. Im Bundesverfassungsgericht haben sie nun einen Verbündeten gefunden, der ihnen hilft, ihren Machtanspruch durchzusetzen.

Das Grundrecht des "besonderen Schutzes" von Ehe und Familie wird mit Hilfe der Verfassungshüter zur bloßen "Lyrik" degradiert.

Höchstrichterliche Lyrik: Konstruierte Familien statt Schutz der Ehe

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Die Geschichte des Jugendamtes und der staatlichen Sorge

Mus Lim ⌂, Wednesday, 21.07.2010, 04:09 (vor 5239 Tagen) @ Mus Lim

Am Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts beruhten gesellschaftliche Probleme mit Kindern und Jugendlichen vor allem auf Verwahrlosung und Kriminalität unter den Jugendlichen. Als Antwort darauf wurde in den Jahren 1910 und 1913 in verschiedenen Städten wie Hamburg, Lübeck und Berlin jeweils ein besonderes Amt für die Jugend gegründet. Während sich zuvor staatliche Eingriffe auf Unglücksfälle beschränkten, bei denen die Kinder ihre Eltern durch Tod oder andere Umstände verloren, wurden in dieser Zeit Zweifel an der väterlichen Autorität in den Familien laut, und das bisher unantastbare Vorrecht der Eltern, das Kindeswohl zu interpretieren und vor allem entsprechend zu handeln, wurde in Frage gestellt. Der Verlust an traditionellen Werten, der sich im Zweifel an der elterlichen Autorität ausdrückte, ging einher mit wachsenden Sozialisationsanforderungen für die Teilnahme am Produktionsprozess.

Ein Eingriff in das väterliche Sorgerecht gegen dessen Willen wurde legitimiert, wenn "das geistige oder leibliche Wohl des Kindes dadurch gefährdet wird, dass der Vater das Recht der Sorge für die Person des Kindes missbraucht, das Kind vernachlässigt oder sich des unsittlichen Verhaltens schuldig macht." Dann hat „das Vormundschaftsgericht die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßregeln zu treffen.“ Das heißt, der Staat verpflichtete sich, Gefahren für das geistige oder leibliche Wohl der Kinder abzuwenden. Das 1922 erstmals im § 1 des RJWG formulierte und fortschrittlich intendierte "Recht des Kindes auf Erziehung" schlug dabei der kontrollierenden Staatsintervention eine breite Eingriffsschneise. Mit der Hilfe von einheitlich organisierten Jugendämtern wurde der Boden für eine staatsmonopolistische Kindeswohldefinition bereitet.

Die damals emphatisch begleitete Perspektive, mit Hilfe von einheitlich organisierten Jugendämtern die Erziehung "vergesellschaften" zu können, bereitete den Boden für eine staatsmonopolistische Kindeswohldefinition. Der Zusatz zum "Recht des Kindes auf Erziehung", nämlich "zur sozialen Brauchbarkeit", legt dieses Recht zwar nicht inhaltlich fest, aber er ebnet einen weiten Raum zum Eingriff in Familien, die den gesellschaftlichen Vorstellungen von Kindererziehung nicht entsprechen. Genau dieses Recht wurde im Nationalsozialismus inhaltlich gefüllt und zur Legitimation von staatlichen Eingriffen verwendet.

Heute ist die Arbeit der Jugendämter weiterhin von "gesellschaftlichen Vorstellungen von Kindererziehung" geprägt. Die rechtliche und institutionelle Struktur wurde vom 3. Reich übernommen, Die inhaltliche Ausgestaltung wurde durch feministischer Männerabwertung, staatlicher Frauenförderung, Gleichstellungspolitik, antiautoritäre Erziehung, staatliche Kinderbetreuung und Genderismus ersetzt.

Für die letzten 100 Jahre lassen sich zwei Kontinuitäten feststellen:

1. Die väterliche Autorität wurde erst angezweifelt, dann eingeschränkt und schließlich abgeschafft (Familienoberhaupt) oder neutralsiert (väterlichen Sorgerechts).

2. Nachdem es zunächst das unantastbare Vorrecht der Eltern war, das Kindeswohl zu interpretieren, wurde der Einfluss des Staates kontinuierlich gesteigert und die Kindeswohldefinition des Staates schließlich über die der Eltern gestellt.

Die Legitmation von staatlichen Eingriffen wurde am 24. April 2008 mit dem "Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls" noch wesentlich umfangreicher gestaltet und der Begriff "Elterliches Versagen" weiter gefasst.

