Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kachelmännchen und Anne Will

Mike, Sunday, 01.08.2010, 13:41 (vor 5643 Tagen)

Zum Thema gibt es neue Kommentare unter: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/07/29/kachelmann-ist-ein-freier-mann/

Vermutlich wird er zensiert: "Kommentar wartet auf Freischaltung"

Manche der Kommentatoren stellen sich die Frage ob das Thema einer Polit-Talk-Sendung würdig sei?

Wenn man davon ausgeht, dass eine Demokratie sich durch Rechtsicherheit und damit durch Rechtstaatlichkeit definiert, dann gehört es sicherlich zu den Zielen der Politik hierzulande, die Rechtsicherheit zu gewährleisten.

Die Rechtsicherheit im Strafrecht ist dadurch zu erreichen, dass Juristen sich am Prinzip "Im Zweifel für den Angeklagten" halten. Wenn die Aussage des Richters Höld stimmt, dann lagen dem LG Mannheim und der Staatsanwaltschaft insgesamt 14 (vierzehn) Gutachten vor, die das OLG Karlsruhe - entschied ja nach Aktenlage - als Grundlage für seine Entscheidung nannten.

Mit anderen Worten: Das OLG Karlsruhe ist von Richtern besetzt, die sich an Recht und Gesetz halten. Solche Richter entscheiden gemäß dem Prinzip: Aus vorhandenen Rechtstatsachen ergeben sich Rechtsfolgen. Diese Rechtsfolgen sind in Gesetze gegossen, an der sich die Richter - sofern sie sich an Recht und Gesetz gebunden fühlen, siehe Art. 20 III GG - zu halten haben.

Da es also der Meinung des OLG bedurfte, die Entscheidung herbeizuführen, die sich aus den beim LG Mannheim vorhandenen Rechtstatsachen zwangsläufig ergibt, folgt für jeden der sich an die Verfassung gebunden fühlt der Schluss, dass sich das LG Mannheim und die StAnw nicht an Recht und Gesetz gehalten haben.

Somit steht aus dieser Perspektive, der Fall Kachelmann exemplarisch für die Mängel der Rechtstaatlichkeit hierzulande und somit ist es ein überfälliges Thema für eine Polit-Talk-Sendung.

Es wäre schön, wenn die Sendung der Grundsatzfrage nachgehen würde, ob die Richter der I. Instanz Art. 20 III, GG grundsätzlich nicht einhalten müssen. Denn solche klare Brüche mit dem Gesetz kann mittlerweile ein jeder zuhauf im Internet finden.

Frau Friedrichsen kann sicherlich selbst über viele Fälle berichten.

Frau Rückerts hatte im Buch "Unrecht im Namen des Volkes" über die Verurteilung zweier Männer berichtet, die durch eine Jungfrau der 10-fachen Vergewaltigung bezichtigt wurden. Das Ignorieren von Tatsachen (Jungfrau=10-fache Vergewaltigung ist unmöglich), das Abstellen allein auf die Aussage des psychisch gestörten Mädchens ("Ich bin vergewaltigt worden", also nimmt das Gericht an, es sei so), beweist dass wir in der Justiz einen Riesenfehler im System haben:

Es gibt nämlich keine effektive Kontrolle der Arbeit der Richter. Im Fall Kachelmann haben ihm die Medien geholfen, das bei ihm das Prinzip "in dubio pro reo" angewandt wird.

In anderen Fällen wird nicht einmal ansatzweise nachgefragt was schiefgelaufen ist. So scheint es vollkommen untergegangen zu sein, dass der Mann der voriges Jahr im LG Landshut Amok lief und zwei Tote zu beklagen waren, zu ca. 34 Verfahren in der gleichen Sache gezwungen wurde: Die 6 Geschwister der Ehefrau haben das Ehepaar reihum vor den Kadi gezerrt. Auch hier haben die Richter aus der Rechtstatsache "Sache schon einmal geklärt" nicht die Konsequenz gezogen, "Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen." §226, BGB.

