Nächster Fall von Falschbeschuldigung?
Es ist echt zum Heulen:
Landgericht: Familienvater beteuert seine Unschuld
Ralf W., Vater dreier Kinder und früherer Üstra-Mitarbeiter, soll im Jahr 2001 gemeinsam mit einem Bekannten dessen damals 15-jährige Tochter über Wochen vergewaltigt und gequält haben. Das Landgericht Lüneburg verurteilte ihn dafür zu zwölf Jahren und acht Monaten Gefängnis.
Ralf W. denkt nicht lange nach über das, was er sagen will. „Alles, was vorgelesen wurde, ist Quatsch“, sagt er über die Anklage. „Ich habe Jennifer zu keiner Zeit vergewaltigt.“ Der Vater dreier Kinder und frühere Üstra-Mitarbeiter soll im Jahr 2001 gemeinsam mit einem Bekannten dessen damals 15-jährige Tochter über Wochen vergewaltigt und gequält haben. Das Landgericht Lüneburg verurteilte Ralf W. dafür zu zwölf Jahren und acht Monaten Gefängnis. Nach fünf Jahren, die er in Haft saß, kam er im vergangenen Jahr vorerst auf freien Fuß – es waren entlastende Beweise aufgetaucht, die die Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers infrage stellen.
Was die heute 24-Jährige tatsächlich darüber denkt, wird das Gericht wohl nie erfahren. Sie erschien nicht vor Gericht. Ihre Anwältin Martina Zerling-Andersen erklärte, ihre Mandantin wolle nicht noch einmal aussagen: „Die Konfrontation mit den Angeklagten würde alte Wunden wieder aufreißen.“
Die Worte des Vorsitzenden Richters werden den Zuschauern noch gut in Erinnerung geblieben sein. „Einen so abartigen und widerlichen Fall habe ich noch nicht erlebt“, sagte Uwe Thies. Und: „Es gibt etliche Beweise und nicht den Hauch eines Zweifels, dass die Aussagen des Mädchens stimmen.“
Doch Zweifel an der Glaubwürdigkeit der jungen Frau aus Garbsen, die als 15-Jährige monatelang von ihrem Vater und dessen Freund vergewaltigt und gefoltert worden sein soll, führen nun, sechs Jahre nach dem Urteil, zur Neuauflage des Prozesses – am Mittwoch ist Auftakt vor dem Landgericht Lüneburg.
Jennifers Vater Karl-Heinz W. hat seine Strafe mittlerweile verbüßt. Auch für ihn hatte Schwenn die Wiederaufnahme erreicht. Karl-Heinz W. war 2004 wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen vom Landgericht Hannover zu fünf Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof reduzierte die Strafe später geringfügig. Karl-Heinz W bestritt erneut alle Vorwürfe und will weiter keine Aussagen machen.
Sein Rechtsanwalt begründete das mit dem erschütterten Vertrauen seines Mandanten in die Justiz.
Außerdem bleibe Jennifer W. trotz der Beschuldigungen seine Tochter.