Wer wie die Nationalsozialisten versucht, Erziehungsziele per Gesetz detailliert fest- und vorzuschreiben, übt einen großen Zwang und Anpassungsdruck auf die Familien als Erziehungsinstanz aus. Die Konsequenz ist nicht nur Vereinseitigung, sondern auch eine Entmündigung der Familie als Erziehungsinstanz.

Eine Rede Hitlers vor HJ-Führern verdeutlicht seinen Anspruch auf die "totale pädagogische Erfassung" der jungen Generation und seinen totalen Erziehungsanspruch:

"… und wenn nun diese Knaben, diese Mädchen mit ihren zehn Jahren in unsere Organisation hineinkommen und dort so oft zum erstenmal überhaupt eine frische Luft bekommen und fühlen, dann kommen sie vier Jahre später vom Jungvolk in die Hitler-Jugend, und dort behalten wir sie wieder vier Jahre, und dann geben wir sie erst recht nicht zurück in die Hände unserer alten Klassen- und Standeserzeuger, sondern dann nehmen wir sie sofort in die Partei oder in die Arbeitsfront, in die Sozialarbeiter oder in die SS, in das NSKK und so weiter. Und wenn sie dort zwei und anderthalb Jahre sind und noch nicht ganze Nationalsozialisten geworden sein sollten, dann kommen sie in den Arbeitsdienst und werden dort wieder sechs oder sieben Monate geschliffen (...) Und was dann nach sechs oder sieben Monaten noch an Klassenbewußtsein oder Standesdünkel da oder dort noch vorhanden sein sollte, das übernimmt dann die Wehrmacht zur weiteren Behandlung auf zwei Jahre (Beifall), und wenn sie dann nach zwei oder drei oder vier Jahren zurückkehren, dann nehmen wir sie, damit sie auf keinen Fall rückfällig werden, sofort in die SA, SS und so weiter, und sie werden nicht mehr frei für ihr ganzes Leben (Beifall), und sie sind glücklich dabei."

Hitlers Erziehungsanspruch bedeutet einen bis dahin nicht erreichten staatlichen Eingriff in die bis dahin bestehende, aber schon fragile Erziehungsautonomie der Familie. Durch die Erfahrung aus der NS-Zeit wurde die verfassungsrechtliche Stellung der Ehe, der Familie und des "natürlichen" Elternrechts im Artikel 6 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bedeutend verstärkt und in den Grundrechte-Katalog aufgenommen. Er sollte den Eltern den Vorrang und damit die Eigenständigkeit und Selbstverantwortlichkeit bei der Pflege und Erziehung ihrer Kinder garantieren. 64 Jahre nach Hitlers Tod haben Bundesverfassungsrichter dieses Grundrecht kassiert. Die deutschen Verfassungshüter haben das Grundrecht des "besonderen Schutzes" von Ehe und Familie zur bloßen "Lyrik" degradiert.

"Das Kindeswohl als Entscheidungskriterium für sozialarbeiterisches Handeln im Jugendamt. Eine Untersuchung der Bedingungen für Kindeswohl.", Teil 1: Historische und strukturelle Bedingungen von Kindeswohl, Diplomarbeit zur Erlangung des Diploms der Erziehungswissenschaft und Psychologie an der Freien Universität Berlin, 14. März 2000

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Höchstrichterliche Rechtsverdreher

Rainer ⌂, Wednesday, 21.07.2010, 15:08 (vor 5239 Tagen) @ Mus Lim

Höchstrichterliche
Lyrik: Konstruierte Familien statt Schutz der Ehe

Zitat daraus: Ehegatten und eingetragene Lebenspartner in der Hinterbliebenenversorgung im öffentlichen Dienst ungleich zu behandeln, verstoße deshalb gegen den allgemeinen Gleichheitssatz der Verfassung.

Bei der Wehrpflicht blenden diese Richter den "allgemeinen Gleichheitssatz der Verfassung" bewusst aus. Dies zeigt deutlich dass Recht nichts mit Gerechtigkeit zu tun hat, sondern nur mit willkürlicher Machtausübung.

Wenn solche Gerichte über das Grundgesetz wachen dann brauchen wir keine Feinde mehr.

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Wer ist Staatsfeind Nr. 1?

Mus Lim ⌂, Wednesday, 21.07.2010, 18:02 (vor 5239 Tagen) @ Rainer

Wenn solche Gerichte über das Grundgesetz wachen, dann brauchen wir keine
Feinde mehr.

So ist es!

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