So kanns gehen....
Ritterlicher Soldat. Um ihr Ärger mit der Familie zu ersparen, erkannte ein Zeitsoldat das Kind seiner Freundin an, obwohl er wusste, dass es nicht von ihm ist. Von ihrem Versprechen, niemals Unterhalt von ihm zu fordern, wollte die Frau aber Jahre später nichts mehr wissen. Wutentbrannt focht der Soldat die Vaterschaft an. Doch vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken scheiterte er auf ganzer Linie (5 UF 112/99). Wer die Vaterschaft offiziell anerkenne, sei selbst schuld. Danach gebe es kein Zurück mehr, selbst wenn der Betroffene nicht der Erzeuger sei.
http://www.wiwo.de/pswiwo/fn/ww2/sfn/buildww/id/97/id/247868/fm/0/SH/0/depot/0/
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So kanns gehen....
Gibt es da nicht sogar eine Fristenregelung?
Wenn ein Ehemann erfährt, daß ein während der Ehe geborenes Kind nicht von ihm ist und ab Zeitpunkt des Bekanntwerdens binnen 3 Jahren (?) versäumt, die Vaterschaft gerichtlich anzufrechten, dann gilt es unabänderlich als seines?
Diese Regelung ist natürlich frauenfeindlich, setzt sie doch die Frauen viele Monate unter Druck, die liebende Ehefrau zu mimen.
Gruß
Zeitgenosse
So kanns gehen....
Gibt es da nicht sogar eine Fristenregelung?
Wenn ein Ehemann erfährt, daß ein während der Ehe geborenes Kind nicht von
ihm ist und ab Zeitpunkt des Bekanntwerdens binnen 3 Jahren (?) versäumt,
die Vaterschaft gerichtlich anzufrechten, dann gilt es unabänderlich als
seines?Diese Regelung ist natürlich frauenfeindlich, setzt sie doch die Frauen
viele Monate unter Druck, die liebende Ehefrau zu mimen.Gruß
Zeitgenosse
2 Jahre
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So kanns gehen....
Ritterlicher Soldat. Um ihr Ärger mit der Familie zu ersparen, erkannte ein
Zeitsoldat das Kind seiner Freundin an, obwohl er wusste, dass es nicht von
ihm ist. Von ihrem Versprechen, niemals Unterhalt von ihm zu fordern,
wollte die Frau aber Jahre später nichts mehr wissen. Wutentbrannt focht
der Soldat die Vaterschaft an. Doch vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken
scheiterte er auf ganzer Linie (5 UF 112/99). Wer die Vaterschaft
offiziell anerkenne, sei selbst schuld. Danach gebe es kein Zurück mehr,
selbst wenn der Betroffene nicht der Erzeuger sei.
Das stimmt doch gar nicht, es gibt doch die Zweijahresfrist;
oder gilt die für das OLG Saarbrücken nicht, oder ist das Urteil
falsch wiedergegeben worden, da die Zweijahresfrist ja anscheinend
überschritten wurde ("Jahre später")?:
"Bei späteren Zweifeln an der Vaterschaft kann gemäß § 1600 Abs. 1 Nr. 1 BGB auch der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat, ebenso wie der Mann, der aufgrund der Ehe mit der Mutter als rechtlicher Vater des von ihr geborenen Kindes angesehen wird, die Vaterschaft vor dem Familiengericht anfechten. Die Anfechtung hat nach § 1600 b Abs. 1 BGB binnen zwei Jahren ab dem Zeitpunkt zu erfolgen, zu dem der Mann von Umständen erfahren hat, die gegen seine Vaterschaft sprechen."
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20070213_1bvr042105.html
Und was den Kläger vor dem Bundesverfasungsgericht betrifft:
Kann man ihm die offizielle Bestätigung der Nichtvaterschaft
selbst nach den neuen Gesetzen im nächsten Jahr verweigern,
mit der Begründung, die Zweijahresfrist ist abgelaufen, da
die erste Anfechtung mit einem "rechtswidrigen" Beweis
geführt wurde und als nicht geschehen betrachtet wird?
Und was ist mit der Zweijahresfrist, ist die überhaupt
verfassungskonform? Muß der Scheinvater sich evtl. noch einmal
bis zum BVerfG hochklagen, um zu feststellen zu lassen, ob die
Zweijahresfrist grundgesetzkonform ist. Und wenn das BVerfG dann
der Aufassung ist, sie sei grundgesetzkonform, hat er dann gar keine
Chance mehr, seine biologische Vaterschaft aberkannt zu bekommen?
Da die Vaterschaftsanfechtung in eine biologische und eine
rechtliche aufgeteilt werden muß:
Kann es sein, dass für eine rechtliche Anfechtung eine erfolgreiche
biologische Anfechtung Voraussetzung wird, so dass der Kläger vor dem BVerfG
weiter zahlen darf, da nur die rechtliche erfolgreiche Anfechtung
zu einer Einstellung der Unterhaltsverpflichtungen führt, er aber
wegen (angeblicher) Zweijahresfristüberschreitung keine Möglichkeit mehr
hat, die biologische Nichtvaterschaft feststellen zu lassen?
Genauso weden auch Eheverträge gebrochen...
Wem interessiert schon das Geschwätz von gestern, wenn manche Frauen nur auf ihre Privilegien und Rechte pochen. Satire On: "Versprochen ist Versprochen und wird von uns Frauen dennoch gebrochen, dabei verhilft uns die vom Feminismus unterwanderte Justiz zum Recht, da hast du als Mann in Deutschland leider immer Pech" Satire Off:
Genauso weden auch Eheverträge gebrochen...
Satire On: "Versprochen ist
Versprochen und wird von uns Frauen dennoch gebrochen, dabei verhilft uns
die vom Feminismus unterwanderte Justiz zum Recht, da hast du als Mann in
Deutschland leider immer Pech" Satire Off:
Wieso Satire? Dies ist die in Reimform gebrachte Lebensrealität der Männer in nahezu allen feministisch verseuchten Gesellschaften. Erst wenn die Ehe nicht nur den Männern sondern auch den Frauen Pflichten auferlegt - als da wären: Fürsorge für Kind, Mann und Haus - wird sich etwas zum Guten ändern.
Gruß - Guildo
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Most places where we all come from we can have a date, pay over $100 and not even get a goodnight kiss from some broad-ass feminazi who thinks her shit doesn't stink.
(unbekannter Fan von Angeles City)