Stattdessen gleichen aber die Eingänge der Gerichte immer mehr den Sicherheitskontrollen beim Flughafen: Während wir aber wissen, dass wir uns am Flughafen gegen Terroristen schützen wollen, wissen wir offensichtlich noch nicht genau, gegen wen wir uns bei Gericht so stark schützen müssen. In Bayern scheint man in der Folge des Landshuter Amoklaufs die Sicherheitsmaßnahmen vor Gericht zu stärken, einer Ursachenforschung geht man aber aus dem Wege.

Dabei wäre gerade im Familienrecht (Zitat Otto Schily: "Es ist leichter im Nahen Osten Frieden zu schaffen, als in Deutschland den Finger in das Schlangennest Kindschaftsrecht zu stecken.") eine Analyse bitter notwendig.

Tacitus hatte es mal auf den Punkt gebracht: "Je verdorbener der Staat, desto mehr Gesetze hat er." - Annalen III, 27.

Das neue FamFG mit dem FamGKG wird die Zahl der Verfahren und deren Kosten erheblich steigen lassen. Die bisherigen Profiteure - die Scheidungsindustrie - hat sich durch Großkanzleien wie dei von Rakete-Dombek weitere Pfründe gesichert.

In der Jugendhilfe und im Scheidungsrecht setzt man bis zu 40 Milliarden EUR/Jahr um, Tendenz weiter steigend. Wenn man die weiteren Schäden durch psychische Krankheíten, Privatinsolvenzen, Arbeitsausfälle zusammenrechnet, kommt man auf ein volkswirtschaftlichen Schaden von ca. 60-80 Milliarden EUR/Jahr. Es ist nur eine Frage der Zeit bis die Prophezeihung des Herrn Geerd Mackenroth "Dann kippt das System" im "Der Spiegel" 22/2006, im gleichnamigen Interview eintreffen wird.

Daher ist es höchste Zeit, dass wir die Justiz und deren Mechanismen a) in Frage stellen und b) hinterfragen.

Herr Kachelmann ist weder Promi noch ist er besonders wichtig. Sein Fall aber zeigt, dass die Justiz von den Angeklagten erwartet, dass sie "auf allen Vieren zum Richtertisch kriechen und um gnade flehen" indem sie sich schuldig bekennen.

Das hat mit Justiz, Rechtstaatlichkeit und Rechtsicherheit gar nichts mehr zu tun.

Denn die neu erhobene Anzeige gegen Kachelmann beweist lediglich, dass es in unserer Gesellschaft westlicher Prägung möglich ist einen Leistungsträger schamlos auszunehmen. Tatsachen spielen überhaupt keine Rolle mehr, hier geht es nur darum den Machtanspruch der Richter vom LG Mannheim und der Staatsanwaltschaft zu befriedigen: Der Mann der angezeigt wurde, der muss ins Knast! Er hat männliche Geschlechtsmerkmale, also muss er schuldig sein, wie im Mittelalter ein Furunkel am Allerwertesten zu einer Hexenverbrennung führte nach entsprechender Anzeige.

Da auch Frau Alice Schwarzer an der Diskussion beteiligt ist, wage ich allerdings zu bezweifeln, dass die Rechtstaatlichkeit der Entscheidung des LG Mannheim und der Staatsanwaltschaft, Kachelmann in U-Haft zu halten oder die Justiz überhaupt in Frage gestellt wird.

Denn Frau Schwarzer ist ja mitverantwortlich für den Abbau der Rechtstaatlichkeit!: Es ist ein "Erfolg" der radikal-feministischen Ideologie, dass das Prinzip "Im Zweifel wird er angeklagt" eingeführt wurde, statt des Prinzips "Im Zweifel für den Angeklagten", siehe Gewaltschutzgesetz. Beispiel für seine Anwendung: Im LK Coburg stritt ein Paar um die gemeinsame Bettdecke. Sie kratzt ihn, Wunden vorhanden, er würgt sie angeblich. Polizei nimmt Strafanzeige wegen Körperverletzung auf, sowohl gegen sie als auch gegen ihn. Aber nur er muss das Haus verlassen, aufgrund des Gewaltschutzgesetzes.

