Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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.. und sich dabei auf die Grundwerte berufen:

Eingabe, Monday, 13.12.2010, 21:07 (vor 5512 Tagen) @ Eingabe

http://www.werberat.de/content/Beschwerdeformular.php

Kommerzielle Kommunikation hat die allgemein anerkannten Grundwerte der Gesellschaft und die dort vorherrschenden Vorstellungen von Anstand und Moral zu beachten. Sie muss stets von Fairness im Wettbewerb und Verantwortung gegenüber der Gesellschaft getragen sein. Insbesondere darf Werbung

* das Vertrauen der Verbraucher nicht missbrauchen und mangelnde Erfahrung oder fehlendes Wissen nicht ausnutzen
* Kindern und Jugendlichen weder körperlichen noch seelischen Schaden zufügen
* keine Form der Diskriminierung anregen oder stillschweigend dulden, die auf Rasse, Abstammung, Religion, Geschlecht, Alter, Behinderung oder sexuelle Orientierung bzw. die Reduzierung auf ein sexuelles Objekt abzielt
* keine Form gewalttätigen, aggressiven oder unsozialen Verhaltens anregen oder stillschweigend dulden

* keine Angst erzeugen oder Unglück und Leid instrumentalisieren
* keine die Sicherheit der Verbraucher gefährdenden Verhaltensweisen anregen oder stillschweigend dulden.

Bei der Beurteilung einer Werbemaßnahme berücksichtigt der Deutsche Werberat

* das Leitbild des durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers, der den von der Werbung angesprochenen Verkehrskreisen angehört
* die Tonalität und Themenvielfalt in den redaktionellen Teilen der Medien als Ausdruck gesellschaftlicher Realität
* den Charakter des die Werbung verbreitenden Mediums
* die Situation, in der der Verbraucher mit der Werbung konfrontiert wird


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