Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Offener Brief von Prof. Dr. Gerhard Amendt an Frau Zypries

chrima, Thursday, 22.02.2007, 22:13 (vor 6920 Tagen) @ Anders

Es wäre schon wichtig zu wissen, ob der Brief schon älter ist. Das Urteil
des BVerfG sagt zwar, das heimlich gemachte Tests nicht als Beweis vor
Gericht taugen (was ja nahe liegend ist), aber es sagt deswegen nicht,
dass sie Verboten sind. Ganz im Gegenteil, die heimlich gemachten Test
könnten zur Anstrengung des Verfahrens der vereinfachten gerichtlichen
Vaterschaftsfeststellung als Grund dienen. Dieses Verfahren hat das BVerfG
ja gefordert.
Wenn Frau Zypries noch immer heimliche Tests verbieten will, dann ist er
hoch aktuell.

Anders

Ich glaub, der Brief ist schon älter. Kann das sein?


Hmmmmmm... das könnte allerdings sein, aber aktuell ist er immer noch,
schließlich hat Frau Zypries ihre Meinung ja nicht zurück genommen...

Gruß - Christine

Der Brief ist definitiv älteren Datums. Mit den Koalitionspartnern sind die Kotz-GRÜNEN gemeint. Ein Zitat stammt von der damaligen grünen Koalitionspartnerin und Kampflesbe Biggi (igittigitt) Bender.

Der Text hat durch die wiedermal zur Einführung anstehende Strafandrohung auf einen diskreten Vaterschaftstest wenig an Aktualität verloren.

Allerdings hat es inzwischen ein weiteres Schandurteil des BVerfG gegeben. Unter anderem enthält dieses Schandurteil die Aussage, daß die Festellung der biologischen Nichtvaterschaft den rechtlichen Vater unter Umständen nicht von den Pflichten der rechtlichen Vaterschaft befreit.
Welche Umstände genau gemeint sein könnten läßt das BVerfG offen. Wir dürfen also gespannt sein in welchem Maße Igitt Zynisch das sogenannte "Kindeswohl" gegen die Rechte von Männern stellen und mißbrauchen wird. Das sie es tun wird steht außer Frage.

Zu den diskreten Vaterschaftstest hat das BVerfG nur festgestellt, daß diese Test rechtlich nicht verwertbar sind (natürlich weil sie angeblich das Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung verletzen). Die diskreten Vaterschaftstest sind also noch nichteinmal für die Begründung des eventuell völlig konsequenzlosen Vaterschaftsfeststellungsverfahrens zulässig. Welche Hürden die Zynisch gedenkt schon vor dem Feststellungsverfahren aufzubauen ist noch nicht zu ersehen, allerdings dürfen diese Hürden laut BVerfG nicht ganz so hoch sein wie für das Anfechtungsverfahren.
Keinesfalls hat das BVerfG dem strafbewährtem Verbot von diskreten Vaterschaftstests einen Riegel vorgeschoben.


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