Die Gleichung Mann= Gewalttäter, Vergewaltiger, Frau="heilige Maria Mutter Gottes auf Erden" wird nicht allzu lange halten. Nur, eine Frau Schwarzer wird sich davon nicht trennen wollen, dazu fehlt ihr der Mut, obwohl sie für die Bild-Zeitung mit dem Spruch warb "Jede Wahrheit braucht eine Mutige, die sie ausspricht!".

Danke, ein hervorragender Beitrag - Eigentlich hätte er eine andere Überschrift verdient ...

Leser, Sunday, 01.08.2010, 15:22 (vor 5643 Tagen) @ Mike
bearbeitet von Leser, Sunday, 01.08.2010, 15:32

nicht deswegen:

Somit steht aus dieser Perspektive, der Fall Kachelmann exemplarisch für
die Mängel der Rechtstaatlichkeit hierzulande und somit ist es ein
überfälliges Thema für eine Polit-Talk-Sendung.

Es wäre schön, wenn die Sendung der Grundsatzfrage nachgehen würde, ob die
Richter der I. Instanz Art. 20 III, GG grundsätzlich nicht einhalten
müssen. Denn solche klare Brüche mit dem Gesetz kann mittlerweile ein jeder
zuhauf im Internet finden.

Frau Friedrichsen kann sicherlich selbst über viele Fälle berichten.

Frau Rückerts hatte im Buch "Unrecht im Namen des Volkes" über die
Verurteilung zweier Männer berichtet, die durch eine Jungfrau der 10-fachen
Vergewaltigung bezichtigt wurden. Das Ignorieren von Tatsachen
(Jungfrau=10-fache Vergewaltigung ist unmöglich), das Abstellen allein auf
die Aussage des psychisch gestörten Mädchens ("Ich bin vergewaltigt
worden", also nimmt das Gericht an, es sei so), beweist dass wir in der
Justiz einen Riesenfehler im System haben:

Es gibt nämlich keine effektive Kontrolle der Arbeit der Richter. Im Fall
Kachelmann haben ihm die Medien geholfen, das bei ihm das Prinzip "in dubio
pro reo" angewandt wird.

sondern deshalb:

In anderen Fällen wird nicht einmal ansatzweise nachgefragt was
schiefgelaufen ist. So scheint es vollkommen untergegangen zu sein, dass
der Mann der voriges Jahr im LG Landshut Amok lief und zwei Tote zu
beklagen waren, zu ca. 34 Verfahren in der gleichen Sache gezwungen wurde:
Die 6 Geschwister der Ehefrau haben das Ehepaar reihum vor den Kadi
gezerrt. Auch hier haben die Richter aus der Rechtstatsache "Sache schon
einmal geklärt" nicht die Konsequenz gezogen, "Die Ausübung eines Rechts
ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden
zuzufügen." §226, BGB.

Stattdessen gleichen aber die Eingänge der Gerichte immer mehr den
Sicherheitskontrollen beim Flughafen: Während wir aber wissen, dass wir uns
am Flughafen gegen Terroristen schützen wollen, wissen wir offensichtlich
noch nicht genau, gegen wen wir uns bei Gericht so stark schützen müssen.
In Bayern scheint man in der Folge des Landshuter Amoklaufs die
Sicherheitsmaßnahmen vor Gericht zu stärken, einer Ursachenforschung geht
man aber aus dem Wege.

Dabei wäre gerade im Familienrecht (Zitat Otto Schily: "Es ist leichter im
Nahen Osten Frieden zu schaffen, als in Deutschland den Finger in das
Schlangennest Kindschaftsrecht zu stecken.") eine Analyse bitter
notwendig.

Tacitus hatte es mal auf den Punkt gebracht: "Je verdorbener der Staat,
desto mehr Gesetze hat er." - Annalen III, 27.

Das neue FamFG mit dem FamGKG wird die Zahl der Verfahren und deren Kosten
erheblich steigen lassen. Die bisherigen Profiteure - die
Scheidungsindustrie - hat sich durch Großkanzleien wie dei von
Rakete-Dombek weitere Pfründe gesichert.

