Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kinners, der Wirt hat "Hausrecht" - ja, aber ...

Eugen auch nicht eingeloggt, Thursday, 16.09.2010, 00:38 (vor 5211 Tagen) @ Leser_nicht_eingeloggt

Schadensersatzforderungen!

Und dazu müsste der Schaden beziffert werden. Nur, dass geht
ausschließlich über eine Feststellung und damit Offenlegung aller. - Euren
Daten also!
Wer macht's?

ich will zwar auch nicht für Prozessiererei plädieren, aber: Die Abschlussfreiheit des Wirtes im Vorfeld, also wen er bewirten will oder nicht, ist eine Sache, das Hausrecht wieder anderes, z.B. wenn er sich genötigt sieht, jemanden rauszuschmeißen, aber Verträge, z.B. über Anmietung von Räumlichkieten müssen erfüllt werden, sonst Schadensersatzforderungen. Personalien müssen dazu keine angegeben werden, vielmehr müssen die Aufwendungen für die Beschaffung von Ersatz, für Adressänderungsankündigungen usw. beziffert wertden.

Dennoch: Ich würde zu einem Türken, Libanesen, Inder ... was auch immer wechseln. Bessere Küche, dankbarerer Wirt und das Treffen würde seinem Namen als internationales noch mehr gerecht ;-)


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