Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Taz: Prozess gegen Ex-No-Angels-Sängerin - Unter die Gürtellinie

Mulher, Monday, 16.08.2010, 17:48 (vor 5682 Tagen) @ Müller

Die Ex-No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa soll einen Mann mit HIV angesteckt haben. Am Montag hat ihr Prozess begonnen. VON WALTRAUD SCHWAB
Was der Fall über den Umgang mit dem Virus sagt.

Tabu HIV

Nadja Benaissa hat ihren Sexualpartnern verschwiegen, dass sie HIV-positiv ist. Schon das ist laut Gesetz ein Vergehen: versuchte gefährliche Körperverletzung. Kommt es zu einer Ansteckung, ist es gefährliche Körperverletzung. Mögliche Höchststrafe: zehn Jahre Gefängnis.

Warum aber verschweigt jemand eine HIV-Infektion? Und hat er oder sie dafür nicht gute Gründe, die viel über die Gesellschaft sagen? Denn deren Umgang mit HIV und Aids ist kein guter. Als "Schwulenseuche" wurde und wird die Infektion bis heute begriffen. Aids und HIV hängt der Nimbus sexueller Abweichung an. Vorschläge von Zwangstests und separater Internierung ähnlich den Aussätzigen im Mittelalter wurden von Politikern immer wieder einmal gefordert. Dass die Krankheit sich quer durch die Gesellschaft zieht, dass Familienväter positiv sind, genauso wie Mütter, wird nicht gesehen. Dabei ist es medizinisch mittlerweile möglich, als HIV-Positive gesunde Kinder zur Welt zu bringen.

Wer HIV-positiv ist, wird vermeiden, dass seine Infizierung öffentlich wird. Denn HIV gilt als schuldhaft erworbene Krankheit. Die schiefen Blicke, die gefürchteten Nachteile im Beruf, die Angst vor sozialer Ausgrenzung sind zu große Hürden. Nadja Benaissa wurde von der Staatsanwaltschaft geoutet. Gegen ihren Willen.

Die Vorverurteilung

Erstmals wird jetzt eine prominente Frau angeklagt, einen Mann mit HIV angesteckt zu haben. Da es sich um eine Person des öffentlichen Lebens handelt, wird groß darüber berichtet. Dass vor einem Urteil die Unschuldsvermutung gilt, spielt kaum eine Rolle. Früher wurde man nach der Verurteilung zur Strafe an den Pranger gestellt. Heute geschieht dies durch die Berichterstattung schon vorher. Die mediale Öffentlichkeit wird zum modernen Pranger.

http://www.taz.de/1/leben/alltag/artikel/1/unter-die-guertellinie/

Wurde Jörg Kachelmann gefragt, ob sein Fall den Weg der Öffentlichkeit nehmen soll/darf?
Im Grunde genommen steht das Urteil schon fest, 2 Jahre auf Bewährung, mehr dürfte es nicht geben. Hier im Forum wurden bereits 2 Fälle genannt, in dem Männer in der gleichen Situation nicht so glimpflich davon gekommen sind und mehr als 2 Jahre erhalten haben, aber diese Ungleichheit hat die Taz ja noch nie interessiert.


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