In der Jugendhilfe und im Scheidungsrecht setzt man bis zu 40 Milliarden
EUR/Jahr um, Tendenz weiter steigend. Wenn man die weiteren Schäden durch
psychische Krankheíten, Privatinsolvenzen, Arbeitsausfälle zusammenrechnet,
kommt man auf ein volkswirtschaftlichen Schaden von ca. 60-80 Milliarden
EUR/Jahr. Es ist nur eine Frage der Zeit bis die Prophezeihung des Herrn
Geerd Mackenroth "Dann kippt das System" im "Der Spiegel" 22/2006, im
gleichnamigen Interview eintreffen wird.

Daher ist es höchste Zeit, dass wir die Justiz und deren Mechanismen a) in
Frage stellen und b) hinterfragen.

Herr Kachelmann ist weder Promi noch ist er besonders wichtig. Sein Fall
aber zeigt, dass die Justiz von den Angeklagten erwartet, dass sie "auf
allen Vieren zum Richtertisch kriechen und um gnade flehen" indem sie sich
schuldig bekennen.

Das hat mit Justiz, Rechtstaatlichkeit und Rechtsicherheit gar nichts mehr
zu tun.

Denn die neu erhobene Anzeige gegen Kachelmann beweist lediglich, dass es
in unserer Gesellschaft westlicher Prägung möglich ist einen
Leistungsträger schamlos auszunehmen. Tatsachen spielen überhaupt keine
Rolle mehr, hier geht es nur darum den Machtanspruch der Richter vom LG
Mannheim und der Staatsanwaltschaft zu befriedigen: Der Mann der angezeigt
wurde, der muss ins Knast! Er hat männliche Geschlechtsmerkmale, also muss
er schuldig sein, wie im Mittelalter ein Furunkel am Allerwertesten zu
einer Hexenverbrennung führte nach entsprechender Anzeige.

Und diese Abrechnung mit nachstehend besagter Dame ist längst überfällig. Wie man aber sieht wird diese hierzulande mit dem "Eisernen Kreuz" mehrfach geehrt, anstelle dahin zu kommen, wo sie andere mit ihrer unsäglichen Polarisierung geschickt hat:

Da auch Frau Alice Schwarzer an der Diskussion beteiligt ist, wage ich
allerdings zu bezweifeln, dass die Rechtstaatlichkeit der Entscheidung des
LG Mannheim und der Staatsanwaltschaft, Kachelmann in U-Haft zu halten oder
die Justiz überhaupt in Frage gestellt wird.

Denn Frau Schwarzer ist ja mitverantwortlich für den Abbau der
Rechtstaatlichkeit!: Es ist ein "Erfolg" der radikal-feministischen
Ideologie, dass das Prinzip "Im Zweifel wird er angeklagt" eingeführt
wurde, statt des Prinzips "Im Zweifel für den Angeklagten", siehe
Gewaltschutzgesetz. Beispiel für seine Anwendung: Im LK Coburg stritt ein
Paar um die gemeinsame Bettdecke. Sie kratzt ihn, Wunden vorhanden, er
würgt sie angeblich. Polizei nimmt Strafanzeige wegen Körperverletzung auf,
sowohl gegen sie als auch gegen ihn. Aber nur er muss das Haus verlassen,
aufgrund des Gewaltschutzgesetzes.

Und die nächste Bundesverdienstgleichstellungsalleinerziehungsverordnete wartet ja schon auf die Verleihung durch Herrn Beck. Wie auch immer:

Die Gleichung Mann= Gewalttäter, Vergewaltiger, Frau="heilige Maria Mutter
Gottes auf Erden" wird nicht allzu lange halten. Nur, eine Frau Schwarzer
wird sich davon nicht trennen wollen, dazu fehlt ihr der Mut, obwohl sie
für die Bild-Zeitung mit dem Spruch warb "Jede Wahrheit braucht eine
Mutige, die sie ausspricht!".

Jede vermeintliche Wahrheit braucht Mutige, die ihr widersprechen.
Wo Unrecht seit 40 Jahren Recht sein soll, ist Widerstand Pflicht!

