Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Fragenwirddochwohlerlaubtsein

Holger, Tuesday, 23.11.2010, 00:47 (vor 5532 Tagen)

Da haste genau das schmutzige Maskulisten- Fingerlein in die Wunde gelegt!

Die F.... Hahne vom BGH hat mit dem sog. 'Halbteilungsgrundsatz' festgelegt, daß läppische Hausfrauentätigkeit genauso viel wert ist wie die Arbeit eines Top- Managers, auch wenn dessen Alte eine Putze hat. Die Hausarbeit der HiWi- Gattin auch- wir sehen, der 'Halbteilungswert' ist gar nicht festlegbar- mal 200, mal 5000- was denn nun?

Getreulich hat die Gattin in Absprache mit dem Gatten es so vereinbart: ich fülle WÄHREND der Ehe für Dich die Waschvollautomatin mit Deinen Socken und die Geschirrspülerin mit Deinem Tellerchen, dafür gibst Du mir die Hälfte Deiner Knete- so wird's gerechnet, und wenn sie die restlichen 7 Stunden des ehelichen 'Arbeitstages' Soaps glotzt.
Warum dies aber nach der Scheidung weiterhin so laufen soll, ist logisch und rechtsethisch eben nicht mehr begründbar: nach der Scheidung besteht nunmal keine Ehe mehr. Weil weiterzahlen auch linken Schlichtlingen einsehbar alogisch und juristisch nicht rechtfertigbar ist- eine osteuropäische Fickputze (der Begriff ist gerechtfertigt, sprach nicht die Hohepriesterin Limbach von der Hausfrau und sexuellen Dienstleisterin in personam?), die Dich als Junggesellen jahrelang bedient hat, hat nach Ablauf ihres Vertrages ja auch keinen Anspruch auf Weiterzahlung von Bezügen, sind die Linksfeministen von FDPSPD 1977 auf eine abstruse Idee verfallen: wenn schon die Schuldscheidung abgeschafft ist, also keine zu rechtfertigende Verantwortlichkeit mehr IN der Ehe besteht, so wollen wir sie dennoch NACH der Ehe auferstehen lassen und deswegen mußt Du, Mann zahlen. Daß das Logik von schwerstgestörten Ideologen ist, muß nicht weiters erläutert werden oder doch? Für einfach strukturierte Geschlitztinnen: ich bin beispielsweise verantwortlich zuständig für die Bohrung 'Deepwater Horizon' bis zum Dezember 09. Da mir da so einiges die Haare zu Berge stehen läßt, sage ich zu meinem Boss: so geht's nicht . Entweder, wie ich will, oder ich gehe. Du gehst, sagt mein(e) Boss(in) und läßt weitermachen wie bisher (wie es auch tatsächlich ablief, ein verantwortlicher Ingenieur sah es kommen und mußte gehen). Drei Monate später crasht das Loch und die Katastrophe ist da. Preisfrage: wer hat Schuld? Politisch korrekte Antwort: der Ex- Ingenieur, er persönlich. Bis in alle Zukunft. Und warum? Weil er Ingenieur war. Aber er hat doch genau deswegen...? Das macht gar nichts. Er war Ingenieur da. Das ist entscheidend.

Als besonderes Zuckerle möchte ich an die von mir gepostete Stellungnahme der sog. 'Ev. Kirche' erinnern, deren Zustimmung zum Verbrechen damals eingeholt wurde:

"…Vergebung kann nicht empfangen werden, ohne dass sie weitergegeben wird. Das gilt auch für die Beziehung zwischen geschiedenen Ehepartnern. Nichts kann ihren gemeinsam zurückgelegten Weg nachträglich auslöschen, auch nicht eine Scheidung. Der eine bleibt ein Teil der Lebensgeschichte des anderen. Das begründet ihre auch nach der Scheidung fortdauernde Verantwortung füreinander…
Ein Scheidungsrecht ohne Schuldspruch wird auch in Zukunft die Frage der Verantwortung nicht unberücksichtigt lassen können, soweit es sich um die Regelung dieser Folgeprobleme handelt. Dabei wird weniger auf die Verantwortung an dem Scheitern der Ehe gesehen werden müssen, mehr hingegen auf die fortwirkende Verantwortung füreinander, die in dem bisherigen gemeinsamen Leben begründet ist."

Das 1. EheRG verlangt in weiten Bereichen einseitige Solidarität ohne legitimierenden Rechtsgrund. Damit schränkt es das Grundrecht eines geschiedenen Gatten auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) unzulässig ein.
Die sog. 'Ev. Kirche' beteiligte sich somit an einem epochalen Verbrechen. Ich sähe es jedem nach, der 'Pastorinnen und Pastoren' reihenweise abschlachtete.

'Und der Mann erhält weiterhin Dienstleistungen'?

Bei der Fotzenlogik der deutschen Justiz muß man da nachhaken! Eigentlich stehen Dienstleistungen dem geschiedenen Ex weiterhin zu: Halbteilungsgrundsatz gefälligst!

Das sähe so aus:
Die Alte putzt weiterhin den Haushalt des Ex und seiner neuen Schnitte. Auch sexuelle Dienstleistungen sind wie in der Ehe eingeschlossen, allerdings waren die offenbar verzichtbar bei der Greisin- na ja, hin und wieder ein Blow Job in Zeiten höchster Not mag noch angehen, schließlich haben die Geishas in Japan sich über Jahrhunderte die Schneidezähne ziehen lassen und wenn Grufta das Gebiß herausnimmt, müßte ein ähnlich positiver Effekt zu erzielen sein.
Man sieht also leicht, der berühmt- berüchtigte 'Halbteilungsgrundsatz' wäre umsetzbar.

Ich werde es zu gegebener Zeit Meo- Mikaela ins Ohr raunen, bevor sie meine Hanfkrawatte liebkost


gesamter Thread:

 

powered by my little forum