Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Anonymität ist nicht gleichzusetzen mit Vermummung

Diego, Hannover, Sunday, 14.11.2010, 21:57 (vor 5122 Tagen) @ Rainer

Und erst die Anonymität erlaubt einen echten demokratischen Prozess, da Meinungen vertreten werden können, die zwar nicht populär aber notwendig sind. Es kann schließlich nicht sein, dass jeder, der eine kritische Meinung vertritt, dafür gesellschaftlich oder gar politisch sanktioniert werden kann. Die Meinungsvielfalt wäre gleich null und ein Stadium der absoluten Gleichschaltung erreicht.

Anonymität in politischen oder gesellschaftlichen Belangen ist zudem historischer Bestandteil unserer Kultur, denn gegen herrschende Machthaber hat mangels Schutz noch nie jemand aus dem Volk mit "Klarnamen" opponiert. Und auch die (angebliche) Demokratie schützt niemanden davor, im Rahmen eines politischen Disputs kriminalisiert zu werden - mit allen möglichen negativen Folgen eines (angeblichen) Rechtsstaats. Es ist schließlich nur Sache der Definition, was z.B. als "staatsfeindlich" ausgelegt und juristisch verfolgt werden kann.

Und genau darum geht es m.M.n. bei der Forderung nach Klarnamen: Um die juristische Verfolgbarkeit - auch oder gerade als Mittel der Einschüchterung!

Die Möglichkeit zur Anonymität ist für mich ein Menschenrecht

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"Wenn Ihr Eure Augen nicht gebraucht, um zu sehen, werdet Ihr sie brauchen, um zu weinen."
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