Und wir werden leider nicht lesen können, was die Geschichtsbücher in 100 Jahren schreiben, über Alice Schwarzer, Edith Schwab, Anita Heiliger, Rakete-Dombeck, Brigitte Zypries und so viele unsägliche andere mehr, deren einziger Lebenszweck zu sein scheint, eine Gesellschaft zu spalten und die wahre Rasse(w) gedanklich, gesetzlich und gemeinsinnwidersprechend zu etablieren.

- Ich hoffe, nichts Gutes. Eigentlich haben sie nur eine Randerwähnung unter dem Sammelbegriff "Feministische Hetzerinnen und Fanatikerinnen" 'verdient'.

Besten Gruß und danke für deinen Beitrag, der wie die von Roslin u.v.a.m. in die Liste der besten gehören sollte.

Leser

Kachelmännchen und Anne Will

Antworter, Sunday, 01.08.2010, 16:06 (vor 5643 Tagen) @ Mike

Zum Thema gibt es neue Kommentare unter:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/07/29/kachelmann-ist-ein-freier-mann/

Vermutlich wird er zensiert: "Kommentar wartet auf Freischaltung"

Herrvorragender Text, der aber mit Sicherheit gekürzt wird. Mach dich nicht gleich zum Opfer einer globalen Verfolgung des internationalen Feminismus. Die gesamte zweite Hälfte hat nichts mehr mit dem Thema zu tun und wird wohl weggestrichen werden.

Kachelmännchen und Anne Will

Narrowitsch, Berlin, Sunday, 01.08.2010, 17:51 (vor 5643 Tagen) @ Antworter

Herrvorragender Text, der aber mit Sicherheit gekürzt wird. Mach dich
nicht gleich zum Opfer einer globalen Verfolgung des internationalen
Feminismus. Die gesamte zweite Hälfte hat nichts mehr mit dem Thema zu tun
und wird wohl weggestrichen werden.

Du siehst mich ratlos. Habe ich einen anderen Artikel gelesen, einen Link übersehen?

Ich lese nirgends etwas von feministischer verschwörung, wohl aber von der m.E. zutreffenden Einschätzung der Feministin Schwarzer, die für das gesellschaftliche Klima Verantwortung trägt, in dem Missbrauch mit dem Missbrauch ein lohnendes Geschäft geworden ist. Und auch Zockerbude für den Schacher mit persönlichen Rechnungen.

Großartiger Artikel. Endlich mal einer, der nicht so sehr das Selbstverständliche - Ablehnung und Verachtung jeder Vergewaltigung - an erster Stelle betont,sondern zur Sache kommt: Die Instrumentalisierung des willkürlichen Verdachts eines widerlichen Verbrechens. Ich erinnere mich noch gut daran, in welchem Umfang und mit Hilfe welcher trüben Quellen Schwarzer und ihre Kohorten lange Zeit den Versuch unternahmen, Männer unter Generalverdacht zu stellen. Dieses Treiben trägt nun giftige Früchte.

Es wird höchste Eisenbahn, die Fakten klar zu benennen: Nicht erst seit dem Feminismus gilt Vergewaltigung als schlimme Tat, wie so oft schmückt er sic mit fremden Federn, - es gab da so gut wie nichts zu enttabuisieren. Schwarzer selbst aber zeigte, was ihre Art Tabubruch bedeutete: "Penetration ist Vergewaltigung". Besser konnte sie nicht zeigen, in welche Ecke ihre Kampagnen zielen.

Ein weites Feld, auf dem auch gutes wuchs, gewiss. Als Nebenprodukt sozusagen.

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Extemplo simul pares esse coeperint, superiores erunt-

Den Augenblick, sowie sie anfangen, euch gleich zu sein, werden sie eure Herren sein.

Die Justiz dient dem Rechtsfrieden und der Herrschaftssicherung

Mus Lim ⌂, Sunday, 01.08.2010, 19:35 (vor 5643 Tagen) @ Mike

Es wäre schön, wenn die Sendung der Grundsatzfrage nachgehen würde, ob die
Richter der I. Instanz Art. 20 III, GG grundsätzlich nicht einhalten müssen.
Denn solche klare Brüche mit dem Gesetz kann mittlerweile ein jeder
zuhauf im Internet finden.

