Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wehrhafter Rentner muss eventuell ins Gefängnis

Timothy, Friday, 17.12.2010, 20:55 (vor 5565 Tagen) @ Mus Lim

Meine Wohnung zu verteidigen ist mein Recht und ist keine (!) Willkür!

Das Recht die eigene Wohnung zu verteidigen spreche ich niemandem ab. Wenn ein Räuber jedoch ohne wirkliche Beute in der Hand (der Tresor war ja nicht erfolgreich aufgebrochen) flüchtet und der Überfallene dann demjenigen in den Rücken schiesst, dann ist das keine Verteidigung mehr.

Wenn jemand meint dies wäre noch Verteidigung, dann hätte ich gerne eine Erklärung was genau in diesem Fall zum Zeitpunkt der Schussabgabe verteidigt wurde, vor dem Flüchtenden

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"In dubio pro femina - Im Zweifel für die Frau"

Grunsatz westlicher Gesetzgebung und Rechtsauslegung


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