Heute im Gericht - Demütigung, wie unzählige deutsche Väter sie erleben.
Meine familiäre Situation ist eine besondere:
Vor drei Jahren ist uns Eltern gleichzeitig das Sorgerecht aberkannt und auf eine Vormünderin übertragen worden. Der Junge (13) lebt zwar nach wie vor bei den Eltern, aber die Vormünderin hat die Entscheidungsbefugnis auch in alltäglichen Dingen (!), obwohl sie diese Befugnis von ihrem Büro aus gar nicht ausübern kann.
Wie war es dazu gekommen?
Normalerweise hätte die Mutter, eine Afrikanerin, das alleinige Sorgerecht bekommen. Aber die ist immer noch Analphabetin und kann ohne fremde Hilfe keine Entscheidung treffen.
Da man einem Vater aber - von seltenen Ausnahmen abgesehen - kein alleiniges Sorgerecht gibt, hat es dann eben die Vormünderin bekommen.
Begründung: Die Eltern führen einen Rechtsstreit. Das ist kindesschädlich, denn das Kind würde im Loyalitätskonflikt "zwischen den Eltern zerrieben." Durch die Vormundschaft würde der Loyalitätskonflikt beendet.
Das Gegenteil ist eingetreten: Wenn dem Jungen etwas nicht paßt, dann sagt er: "Papa/Mama, du hast doch gar kein Sorgerecht." Und die Vormünderin verachtet er. Er hat überhaupt keine richtige Führung mehr.
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Um ihre Macht über das Kind zu sichern, hat die Vormünderin unseren Jungen auf ein katholisches Internat angemeldet und mich einige Wochen später darüber unterrichtet. Es sei gut für das Kind, schrieb sie, wenn es von den Eltern Abstand gewönne! Nun, ich habe nichts gegen Internate, ich war selbst auf eines.
Der Haken ist nur:
Das Kind muß sowohl die Vormünderin als auch das Internat aus seinem eigenen Vermögen bezahlen!
Folglich stellte ich den Antrag zur Aufhebung der Vormundschaft. Denn hier besteht Kindeswohlgefährdung durch Vermögensschädigung. Das Vermögen wird in 4 Monaten aufgebracht sein, und die Stadt Bonn wird die weiteren Kosten nicht übernehmen. Der Junge wird also wieder mal - wie schon öfters - die Schule wechseln müssen.
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Die Richterin, eine Frau Habermann, äußerte ihre Verachtung mir gegenüber ganz ungeniert. Sobald ich etwas sagte, drehte sie kaum ihren Kopf zu mir und sagte, sarkastisch grinsend: "Aber Herr Lentze!" So wie man auf ein dummes Kind antwortet.
Meine Exfrau ist seit längerer Zeit nicht mehr gegen mich eingestellt. Vor wenigen Tagen noch hatten wir ein längeres, freundliches Gespräch in der Wohnung ihres Mannes. Jetzt aber reagierte sie auf die Situation im Gerichtssaal. Sie erkannte intuitiv: Ich bin mit Abstand der unterste in der Hierarchie, denn meine Macht ist gleich null. In ihrer intellektuellen Hilflosigkeit verteidigte sie also die Vormünderin. Ja, sie dankte ihr sogar für ihre "wertvolle Arbeit"! Und das Internat sei die letzte Rettung für unseren Jungen!
Richterin:
"Sie sagten doch, Herr Lentze, Sie seien sich einig, und es gebe keinen Elternstreit mehr. Das sehe ich aber ganz anders!"
Ich:
Wir haben verschiedene Ansichten über die Internats-Unterbringung, aber wir streiten uns nicht darüber.
- Aber Sie sind doch nicht mit der Kindesmutter einverstanden.
- Sachlich nicht. Meine Mutter hat testamentarisch bestimmt, daß ihr Enkel einen bestimmten Teil aus dem Erbe erhält, und zwar für seine spätere Ausbildung. Hätte sie vorausgesehen, daß eine Vormünderin über das Vermögen bestimmt, so hätte sie gesagt: "Vergrab' das Geld im Garten", oder: "Mach eine Weltreise damit, da haste was von!" Es ist eine Frage der Pietät, daß ich hier den Willen meiner verstorbenen Mutter vertrete.
- Dann sind sich also mit der Kindesmutter uneinig.
- Sie hat ihre Meinung, ich habe meine Meinung, aber wir streiten uns nicht darüber. Ich will mich jetzt auch nicht mehr dazu äußern. Ich stelle keinen Antrag.
- Aber Sie haben doch gerade gesagt...
- Seien Sie doch froh, daß ich mich nicht streiten möchte! Ich versuche es mit Deeskalation, aber wie ich sehe, komme ich damit nicht durch. Ich bin froh, daß der Elternstreit zuende ist.
- Aber ich sehe doch, es hat sich an Ihrem Elternstreit nichts geändert.
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In diesem Stil ging das weiter.
Der Jugendamt-Angestellte griff ein und sagte, er habe von vornherein dagegen plädiert, daß der Junge bevormundet und in ein Internat verbracht werde. Er könne genauso gut bei Vater oder Mutter wohnen. Die Stadt Bonn werde den weiteren Internatsaufenthalt nicht bezahlen. Eine Kindeswohlgefährdung liege durch die Eltern nicht vor.
Damit hatte er die Richterin, die Vormünderin und die gegnerische Rechtsanwältin sofort gegen sich. Dieses dreiköpfige Feminat redete gegen ihn. Er aber blieb standhaft. Schließlich, nachdem alle Argumente ausgetauscht waren, wurde er gewissermaßen beiseitegeschoben.
Es wurde beschlossen:
Der Junge bleibt solange auf dem Internat, wie das Geld reicht (vier Monate). Danach, wenn möglich, Heimunterbringung.
Erstellung des dritten (!) familienpsychologischen Sachverständigen-Gutachtens.
Anregung, daß die Eltern eine Eltern-Therapie absolvieren. - Dagegen sprach sich die gegnerische Anwältin aus.
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Nach Ende der Verhandlung trat die Vormünderin auf mich und meine Exfrau zu und sagte, das nächste Heimfahrtwochenende für meinen Sohn sei schon nächstes Wochenende. Die Mutter sagte spontan: "Er kann zu ihm gehen", also zu mir. Ich sagte: "Er kann aber auch zwischendurch zu dir kommen."
Bestes elterlichen Einvernehmen also.
Und das ist es, was das dreiköpfige Feminat im Grunde nicht will. Es wird sich nichts ändern, ob mit neuerlichem Gutachen oder ohne; ob mit Familen-"Therapie" oder ohne. Die wollen nur Zeit gewinnen, das Kind finanziell zu Tode reiten, Geld abschöpfen, wo es nur geht.
trel