... beweist, dass wir in der Justiz einen Riesenfehler im System haben:

Die Justiz dient dem Rechtsfrieden und der Herrschaftssicherung.

Wer im Feudalismus einer mächtigen Person zu nahe kam, oder diese sich von ihm bedroht fühlte, dann wurde im ein Verbrechen angehängt und er wanderte in den Turm oder ins Verlies.

Mit Gewaltschutzgesetz und "Ehelicher Beischlaf = Vergewaltigung" mit Beweislastumkehr, da weiß man doch, wohin das führt. Besonders die Beweislastumkehr zeigt doch, dass die Abschaffung bzw. Umgehung des Rechtsstaates politisch gewollt ist. In diesem Sinne sind auch Richter nur ausführende Organe. Der Fisch stinkt vom Kopf her.
Wer als Politiker heute mit dem Finger auf Richter zeigt, die angeblich Fehler gemacht haben, auf den zeigen drei Finger zurück. Es war die Politik, welche die Beweislastumkehr ins Gesetz geschrieben haben und die ganze Sache auch noch politisch unterfüttern.

Der Satz "beweist, dass wir in der Justiz einen Riesenfehler im System haben" ist also falsch.
Es war nicht die Justiz, welche die Beweislastumkehr und die Aushöhlung rechtsstaatlicher Prinzipien zu verantworten haben. Das war der Deutsche Juristinnenverein und die Grünuchen und andere Lila Pudel.

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Mach mit! http://wikimannia.org
Im Aufbau: http://en.wikimannia.org

Kachelmännchen und Anne Will

Antworter, Sunday, 01.08.2010, 19:37 (vor 5643 Tagen) @ Narrowitsch

Du siehst mich ratlos. Habe ich einen anderen Artikel gelesen, einen Link
übersehen?

Ich schrieb ja: ein sehr guter Artikel - für Anhänger der Männerbewegung.

Allerdings hat Schwartzer bei weitem nicht den großen Einfluß auf Deutschland, geschweige denn auf die Welt, den sie auf die Männerbewegung als Projektionsfigur hat. Deshalb wird dieses große Unheilgesabbel auf die "Welt außerhalb" eher lächerlich wirken und als belanglos eingestuft und herausgestrichen werden.

Vergewaltigung galt übrigens lange eher als Kavaliersdelikt und eher als Schande für die Frau als für den Mann.

Kachelmännchen und Anne Will

2, Sunday, 01.08.2010, 21:25 (vor 5643 Tagen) @ Antworter

Vergewaltigung galt übrigens lange eher als Kavaliersdelikt und eher als
Schande für die Frau als für den Mann.

Klar doch. Das las sich dann im Strafgesetzbuch von 1871 etwa so:

§. 176.

Mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer

1. mit Gewalt unzüchtige Handlungen an einer Frauensperson vornimmt oder dieselbe durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zur Duldung unzüchtiger Handlungen nöthigt,
2. eine in einem willenlosen oder bewußtlosen Zustande befindliche oder eine geisteskranke Frauensperson zum außerehelichen Beischlafe mißbraucht, oder
3. mit Personen unter vierzehn Jahren unzüchtige Handlungen vornimmt oder dieselben zur Verübung oder Duldung unzüchtiger Handlungen verleitet.

Sind milderne Umstände vorhanden, so tritt Gefängnißstrafe nicht unter sechs Monaten ein.
Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein, welcher jedoch, nachdem die förmliche Anklage bei Gericht erhoben worden, nicht mehr zurückgenommen werden kann.

§. 177.

Mit Zuchthaus wird bestraft, wer durch Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine Frauensperson zur Duldung des außerehelichen Beischlafs nöthigt, oder wer eine Frauensperson zum außerehelichen Beischlafe mißbraucht, nachdem er sie zu diesem Zwecke in einen willenlosen oder bewußtlosen Zustand versetzt hat.
Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnißstrafe nicht unter Einem Jahre ein.
Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein, welcher jedoch, nachdem die förmliche Anklage bei Gericht erhoben worden, nicht mehr zurückgenommen werden kann.

