Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Es darf gefoltert werden

Rainer ⌂, Tuesday, 17.08.2010, 15:43 (vor 5150 Tagen) @ FemokratieBlog

[..]Wenn es aber um Diskriminierung von Vätern geht und um die elementaren
Rechte eines Kindes auf seinen Vater, dann werden kaum Vorgaben gemacht und
auch beim letzten Urteil zum fehlenden Sorgerecht nichtehelicher Väter hat
das BVerfG (1 BvR 420/09) nur schwammig argumentiert. Ein Frist wurde
überhaupt nicht gesetzt.

Um sich der Tragweite solchen Vorgehens des "Bundesverfassungsgerichts" klar zu werden folgende Fiktion:

Der Bundestag beschließt ein Gesetz das Folter erlaubt. Nach einer Klage stellt das BVerfG fest, dass dieses Gesetz gegen die Verfassung verstößt und fordert den Gesetzgeber auf das abzustellen. Wegen des "komplexen" Sachverhaltes wird von einer Fristsetzung abgesehen. In der Zwischenzeit wird munter weitergefoltert. Der Gesetzgeber ändert das Gesetz vielleicht in 50 oder 100 Jahren.

Das ist Schwachsinn. Bei einem Verfassungsbruch gibt es keine Frist. Wenn er eingetreten ist, wird das entsprechende Gesetz ungültig! Der Gesetzgeber hat diese Sache an 1. Stelle seiner Arbeit zu setzen.

Rainer

--
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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