Astrid von Friesen zum Sorgerecht bei nichtehelichen Kindern
Bisher durften ledige Mütter das gemeinsame Sorgerecht mit den Vätern durch eigenmächtige, selbstherrliche Entscheidungen bestimmen. Hier wurde das Recht auf Selbstbestimmung der Frau über die fundamentalen Rechte der Kinder und der Väter gestellt
[..]Doch kann es nicht angehen, dass nur die Mütter ein Vetorecht gegen die gemeinsame Sorge bekommen. Warum eigentlich nicht die Väter? Wo ist hier der Gleichheitsgrundsatz?
Mehr http://femokratieblog.wgvdl.com/gleiches-recht-beide-geschlechter/08-2010/
Astrid von Friesen zum Sorgerecht bei nichtehelichen Kindern
[..]Doch kann es nicht angehen, dass nur die Mütter ein Vetorecht gegen
die gemeinsame Sorge bekommen. Warum eigentlich nicht die Väter? Wo ist
hier der Gleichheitsgrundsatz?[/i]
http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=138896&page=5&category=0&order=time
Gut, dass es auffällt, dass hier schon wieder Diskriminierung eingebaut wird; überall, wo es nur geht.
Und die wollen uns was von Gleichberechtigung erzählen. Zum Henker mit ihnen.