§. 178.

Ist durch eine der in den §§. 176. und 177. bezeichneten Handlungen der Tod der verletzten Person verursacht worden, so tritt Zuchthausstrafe nicht unter zehn Jahren oder lebenslängliche Zuchthausstrafe ein.
Eines Antrages auf Verfolgung bedarf es nicht. [162]

§. 179.

Wer eine Frauensperson zur Gestattung des Beischlafs dadurch verleitet, daß er eine Trauung vorspiegelt, oder einen anderen Irrthum in ihr erregt oder benutzt, in welchem sie den Beischlaf für einen ehelichen hielt, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft.
Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnißstrafe nicht unter sechs Monaten ein.
Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein.

Wie hirngefickt muss man eigentlich sein, um Strafrahmen kurz unterhalb von Toetungsdelikten als "Kavaliersdelikt" schoenzuschwaetzen?

Kachelmännchen und Anne Will

Narrowitsch, Berlin, Monday, 02.08.2010, 01:35 (vor 5643 Tagen) @ Antworter

Du siehst mich ratlos. Habe ich einen anderen Artikel gelesen, einen

Link

übersehen?


Ich schrieb ja: ein sehr guter Artikel - für Anhänger der Männerbewegung.

Allerdings hat Schwartzer bei weitem nicht den großen Einfluß auf
Deutschland, geschweige denn auf die Welt, den sie auf die Männerbewegung
als Projektionsfigur hat.

Wer sprach denn von einem weltweiten Einfluss der Persona non grata A. Schwarzer? Nein, den hat sie unmittelbar nicht. Aber mittelbar. Wichtiger in unserem Zusammenhang ist, was sie für oder besser gesagt gegen Deutschland geleistet hat.

Deshalb wird dieses große Unheilgesabbel auf die
"Welt außerhalb" eher lächerlich wirken und als belanglos eingestuft und
herausgestrichen werden.

Du bist eine ganz Cooler, gelle? Einer mit dem richtigem Durchblick!
Die Welt da draußen, wenn sich jeder überlegen tät, was die Welt da draußen denkt oder macht oder auch nicht macht oder nicht denkt- dann wären bis heute weder die MißbrauchsMißbrauecherinnen noch Jugenbildung ein Thema. Freilich weiß ich, dass es einige Männeraktivisten gibt, die den Femischeiß ganz in Ordnung fänden, wären sie per Trennung und Scheidung nicht auf die Nase gefallen.. Über das wirken und das Wesen des Feminats verschwenden sie wenig Hirnschmalz....

Und kommen dann zu solchen Betrachtungen :

Vergewaltigung galt übrigens lange eher als Kavaliersdelikt und eher als
Schande für die Frau als für den Mann.

Das ist genau der Schwachsinn , den Alice und Konsorten sehr erfolgreich verbreiten. Weder mit der Realität noch mit dem damaligen Verständniss vom Zusammenleben hat das etwas zu tun. Offengestanden hab ich keine Lust mehr, diesen Unfug zu widerlegen. 2 hat ja immerhin und dankenswerter Weise schon mal die Rechtslage hervor gekramt.

Und solltest Du mal Dokumente aus dem 30 Jährigen Krieg in die Finge bekommen, sie lesen und auch noch verstehen, so werden sie dich - vielleicht - eines besseren belehren. Besonders, was die Magdeburger Bluthochzeit betrifft..

Wissen ist Macht- nichts Wissen macht nichts.

Ich weiß es wohl. Und weil das so ist, gibt es ua das Problem des Mißbrauchs mit dem Missbrauch. Zum Beispiel. Nicht alle paar Jahre - täglich!!

Aber wenn Vergewaltigung damals als Kavaliersdelikt durch ging, dann ist es doch richtig, es heut anders zu halten, stimmt´s? Nämlich im Zweifel für die Klägerin.

Bleib cool und behalte den Durchblick!

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Extemplo simul pares esse coeperint, superiores erunt-

Den Augenblick, sowie sie anfangen, euch gleich zu sein, werden sie eure Herren sein.

