Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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der Mann ist selbst schuld!

Der nicht eingeloggte Quixote, Tuesday, 10.08.2010, 14:04 (vor 5688 Tagen) @ weingeist

Wenn er es wirklich schafft, durch eine bloße Behauptung ("sagt er
jedenfalls") ein niedriges Einkommen vor einem
Unterhaltsversklavungsgericht zu belegen, dann könnte er allein mit Kursen,
Webinaren, Buchveröffentlichungen zu diesem Thema Millionen verdienen.


Im Gegenteil. Der Richter richtet sich bei der UH bemessung nach dem durchschnittlichen EK der letzten 2 Jahre.

Wirst Du plötzlich arbeitslos (heutzutage kein Wunder), dann zählt trotzdem dein durchschnittliches EK welches Berechnungsgrundlage war.
Zahlst Du nicht, dann kriegen die dich nach 170 StGB dran.

Zunächst mal zu einer Geldstrafe (ist ja schliesslich zu erwarten, dass ein Arbeitsloser Geld über hat), Ersatzweise Haft verurteilt.

Die fiktiven UH Schulden laufen auf. Bei neuer Arbeitsstelle können die per Pfändung beigetrieben werden. Da freut sich jeder Arbeitgeber und flugs biste wieder Arbeitslos und muss wieder beweisen, dass es nicht Deine Schuld ist..

Eine Katze die sich selbst in den Schwanz beisst.


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