Famillien- und Erbrecht: "Deutsche Gerichte wenden Scharia an"
Aus dem SPON, zum Verderben des "heiligen Sonntages":
Familien- und Erbrechtsfälle
Deutsche Gerichte wenden Scharia an
Es gilt das Grundgesetz, und nicht die Scharia", sagte Angela Merkel. Im SPIEGEL widersprechen nun führende Rechtsexperten der Kanzlerin. Vor allem in Familien- und Erbrechtsfällen würden sich deutsche Gerichte in ihren Urteilen häufiger auf die Scharia berufen. ...
... Vor allem im Familien- und Erbrecht fänden Normen der Scharia Anwendung. So werden etwa Jordanier in Deutschland nach jordanischem Recht verheiratet - und geschieden. Und sogar Frauen, die in ihrem Herkunftsland rechtmäßig eine polygame Ehe eingehen, können in Deutschland Ansprüche geltend machen: Unterhaltszahlungen, vom Ehemann erworbene Anrechte auf Sozialleistungen und einen Teil des Erbes.
... In einem anderen Verfahren gestand das Oberverwaltungsgericht in Koblenz auch der Zweitfrau eines Irakers eine Aufenthaltsbefugnis zu. Nach fünf Jahren Ehe in Deutschland sei es ihr nicht zuzumuten, allein in den Irak zurückzukehren. In Köln verpflichteten Richter einen Iraner, nach der Scheidung 600 Goldmünzen Morgengabe an seine Ex-Frau zu zahlen. Sie stützten sich dabei auf die in Iran geltende Scharia. Zu einem ähnlichen Urteil kam das Oberlandesgericht Düsseldorf, das einen Türken zu 30.000 Euro Morgengabe an seine ehemalige Schwiegertochter verurteilte.
Zum 1000-seitigen Familienrecht will ich mich erst garnicht äussern. Jeder der damit zu tun hatte, sieht es ohnehin als das Menschen-feindlichste weltweit - weltweit sieht man es übrigens ähnlich; ausser den zumeistens weiblichen Nutznießern natürlich.
Aber das wir nun auch die Scharia in unserem Unrechtssystem verankert haben, haut langsam aber sicher dem Faß den Boden raus. Und wenn man sich die Fälle so betrachtet, fallen einem schon so Wörter wie "Maximierungsprinzip" ein.
Nun denn, nutzt es der Frau, so darf es auch ein bisschen mehr Scharia sein - Nachschlag dürfte folgen.
Und unsere Bundeshosenanzugträgerin sagt noch so unschön und unwissend:
Die CDU-Chefin bekräftigte allerdings: "Es gilt das Grundgesetz, und nicht die Scharia."
Der Artikel im Spiegel: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,722220,00.html#ref=top