StGB für as Deutsche Reich 1871

_bb, Monday, 02.08.2010, 02:47 (vor 5643 Tagen) @ 2

Vergewaltigung galt übrigens lange eher als Kavaliersdelikt und eher als
Schande für die Frau als für den Mann.


Klar doch. Das las sich dann im Strafgesetzbuch von 1871 etwa so:
§. 176. ff

Wobei man anmerken müsste, dass Schwarzer oft (z.B. in dieser Talkshow) von der Vergewaltigung in der Ehe als Kavaliersdelikt redet. Die Paragraphen des StGB von 1871 oben beziehen sich auf den Tatbestand von Vergewaltigung außerhalb der Ehe.

Das übliche, strunzdämliche Schwarzer - Geseier

mee, Monday, 02.08.2010, 06:38 (vor 5643 Tagen) @ _bb

Wobei man anmerken müsste, dass Schwarzer oft (z.B. in dieser Talkshow)
von der Vergewaltigung in der Ehe als Kavaliersdelikt redet. Die
Paragraphen des StGB von 1871 oben beziehen sich auf den Tatbestand von
Vergewaltigung außerhalb der Ehe.

.. mit Gewalt unzüchtige Handlungen an einer Frauensperson vornimmt oder dieselbe durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zur Duldung unzüchtiger Handlungen nöthigt..

A. S. und Vergewaltigung

Eugen, Monday, 02.08.2010, 12:23 (vor 5643 Tagen) @ Antworter

Allerdings hat Schwartzer bei weitem nicht den großen Einfluß auf
Deutschland, geschweige denn auf die Welt, den sie auf die Männerbewegung
als Projektionsfigur hat.

Das trifft evtl. zu, allerdings höchstens auf Teile der Männerbewegung. Es gibt auch Männerbewegte, die sich für A.S. kaum interessieren, die nicht jeden Tag manisch die Foren oder gar die Emma nach ihren neuesten Äußerungen scannen, die sich nicht unbedingt Ort, Zeit und Argumente ihres Engagements von der Gegnerin diktieren lassen.

Vergewaltigung galt übrigens lange eher als Kavaliersdelikt und eher als
Schande für die Frau als für den Mann.

Das wird behauptet, Vergewaltigung habe lange eher als Kavaliersdelikt gegolten usw. Diese Behauptung wird natürlich von interessierter Seite aufgestellt, damit man dann gegen diese (behauptete) Marginalisierung zu Felde ziehen kann. Das ist eine klassische Methode des Feminismus.

Tatsächlich gibt es kaum ein anderes Delikt, das über Zeit und Raum so unverhältnismäßig geahndet wurde und wird, von Männern übrigens, die sich hier aus den unterschiedlichsten Gründen zum Büttel machen. Für etwas, das in einem anderen Kontext als tolle Nummer oder auch als kostenpflichtige Dienstleistung bewertet wird, wurden schon Männer hingerichtet, gelyncht, entmannt. Mir will aber partout nicht einfallen, wo, außer vielleicht in Romanen, eine Vergewaltigung als Kavaliersdelikt abgetan wurde.

Danke, ein hervorragender Beitrag - Eigentlich hätte er eine andere Überschrift verdient ...

Mike, Tuesday, 03.08.2010, 04:10 (vor 5642 Tagen) @ Leser

- Ich hoffe, nichts Gutes. Eigentlich haben sie nur eine Randerwähnung
unter dem Sammelbegriff "Feministische Hetzerinnen und Fanatikerinnen"
'verdient'.

Besten Gruß und danke für deinen Beitrag, der wie die von Roslin u.v.a.m.
in die Liste der besten gehören sollte.

Danke, ich hoffe einige Gedanken niedergeschrieben zu haben, die der Bewegung nutzen.

Eine Ideologie die auf Lug und Trug baut, Verfälschung von Statistiken und Hetze gegen die Männer betreibt, kann sich m. M. nach nicht allzu lange halten. Die einzige Frage ist, wie sie sich aus der Weltgeschichte verabschiedet: Mit einem großen Knall oder lautlos.

Gruß
Mike

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